Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)

Sven SBV, Sachsen, Wednesday, 23.08.2017, 10:28 (vor 2410 Tagen)

Hallo zusammen,
laut BTHG steht mir nun eine Freistellung zu.
Nun zu meiner Frage als Schichtarbeiter arbeite ich auf Grund des Schichtsystems 36,75h die Woche mein Vertrag besagt aber 40h.
Seid ca 3 Jahren bin ich als SBV nicht mehr in der Schicht gewesen habe aber dennoch immer nach 37,75h abgerechnet.
Jetzt soll ich offiziell freigestellt werden und 40h die Woche abrechnen bei gleichem Gehalt.
was sagt ihr dazu ist das eine Benachteiligung?
Ich denke ja
viele Grüße Sven

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Cebulon, Wednesday, 23.08.2017, 15:33 (vor 2410 Tagen) @ Sven SBV

Hallo, gibts Bezugsfälle bei freigestellten Betriebsräten? Wie wurde es da geregelt?

Gruß,
Cebulon

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Sven SBV, Sachsen, Thursday, 24.08.2017, 07:57 (vor 2409 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
bei den Betriebsräten haben sie es genauso gemacht wobei die Kollegen dagegen Klagen weil sie der Meinung sind das so nicht in Ordnung ist.
viele Grüße

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Monica99, Thursday, 24.08.2017, 10:19 (vor 2409 Tagen) @ Sven SBV

Hallo, ich sehe keine großen Chancen für eine erfolgreiche Klage. Denn, Freistellung bedeutet Befreiung im notwendigen/ gesetzichen Umfang von der geschuldeten Arbeit und Lohnfortzahlung. Die geschulfete Arbeit sind nun einmal NICHT 40 WoStunden. Es dürfen da Warnehmung des Ehrenamtes keine Nachteile aber auch keine Vorteile entstehen. Mandatsbedingte Mehrarbeit ist zeitlich auszugleichen.

--
mfg Monica

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.08.2017, 08:55 (vor 2409 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

ohne detaillierte Kenntnis der früheren Arbeitszeitregelung sowie der arbeitsvertraglichen Regelungen ist eine konkrete Antwort kaum möglich.

Was war denn bisher bezüglich der "Differenz" der durchschnittlichen Arbeitszeit geregelt oder praktiziert?
Hat der AG das stillschweigend hingenommen oder gab es eine Art Kompensation (zB über Zeit- oder Schichtzuschläge) ???.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 10:05 (vor 2409 Tagen) @ Sven SBV

Moin Moin Sven,

im SGB IX ist geregelt, dass Du wegen Deiner Tätigkeit weder Nachteile haben noch begünstigt werden darfst (vg. §96,2; 96,6 SGB IX) Nun ist hier ein Problem: Im Schichtdienst arbeitest Du offensichtlich weniger als Beschäftigte ohne Schichtdienst für das identische Gehalt. Wäre es so, dass Dir die Schichtzulage aberkannt werden soll, wäre dies eine Benachteiligung. Die Mehrarbeit würde ich ähnlich sehen, aber habe keine juristische Kommentierung dazu finden können.

Daher mein Vorschlag: Such Dir heraus, in welcher betrieblichen Regelung diese unterschiedliche Arbeitszeit zu finden ist. Frage die Kollegen/innen im Betriebsrat, die ja auch schon am Klagen sind, auf welcher Grundlage dieses geschieht, da die Vertrauensperson nach §96,3 die gleiche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebsrats hat und orientiere Dich bei dem Antrag an die Dienststelle ggf. an die zusätzlichen Regelungen, die diese geltend gemacht haben.

Sollte der Arbeitgeber diesen Antrag ablehnen, musst Du Dich leider auch auf den Klageweg einstellen.

Liebe Grüße

Hendrik

Nachtrag zu meinem Beitrag Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 10:49 (vor 2409 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Sven,

ich gehe davon aus, dass Du eine volle Freistellung hast, bei Teilfreistellung muss der Stundenanteil, der auf die SBV-Tätigkeit fällt, geprüft werden.

Liebe Grüße

Hendrik

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Cebulon, Thursday, 24.08.2017, 15:35 (vor 2409 Tagen) @ Sven SBV

Seit ca 3 Jahren bin ich als SBV nicht mehr in der Schicht gewesen

Und hier die Kommentierung eines Anwalts
BAG, Urteil vom 18.05.2016, 7 AZR 401/14.

Gruß,
Cebulon

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.08.2017, 17:16 (vor 2409 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

wenn Sven sich auf eine zustehende Freistellung "nach BTHG" bezieht, sollte es sich eigentlich um eine Vollfreistellung handeln. Und auf diese Vollfreistellung ist das Urteil wegen der vereinbarten Verschiebung der gesamten Arbeitszeit bei einer Teilfreistellung nicht anwendbar.
Allerdings passt das nicht zusammen mit Svens Profil, in dem er 68 schwerbehinderte/gleichgestellte AN angibt.

Auch hier sollte er mal den Sachverhalt detaillierter beschreiben.

Voll freigestellte BR-Mitglieder (und in der Folge auch voll freigestellte SBVen) haben nach wie vor Anspruch auf eine Weiterzahlung von allen zum Zeitpunkt der Freistellung anfallenden Entgeltbestandteilen. Dies beinhaltet insbesondere Zeitzuschläge, Mehrarbeitsvergütung, Leistungsprämien etc. Die bisher steuer- und SV-freien Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit werden allerdings SV- und steuerpflichtig.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Sven SBV, Sachsen, Friday, 25.08.2017, 08:46 (vor 2408 Tagen) @ albarracin

Hallo,
also Geld technisch klappt alles meine Zuschläge bekomme ich versteuert ausgezahlt.
Was ich als Benachteiligung sehe ist das ich vor meiner Freistellung 36,75h gearbeitet habe ( SBV Tätigkeit) jetzt für das selbe Geld und die selbe Tätigkeit ( SBV Tätigkeit ) 40h arbeiten soll.
Mein Arbeitsvertrag sagt 40h gearbeitet wurden aber seid 2001 36,75h.
viele Grüße

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Hotte, Stuttgart, Friday, 25.08.2017, 09:46 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,
also Geld technisch klappt alles meine Zuschläge bekomme ich versteuert ausgezahlt.
Was ich als Benachteiligung sehe ist das ich vor meiner Freistellung 36,75h gearbeitet habe ( SBV Tätigkeit) jetzt für das selbe Geld und die selbe Tätigkeit ( SBV Tätigkeit ) 40h arbeiten soll.
Mein Arbeitsvertrag sagt 40h gearbeitet wurden aber seid 2001 36,75h.
viele Grüße

Ich verstehe nicht, wieso du jetzt einen neuen AV bekommen sollst. Es genügt doch ein Schreiben von der PersAbteilung:
...Gemäß § XYZ werden Sie ab dem xx.xxx.xxx. für die Tätigkeit als SBV freigestellt....

Was passiert denn nach der nächsten Wahl, wenn du eventuell nicht mehr kandidierst oder nicht mehr gewählt wirst?
Dann wieder ein neuer Vertrag?

2. Frage
Hast du denn vorher auch schon zu 100% SBV Tätigkeit gemacht?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Sven SBV, Sachsen, Friday, 25.08.2017, 12:54 (vor 2408 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
ja wie genau die Personalabteilung machen will weiß ich noch nicht bei uns in der Firma werden aber meistens neue Verträge gemacht Ein Schreiben würde mir auch reichen.
zu Frage 2
ja ich habe auch vor der Freistellung 100% SBV gemacht

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 25.08.2017, 09:48 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Moin Moin Sven,

warum wurde der Arbeitsvertrag nicht angepasst für die Schichtdienstler/innen?

Ob dieses als Nachteil gilt, wenn Dein Arbeitsvertrag 40 Stunden sagt, Du aber quasi als betriebliche Übung mit Schichtdienst weniger Arbeiten musstest, ohne dass dies schriftlich irgendwo hinterlegt ist, kann Dir nur ein Arbeitsrechtler oder Sozialrechtler sagen. Mein Bauchgefühl sagt, wie wohl jede/r hier, dass dies ungerecht ist, die Frage ist, ist es durchsetzbar. Daher bitte an die Betriebsratsmitglieder wenden, auf welcher Grundlage die die Klagemöglichkeit sehen.

Liebe Grüße

Hendrik

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Monica99, Friday, 25.08.2017, 10:12 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

( SBV Tätigkeit) jetzt für das selbe Geld und die selbe Tätigkeit ( SBV Tätigkeit ) 40h arbeiten soll.

Du solltest das SGB IX noch einmal genau lesen und verstehn. Denn als SBV arbeitest Du NICHT!

Du nimmst ein Ehrenamt war, welches NICHT vergütet wird. Vergütet wird nur die Tätigkeit welches Du sonst lt. ArbV wahrnehmen würdest.

Es darf dürfen die Wahrnehmung des Ehrenamtes weder eine Benachteiligung noch Bevorteilung entstehen. Was Du aber willst wäre eine gesetzwidrige Bevorteilung.

Du hättest sofern Du eine Vollfreistellung bekommen könntest vorher eine Versetzung in einen Bereich ohne Schicht erfolgen müssen, wenn es dort eine freie besetzbare Stelle gegeben hätte.

Dann bekämst Du eine Vergütung lt. ArbV für 40 Stunden aber ohne Schichtzuschläge.

--
mfg Monica

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

Paul, Hamburg, Friday, 25.08.2017, 15:53 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Hallo Sven,

für mich ist die Sache klar. Als freigestellte SBV sollen Dir durch die Ausübung des Ehrenamtes keine Nachteile entstehen. Wenn Du vorher 36,75 oder 37,75 ?? gearbeitet hast und dies deine Kollegen auch weiter so tun dann würde Dir bei 40 Stunden Arbeit ein Nachteil entstehen. Entscheidend m.E. ist, wie würdest Du arbeiten wenn Du nicht freigestellt wärst.
LG Paul

Freistellung der SBV mit neuem Vertrag

WoBi, Friday, 25.08.2017, 17:34 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Hallo Sven,

ein paar Argumente für keinen neuen Vertrag.

Die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Betrieb ist ein Wahlamt und die Funktion der Interessensvertretung wird als Ehrenamt ausgeübt. Für die Ausübung des Ehrenamtes hat der Arbeitgeber die SBV für die erforderliche Zeit freizustellen. Dies bedeutet, dass die "normale" Arbeit in der Zeit der erforderlichen Ehrenamtstätigkeit nicht erledigt werden muss, aber der Zeitaufwand trotzdem vergütet werden muss, wie wenn die "normale" Arbeit erledigt worden wäre. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings Probleme wie z.B. Nachtschicht und Sitzungsteilnahme bei Betriebsräten, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren geklärt worden. Andere Fragestellungen bedürfen ggf. der richterlichen Klärung. Was mit unter eine Wahlperiode dauern könnte, wenn eine BAG-Entscheidung erforderlich wird.

Die Freistellung ab 100 schwerbehinderte Menschen nach § 96 (bald 179) Abs. 4 Satz 2 SGB IX ist eine pauschalierte dauerhafte Ehrenamtstätigkeit, wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Voraussetzung "wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt" vorliegt, liegt die Entscheidung über eine pauschalierte Freistellung bei der gewählten Vertrauensperson. Mit allen Vor- und NACHteilen für sich, die eine Freistellung mit sich bringt. Diesen Beschluss der SBV hat der Arbeitgeber nach Mitteilung durchzuführen.
Dazu bedarf es keiner Versetzung, Umsetzung, Beförderung oder sonstige mitbestimmungspflichtige Aktivitäten.
Eine pauschalierte Freistellung erleichtert die Disposition der direkt verantwortlichen Führungskraft z.B. bei der Aufgabenplanung und -erledigung. Man muss sich nicht pauschaliert Freistellen lassen, vor allem wenn einem "Steine in den Weg gelegt werden". Der "Steineleger" muss damit rechnen, dass man die Steine aufhebt und wirft. Auch eine "kalte" Freistellung hat ihren Reiz. :-P Man hat einen "Heimathafen", ist in die Belange seines Arbeitsplatzes eingebunden und ist weiterhin ein Teil der dortigen Gruppe.

Nächstes Jahr sind Wahlen. Ob du dich zur Wahl stellst oder ob du durch die Wahlberechtigten gewählt wirst, weis im Moment keiner genau. Ein neuer Vertrag wäre was langfristiges, wenn sich z.B. deine Stellung im Betrieb durch Ernennung zum außertariflichen Angestellten ändern würde. Derartiges hat dein Arbeitgeber wohl nicht vor?
Vorsicht bei Ernennung zum leitenden Angestellten oder Geschäftsführer, dies würde zum Ehrenamtsverlust führen. ;-)

--
Gruß
Wolfgang

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