Wahlen der Stellvertreter (Rente / Pension / ATZ)

c.amio, Saarland, Monday, 06.11.2017, 09:09 (vor 2362 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe die Rente wegen besonders langjähriger Versicherter beantragt und kann ab dem 1.3.2018 in Rente gehen.
Mein Stellvertreter rückt demnach nach. Da wir aber nur einen Stellvertreter haben, müssen neue Stellvertreter gewählt werde.
Mein AG hat mich daher gefragt ob ich bis zu den Wahlen im November weiter im Rahmen eines Minijobs arbeiten möchte. Ist das überhaupt möglich?
Ich habe im Forum gelesen, dass der Vertrag dann ausläuft und neu gewählt werden muss. Ist das so?
Ich habe keine Probleme mit einem Minijob nicht weiter beschäftigt zu werden.
Habe heute ein Gespräch und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Auch hat der Arbeitgeber gefragt, wenn sie März neuen Stellvertreter wählen, muss dann zwingend im November neu gewählt werden?
Bin für jeden Tipp dankbar.

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Viele Grüße
Acryler

Wahlen der Stellvertreter

ciralifan, Monday, 06.11.2017, 10:04 (vor 2362 Tagen) @ c.amio

Moin, schau erst einmal links unter Wahlen, dort findest du schon einige Antworten.
In eurem Fall sollte auch der Stellvertreter zurücktreten bevor du ausscheidest, dann kannst du die SBV Wahl vorgezogen kpl. incl. neuer Stellvertreter initiieren. Die Amtszeit der neugewählten SBV und Stellis ist dann halt bis zu den übernächsten regulären Wahlen in 2022 etwas länger als die üblichen 4 Jahre.
Wenn dein AG, wie du signalisierst, dich wegen deines Wissens noch über einen Minijob etwas "behalten" möchte... als Berater der neuen SBV, macht das.

Wahlen der Stellvertreter

Paul, Hamburg, Monday, 06.11.2017, 10:09 (vor 2362 Tagen) @ c.amio

Hallo Acryler,

ich versuch mich mal.
Es ist wohl möglich, in Geringfügigkeit das Amt weiter zu betreiben. Hatten gerade selbst so einen Fall, der Arbeitsvertrag müsste um die neue Stundenzahl geändert werden. Ob dies bei über 100 SB sinnvoll ist würde ich bezweifeln. Einmal in die BR-Sitzung und die Stunden sind weg.
Alternativ möglich wären zwei Varianten:

  • Der Stellvertreter übernimmt und wählt Stellvertreter nach. Dann allerdings muss es eine erneute Wahl im Herbst 18 geben.
  • Der Stellvertreter erklärt seinen Rücktritt zum 01.03.2018, dann könntest Du noch ordentliche Wahlen durchführen und die Gewählten bleiben 4,5 Jahre im Amt. So würde ich dies lösen.


Lieben Gruß
Paul

Wahlen der Stellvertreter

Paul, Hamburg, Monday, 06.11.2017, 10:10 (vor 2362 Tagen) @ Paul

sehe gerade, ciralifan war schneller.

Wahlen der Stellvertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.11.2017, 10:57 (vor 2362 Tagen) @ c.amio

Hallo,

es ist dem AG einerseits nach § 96 Abs. 8 SGB IX unbenommen, der SBV eine "Bürokraft" auch befristet zur Verfügung zu stellen, wenn er an einer reibungslosen Amtsübergabe interessiert ist.

Auch eine einvernehmliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unter Änderung der Arbeitsbedingungen ist wie bereits geschrieben grundsätzlich jederzeit möglich, wenn sich beide Seiten einig sind. Allerdings muß eine derartige Verlängerung sorgfältig auf Rechtssicherheit geprüft werden - zB dann, wenn es im Arbeitsvertrag und/oder evtl. geltendem Tarifvertrag eine sog. "auflösende Bedingung" in Bezug auf eine abschlagsfreie Altersrente gibt, damit nicht auf einmal für eine theoretische juristische Sekunde die Wählbarkeit wegfällt und dann ein weiteres Amtieren der SBV gar nicht möglich ist.

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&Tschüß

Wolfgang

Wahlen der Stellvertreter

c.amio, Saarland, Monday, 06.11.2017, 11:39 (vor 2362 Tagen) @ albarracin

Hallo danke für die Info.

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Viele Grüße
Acryler

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