Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben (Fragen zu einer Behinderung)

eichenschild, Hessen, Tuesday, 17.10.2017, 09:27 (vor 2376 Tagen)

Hallo,

unser Arbeitgeber hat die Arbeitsverträge überarbeitet. Er verlangt in einen §§, dass die Mitarbeiter insbesondere das vorliegen einer Schwerbehinderung dies zu melden haben.

Es ist anzunehmen, dass er sich auf das Urteil des BAG vom 16.02.2012 beruft.

Meine Frage: Ist es zulässig die Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag zu platzieren?

Kann mir jemand noch Argumente geben, damit ich den AG dazu bringen kann den §§ wieder zu entfernen?

Danke im Voraus.

Gruß eichenschild

Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.10.2017, 13:24 (vor 2376 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

bist Du überhaupt zu der beabsichtigten Änderung angehört worden ?
Und was sagen BR/PR dazu ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben

Cebulon, Tuesday, 17.10.2017, 14:31 (vor 2376 Tagen) @ eichenschild

unser Arbeitgeber hat die Arbeitsverträge überarbeitet. Er verlangt in einen §§, dass Mitarbeiter das Vorliegen einer Schwerbehinderung zu melden haben.

Hallo, wie lautet denn der genaue Wortlaut des neuen Paragraphen zur Offenbarung der Schwerbehinderung, den sich die Personaler da ausgedacht haben? Ist das Dienststelle des Öffentlichen Dienstes mit Personalrat? Gilt HPVG? Könnte mir vorstellen, dass diese Praxis Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch interessieren könnte.

Das wird nicht verpflichtend im amtl. "Personalbogen für die hessische Landesverwaltung" gefragt, sondern nur rein "freiwillige Angabe" (= unterstrichen), weil nicht erforderlich gemäß § 34 Abs. 1 HDSG (Formular 2.5-2 OFD, 01.17).

Meine Frage: Ist es zulässig, die Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag zu platzieren?

Vergleiche zu dieser Frage zum Beispiel BAG, Urteil vom 18.09.2014, 8 AZR 759/13, Randnr. 40, wie folgt:

"Eine Pflicht zur Offenbarung der Schwerbehinderung schon bei einer Bewerbung besteht grundsätzlich nicht, ebenso wenig wie ein grundsätzliches Fragerecht des Arbeitgebers."

Gruß,
Cebulon

Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 17.10.2017, 14:39 (vor 2376 Tagen) @ eichenschild

Moin Moin Eichenschild,

falls Du nicht vor der Maßnahme angehört wurdest, würde ich diese nach § 95,2 SGB IX aussetzen lassen, da der Arbeitgeber Dich in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzüglich und umfassend zu informieren und vor der Entscheidung anzuhören hat.
Dieses scheint mir - nach Deinem Beitrag - nicht geschehen zu sein, da Du die Gründe, die der Arbeitgeber ins Feld führt, auch nicht kennst. Der Arbeitgeber muss dann binnen 7 Tagen die Beteiligung nachholen und darf erst dann endgültig entscheiden.
An Deiner Stelle würde ich dem Arbeitgeber auch keine Gründe wie das Gerichtsurteil in den Mund legen, sondern diesen kommen lassen; er hat ja die Informationspflicht.

Falls Du Dir über die Stichhaltigkeit der Gründe nicht im Klaren bist, bitte um schriftliche Vorlage, damit Du diese aufgrund Deiner Kontrollpflicht nach SGB IX §95,1.1. prüfen und Dich ggf. mit der Personalvertretung oder einer rechtlichen Beratung abstimmen kannst. Letztere Punkte würde ich gegenüber dem Arbeitgeber nicht erwähnen, sondern es bei der Kontrollpflicht und der Prüfung belassen.

Liebe Grüße

Hendrik

Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben

Monica99, Wednesday, 18.10.2017, 19:24 (vor 2375 Tagen) @ eichenschild

Hallo Leute,

lest einmal den Beitrag genau!!!

AG hat ArbV geändert!!! Dieses kann er aber nur für NEUE ArbV, also neue Einstellungen!!!

Er kann nicht bestehende ArbV ändern!!

Also KEIN Thema des § 95,2 SGB IX!! Denn die Gestaltung der ArbV unterliegt NICHT dem § 95,2 SGB IX

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mfg Monica

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