Kostenübernahme von Büromöbel (Allgemeines)

onkel, Thursday, 07.09.2017, 08:44 (vor 2395 Tagen)

Hallo zusammen,
bezüglich der Kostenübernahme für einen behindertengerechten Bürostuhl frage ich Folgendes an.
Die Kollegin eines Tochterunternehmens wird bei uns unregelmäßig halbtags als Pförtnerin eingesetzt.
Sie hat schwere Rückenprobleme und steht kurz vor der "Schmerzklinik".
Jetzt zu meinen Fragen:
der Stuhl geht in das Eigentum der Mitarbeiterin über? Ja?
und wer bezahlt das Möbelteil? das Tochterunternehmen wo sie einen Arbeitsvertrag hat[/b]

Bin mir nicht sicher. Kommt bei uns häufiger vor und wird anstandslos angeschafft.
Die Kollegin des Tochterunternehmens will sich NICHT an deren eigenen SBV wenden wegen persönlicher Probleme und 50km Entfernung.

Ich weis, ich bin nicht zuständig.
Aber so geht das auch nicht weiter!

Kurze Rückantwort wäre schön.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Kostenübernahme von Büromöbel

garda, Berlin, Thursday, 07.09.2017, 09:21 (vor 2395 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten, weil fast alle nötigen Angaben fehlen.

Ist die Frau SB/Gleichgestellt? Wer ist ggf. sonst Kostenträger und warum? Rente, BG/UK, BA oder finanziert der AG selbst?

Zum Thema Zuständigkeit noch: wenn sie teilweise in deinem Hause beschäftigt ist bist du zumindest für diesen Einsatz durchaus zuständig.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Kostenübernahme von Büromöbel

ciralifan, Thursday, 07.09.2017, 12:20 (vor 2395 Tagen) @ onkel

Generell gibt es hier 2 Richtungen,
die erste ist das der AG Kostenträger sein kann aufgrund seiner Verpflichtung dem AN ein ergonomisches und bei Einschränkungen der Gesundheit auch dazu passendes Arbeitsmittel, hier der Stuhl, zu stellen.
Sollte es ihm aufgrund höherer Kosten nicht möglich sein dies selber zu tragen kommen die "2.ten" dran, also Kostenträger wie Rentenversicherung oder Arbeitsagentur ( je nachdem ob die MA über (dann RV ) oder unter 15 Jahre ( Dann Arge) sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
I.d.R. wäre dann ein Stuhl der über RV oder Arge angeschafft wurde Eigentum des AN - Es gibt aber mittlerweile RV´s wie die RV Westfalen welche das nicht mehr so machen, dort verbleibt das Hilfsmitte Stuhl im Eigentum der RV .

Kostenübernahme von Büromöbel

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.09.2017, 12:42 (vor 2395 Tagen) @ onkel

Hallo,

die Betroffene sollte sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden. Die kann bedarf und Kostenträgerschaft verbindlich klären.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kostenübernahme von Büromöbel

onkel, Thursday, 07.09.2017, 12:56 (vor 2395 Tagen) @ onkel

- kein Text -

--
carpe diem!

Kostenübernahme von Büromöbel

onkel, Thursday, 07.09.2017, 13:05 (vor 2395 Tagen) @ onkel

Vielen Dank,
für Eure schnelle Hilfe. Habe zwischenzeitlich mit dem Personalleiter unserer Firma gesprochen.
Da die Kollegin in größerem Maße für uns tätig ist, werden wir im Rahmen unserer Fürsorgepflicht die Kosten für einen behindertengerechten Bürostuhl tragen. Vorrausetzung ist natürlich ein entsprechendes Attest eines Orthopäden. Bezüglich der Kostenhöhe wurden Grenzen gesetzt. Der Stuhl wird alleiniges Eigentum der Mitarbeiterin.

So konnte schnell geholfen werden.
Gruß onkel

--
carpe diem!

RSS-Feed dieser Diskussion