Frauenbeauftragte (Wahlen)

c.amio, Saarland, Thursday, 16.11.2017, 08:59 (vor 2350 Tagen)

Hallo zusammen,

da ich ab dem 1.3.2018 in Rente gehe, und meine einzige Stellvertretung nachrückt,
werde ich im Dezember die Neuwahlen der Stellvertreter einleiten.
Gestern fragte mich unsere hauptamtliche Frauenbeauftrage, ob sie sich auch zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen kann. Die Neuwahlen der Frauenbeauftragten sind im Mai.
Kann man beide Ämter übernehmen.
Es ist für mich eine neue Situation, da sich ja das Gesetz der Frauenbeauftragten geändert hat und die Frauenbeauftragte nicht im BR sein kann.

--
Viele Grüße
Acryler

Frauenbeauftragte

MatthiasNRW, Thursday, 16.11.2017, 10:08 (vor 2350 Tagen) @ c.amio

Hallo zusammen,

da ich ab dem 1.3.2018 in Rente gehe, und meine einzige Stellvertretung nachrückt,
werde ich im Dezember die Neuwahlen der Stellvertreter einleiten.
Gestern fragte mich unsere hauptamtliche Frauenbeauftrage, ob sie sich auch zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen kann. Die Neuwahlen der Frauenbeauftragten sind im Mai.
Kann man beide Ämter übernehmen.
Es ist für mich eine neue Situation, da sich ja das Gesetz der Frauenbeauftragten geändert hat und die Frauenbeauftragte nicht im BR sein kann.

Hallo,

korrigiere mich, wenn ich mich täusche - aber die Problematik ist bei euch nicht neu, oder?

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21837

Seitdem hat sich das LGG im Saarland noch nicht geändert.
In § 22 Abs. 4 heißt es:

Die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Frauenbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.

Generell sehe ich -abseits rechtlicher Regelungen- ein Doppelmandat kritisch, da die jeweilige beauftragte Person nicht beiden Aufgaben gerecht werden kann. Wieso ein Doppelmandat, wenn die Regelungen eine Verteilung der Aufgaben auf mehreren Schultern zulassen?

--
Gruß
Matthias

Frauenbeauftragte

c.amio, Saarland, Thursday, 16.11.2017, 11:36 (vor 2350 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,

damals ging es um die vorübergehende Übernahme der Schwerbehindertenvertretung des Amtes als Frauenbeauftragten (Doppelmandat). Mittlerweile wurde bis zu den regulären Wahlen eine Frauenbeauftragte gewählt.
Hier geht es darum, dass die neue Frauenbeauftragte ggf. sich auch zur Wahl als SBV aufstellen lassen möchte.
Nach 94 Abs.3 Satz 2 leitende Angestellte und Dienstleister nicht wählbar sind, da sie nicht dem Betriebs-bzw. Personalrat angehören können. die Frauenbeauftragte kann ja auch nicht dem BR angehören. Daraus schließe ich, dass die Frauenbeauftragte als SBV nicht wählbar ist.

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Viele Grüße
Acryler

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