Informationspflicht (BEM)

Rosenbaum, Monday, 16.10.2017, 13:13 (vor 2377 Tagen)

Hallo !
Als Vertrauensperson habe ich den öffentlichen AG gebeten, mir die Krankentageliste aller Beschäftigten, die mehr als 42 Tage arbeitsunfähig sind, zukommen zu lassen. Der AG vertritt die Auffassung, dass die SBV nur einen Anspruch auf die Krankentage-liste von sbM hat. Mein Einwand, dass dem AG nicht alle sbM /Gleichgestellten oder im Antragsverfahren zur Anerkennung Sb bekannt sind und der SBV daher eine Informationsauskunft der Krankentageliste von allen Bediensteten zusteht, weist dieser zurück. Seiner Meinung nach hat neben dem BEM-Beauftragten nur der Personalrat diesen Anspruch. Selbst ein BAG-Urteil aus 2010 und die aktuelle Richtlinie des Innenministeriums NRW überzeugt nicht. Kennt jemand aktuelle BAG- oder EuGh-Urteile, die auf dieses Thema abstellen?

Informationspflicht

morgenröte, NRW, Monday, 16.10.2017, 17:15 (vor 2377 Tagen) @ Rosenbaum

Hallo Rosenbaum,

dein AG hat nach meiner Meinung völlig Recht. Es wäre die Aufgabe des PR dieses zu prüfen. Die SBV sollte nicht in deren Aufgabenbereich rumhantieren. Das möchtest du für deinen Aufgabengebiet auch nicht. Für die SB steht dir natürlich eine Auskunftspflicht zu, was ja auch bestätigt wurde.
Kannst du bitte die Quelle nennen, wo das BAG-Urteil steht?

--
Gruß
Morgenröte

Informationspflicht

Rosenbaum, Friday, 20.10.2017, 11:06 (vor 2373 Tagen) @ morgenröte

Sehr geehrte Forumsmitglieder, herzlichen Dank für eure Antworten.
AZ. BAG 1 ABR 46/10 vom 07.02.12. Der LVR vertritt ebenfalls meine Auffassung, dass der Beschluss auf die SBV anzuwenden ist. Leider vertritt der AG nach wie vor die von den Forenmitgliedern vertretene Meinung. Wem also aktuelle Beschlüsse, z. B. vom EuGH bekannt sind, bitte ich, mir das AZ. zu nennen.
Rosenbaum

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Monica99, Friday, 20.10.2017, 20:54 (vor 2373 Tagen) @ Rosenbaum

Hallo,

ja, das Urteil ist auch auf die SBV anwendbar. ABER eben nur für die AN für die SBV gem. SGB IX zuständig ist. Sie ist es NICHT wie der BR/PR für alle AN zuständig.

Also, Liste nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, denn nur für diese ist die SBV zuständig.

Ein Liste ALLER AN wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz, denn diese Lsite steht nur dem BR/PR zu!!

--
mfg Monica

BEM-Informationspflicht

Cebulon, Saturday, 21.10.2017, 15:30 (vor 2372 Tagen) @ Rosenbaum

Der LVR vertritt ebenfalls meine Auffassung, dass der Beschluss auf die SBV anzuwenden ist.

Hallo, das halte ich für offensichtliches Missverständnis bzw. für ausgeschlossen, dass das LVR-Integrationsamt die Auffassung vertrete, dass der SBV auch die Namen aller nichtbehinderter Beschäftigter mitzuteilen seien, die die BEM-Voraussetzungen erfüllen. Richtig ist, dass dieser Beschluss auf SBV nur sinngemäß übertragbar ist, so wie es Monica schon auf den Punkt gebracht hat. So steht es auch in der BIH- bzw. LVR-Broschüre zum BEM, wonach die SBV nur gesetzliches Inforecht habe, soweit es sich um sbM oder Gleichgestellte handelt.

Ebenso zum Beispiel Prof. Düwell, 24.08.2016, für den Öffentlichen Dienst in jurisPR-ArbR 34/2016 Anm. 1:

Soweit schwerbehinderte oder gleichgestellte Be­schäf­ti­gte betroffen sind, steht dieses Recht auch den Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen zu. Das hat der Ge­setz­ge­ber in § 84 Abs. 2 S. 1 und 6 SGB IX ausdrücklich klargestellt.

Gruß,
Cebulon

BEM-Informationspflicht

ae74, Thursday, 28.06.2018, 09:46 (vor 2122 Tagen) @ Cebulon

Hallo
Hier habe ich aber was anderes gelesen

##§ 167 Abs. 2 SGB IX gilt für alle Beschäftigten LAG Hamm, Urteil vom 24.01.2007, Az: 2 Sa 991/06

BEM-Informationspflicht

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.06.2018, 10:40 (vor 2122 Tagen) @ ae74

Hallo,

das von Dir angeführte Urteil hat nichts damit zu tun, daß die SBV Anspruch auf alle BEM-Fälle hätte. Lese doch mal einfach die entsprechende Kommentierung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Informationspflicht

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.10.2017, 18:03 (vor 2377 Tagen) @ Rosenbaum

Hallo !
Als Vertrauensperson habe ich den öffentlichen AG gebeten, mir die Krankentageliste aller Beschäftigten, die mehr als 42 Tage arbeitsunfähig sind, zukommen zu lassen. Der AG vertritt die Auffassung, dass die SBV nur einen Anspruch auf die Krankentage-liste von sbM hat. Mein Einwand, dass dem AG nicht alle sbM /Gleichgestellten oder im Antragsverfahren zur Anerkennung Sb bekannt sind und der SBV daher eine Informationsauskunft der Krankentageliste von allen Bediensteten zusteht, weist dieser zurück. Seiner Meinung nach hat neben dem BEM-Beauftragten nur der Personalrat diesen Anspruch. Selbst ein BAG-Urteil aus 2010 und die aktuelle Richtlinie des Innenministeriums NRW überzeugt nicht. Kennt jemand aktuelle BAG- oder EuGh-Urteile, die auf dieses Thema abstellen?

Hallo,
schau dir bitte mal den § 84(2) Prävention an.

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BEM-Informationspflicht

Cebulon, Monday, 16.10.2017, 18:20 (vor 2377 Tagen) @ Rosenbaum

Krankentageliste von allen Bediensteten

Hallo, ein solcher Auskunftsanspruch steht nirgends im Gesetz. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass auch der PR keinen Anspruch auf eine "Krankentageliste" hat. Er hat vielmehr einen Anspruch auf Namensliste der BEM-Berechtigten, sobald BEM-Voraussetzungen vorliegen.

Einwand, dass dem AG nicht alle sbM bekannt sind

Das kann/mag so sein. Eine Ausweitung der Befugnisse der SBV auf alle Beschäftigten ist daraus nicht ableitbar: Die SBV ist schließlich keine allg. Interessenvertretung im Unterschied zum Personalrat.

Gruß,
Cebulon

BEM-Informationspflicht

Cebulon, Thursday, 19.10.2017, 18:06 (vor 2374 Tagen) @ Rosenbaum

Einwand, dass dem AG nicht alle sbM bekannt sind

Hallo, vergl. hierzu auch den m.E. völlig zutreffenden Forumsbeitrag vom 11.3.2014 zu der Rechtsfrage der klar begrenzten Zuständigkeit der SBV.

Gruß,
Cebulon

BEM-Informationspflicht

Rosenbaum, Friday, 20.10.2017, 11:07 (vor 2373 Tagen) @ Cebulon

Danke für den Austausch - s. bitte hierzu meine Antwort vom heutigen Tage.

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