Betriebsübergang gem §613a BGB (Allgemeines)

heino, NRW, Wednesday, 09.08.2017, 13:00 (vor 2424 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe die Suchfunktion benutzt, aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.

Bei uns im Betrieb (rd. 65 MA; davon 8 SB bzw. GG) sollen durch ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB acht Kolleginnen und Kollegen an einen neuen "Best Owner" verkauft werden. Darunter befindet sich auch ein Gleichgestellter Kollege.

Meine Frage ist nun, ob das Integrationsamt vom Verkauf des Unternehmensteil informiert werden muss, da ja auch ein Gleichgestellter Kollege mitgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Heino

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heino

Betriebsübergang gem §613a BGB

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.08.2017, 13:02 (vor 2423 Tagen) @ heino

Hallo,

was meinst du denn bitte mit "Integrationsamt informieren" ?

Bei einem echten Betriebsübergang iSd § 613a BGB ist zumindest eine Zustimmung des IA nach den §§ 85ff SGB IX nicht erforderlich, da ja in die Arbeitsverträge nicht eingegriffen wird.

Wenn allerdings der gleichgestellte AN dem Übergang gem. § 613a Abs. 6 BGB widerspricht, läge eine "Schwierigkeit" iSd § 84 Abs. 1 SGB IX vor.

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&Tschüß

Wolfgang

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