Anspruch auf neue Stelle? (Kündigung)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 24.08.2017, 13:33 (vor 2430 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich war mir nicht sicher in welches Forum ich das eintragen soll. Ich denke hierher passt es noch am besten?

Hier meine Frage: Ein Mitarbeiter mit einem GdB von 50 ist der Meinung seine Stelle nicht mehr ausüben zu können und meint, der Arbeitgeber hätte die Pflicht ihm eine neue Stelle zu schaffen, wo er tätig werden kann. Das ist doch nicht so oder? Was für Möglichkeiten bestehen hier?

Viele Grüße

Christian

Anspruch auf neue Stelle?

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 14:56 (vor 2430 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

nach §81,4 SGB IX haben Schwerbehinderte einen Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, soweit dieses dem Arbeitgeber zumutbar ist. Dieses geht nach Randnummer 184 Düwell 4. Auflage Kommentar zum SGB IX bis hin zur Zuweisung eines mit einem/r Leiharbeitnehmer/in besetzten Arbeitsplatzes, Freikündigen muss er diesen jedoch nicht.

Daher stellen sich mir einige Fragen bei Deinem allgemeinen Thread:
Ist nur der Schwerbehinderte der Meinung, seine Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können, oder ist dies ärztlich oder durch Reha ect. belegbar?

Gibt es bei Euch alternative Arbeitsplätze die der Schwerbehinderte ausüben könnte?

Ist der Schwerbehinderte längerfristig erkrankt, im BEM, oder gibt es weitere Hilfestellungen von Rehaträgern wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ect.?

Zur Überprüfung könnte der Schwerbehinderte zum Betriebsarzt gehen, wenn es bei Euch einen solchen gibt.
Es könnte, wenn es belegbar ist, dass er einen neuen Arbeitsplatz benötigt, ein runder Tisch beantragt werden, damit dort geklärt wird, wie es weitergehen kann, oder der Arbeitgeber an seine Verpflichtung, ein Präventionsverfahren durchzuführen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses seiner Meinung nach gefährdet ist, erinnert werden.

Die außerbetrieblichen Helfer (Rehaträger, Integrationsfachdienst könnten ins Boot geholt werden, wenn dies sinnvoll und notwendig ist.

Leider muss meine Antwort allgemein bleiben, da auch die Frage wenig konkret gestellt ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Anspruch auf neue Stelle?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 24.08.2017, 15:41 (vor 2430 Tagen) @ Hendrik1

Hi Hendrik,

vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)

Leider sehe ich jetzt beim schreiben im Editor nicht deinen ganzen Text aber ich versuche mal aus dem Gedächtnis die Fragen zu beantworten.

Vielleicht noch soviel. Persönlich hebe ich den Eindruck, dass sich der Mitarbeiter seit gut 15 Jahren ein recht schönes Leben macht. Er hatte einige BEM, er ist für mich gesehen, ein sehr schwieriger Mensch. Mir fehlen zur Zeit die Informationen ob es ärztlich angewiesen ist, dass er diese Aufgabe nicht mehr durchführen kann. Er möchte jetzt eine Stelle im Homeoffice haben, wo er 3 Tage pro Woche arbeiten möchte. Auf die Frage des Personalchefs was er denn in den 3 Tagen tun würde, hatte er keine Antwort. Er sagte "Ich bin AT, habe einen entsprechenden Vertrag mit Vertrauensarbeitszeit etc. und muss das hier nicht nennen". Meine Frage geht in die Richtung,sofern es keinen Arbeitsplatz gibt, der für ihn passen würde, ist dann der AG verpflichtet extra für ihn eine Stelle zu schaffen? Persönlich helfe ich Menschen sehr gerne, wenn ich allerdings das Gefühl habe, dass einer nur auf Kosten der Anderen sich durchmogelt, dann hab ich auch etwas Motivationsprobleme, möchte aber die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.

Danke auch für deine Erklärungen!

Viele Grüße

Christian

Anspruch auf neue Stelle?

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 15:48 (vor 2430 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

neue Stellen schaffen muss der Arbeitgeber nicht, Stellen umorganisieren, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist und ihm zumutbar ist, schon.
Heimarbeit für die identischen Arbeitsaufgaben wäre eine Umorganisiation.
Dieses geht auch aus der Kommentierung von Düwell zu dem §81 hervor. Damit Du aus der Schusslinie kommst: Fordere den Kollegen auf, sich ärztlich belegen zu lassen, dass er Heimarbeit benötigt und dies beim Betriebsarzt vorzulegen, damit man dem Arbeitgeber gegenüber mehr Durchsetzungsmöglichkeiten hat. Wenn beide das bestätigen, setzt Du Dich aus behinderungsbedingten Gründen ein. Sehen die Ärzte diese Umsetzung aus behinderungsbedingten Gründen als nicht notwendig an, bist Du auch aus dem Schneider.

Liebe Grüße

Hendrik

Anspruch auf neue Stelle?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 24.08.2017, 15:54 (vor 2430 Tagen) @ Hendrik1

Hi Hendrik,

das hat mir jetzt echt geholfen!

Vielen Dank!

Viele Grüße

Christian

Anspruch auf neue Stelle?

Monica99, Thursday, 24.08.2017, 16:20 (vor 2430 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

er und der Arzt muss aber nochvollziehbar darlegen, dass es aus Gründen der Behinderung sein muss. Dieses muss dann aber nicht bedeuten, dass dieses dann nur als Heimatarbeitsplatz möglich, umsetzbar ist.

Vor allem solltest Du prüfen ob auch Du dieses so nachvollziehen kannst.

Lasse dich nicht "vor den Karren" des Koll. spannen.

--
mfg Monica

Anspruch auf neue Stelle?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 24.08.2017, 16:30 (vor 2430 Tagen) @ Monica99

Hi Monika,

das habe ich nicht vor! Danke auch für die Info!

VG

Christian

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