Müssen Wahlen stattfinden bei 5 Kollegen? (Allgemeines)

gudewi, Monday, 11.09.2017, 12:18 (vor 2418 Tagen)

Guten Tag,
was ist wenn die 5 Kollegen nicht wählen wollen.

Ich nehme an sie müssen befragt werden und werden dann von der Gesamtschwerbehindertenvertretung mit mitbetreut.Sehr ich das richtig.
LG Gudewi

Müssen Wahlen stattfinden bei 5 Kollegen?

garda, Berlin, Monday, 11.09.2017, 12:33 (vor 2418 Tagen) @ gudewi

Guten Tag,
was ist wenn die 5 Kollegen nicht wählen wollen.
Ich nehme an sie müssen befragt werden und werden dann von der Gesamtschwerbehindertenvertretung mit mitbetreut.Sehr ich das richtig.
LG Gudewi

Hallo Gudewi,

gibt es denn einen potentiellen Kandidaten, der muss ja nicht selbst SB sein? Besteht derzeit eine SBV? Welches Wahlverfahren wäre anzuwenden? Klar es sind 5 Wahlberechtigte aber die müssen ja nicht in räumlicher Nähe tätig sein.

In jedem Fall muss der Versuch gemacht werden durch öffentliche Ausschreibung einen Kandidaten zu finden, ggf. mit Nachfrist. Verantwortlich sind ggf. die bestehende SBV, der BR/PR/MAV oder die Stufenvertretung. Gelingt dies nicht, hat sich die Wahl erledigt. Findet sich jemand, muss die Wahl nach dem jeweiligen Verfahren durchgeführt werden. Stimmt dann niemand ab, ist eben niemand gewählt. Selbst Schuld, muss jeder wissen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Müssen Wahlen stattfinden bei 5 Kollegen?

gudewi, Monday, 11.09.2017, 18:33 (vor 2418 Tagen) @ garda

Danke,dass ist sehr hilfreich.
schade ,dass es immer Kollegen gibt die wenig Interesse haben oder einfach nur arbeiten wollen ohne diesen Status zu haben.Ist leider manchmal noch negativ besetzt.LG G

Müssen Wahlen stattfinden bei 5 Kollegen?

Cebulon, Monday, 11.09.2017, 22:10 (vor 2417 Tagen) @ gudewi

was ist wenn die 5 Kollegen nicht wählen wollen?

Hallo, ist das bloße Mutmaßung? Hat die GSBV gezielt auf die Bedeutung von SBV-Wahlen hingewiesen zum Beispiel auf einer Schwerbehindertenversammlung? Hat die GSBV die sbM gezielt motiviert, zur Wahl zu gehen? Haben die GSBV bzw. der örtl. BR auf eine SBV-Wahl hingewirkt nach § 93 SGB IX? Woher ist bekannt, daß es lediglich 5 sbM gibt und nicht mehr?

von Gesamtschwerbehindertenvertretung mitbetreut?

Eine Gesamt-SBV ist regelmäßig nie vollwertige SBV-Vertretung, sondern nur Ersatzvertretung für den Notfall, dass (noch) keine örtliche SBV existiert. Oder ist sie im Betrieb regelmäßig präsent z.B. Betriebsratssitzungen, Ausschusssitzungen, Betriebsversammlungen usw?

Gruß,
Cebulon

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