SBV vom Betriebsrat gewählt (Wahlen)

Ingoandree, Berlim, Monday, 20.11.2017, 16:47 (vor 2348 Tagen)

Hallo Ihr lieben,

Da ich neuer SBV bin habe ich ein paar fragen.

Ich finde dazu im Netzt nichts und wende mich an Euch.

Ich arbeite in einem Unternehmen mit etwa 15 Niederlassungen in ganz Deutschland.
Meine Niederlassung befindet sich in Berlin und hat ca 500 Mitarbeiter.
Es gibt 9 Standortbetriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat.
Mitarbeiter insgesamt in der Firma schätze ich auf 2000.

Nun aber zu meinen Fragen:

Vor 4 Wochen bin ich als Nachrücker in den Betriebsrat gekommen, und dort nach kurzer Zeit auch zum SBV gewählt worden.

1. Der SBV wird doch nicht im und vom Betriebsrat gewählt oder ?
2. Im Gesamtbetriebsrat gibt es einen SBV, (wie der gewählt wurde weiß ich nicht, denke aber er wurde auch vom GBR gewählt) der aber in Rostock sitzt, und sich somit bestimmt nicht um die Belange in Berlin kümmern kann.
3. Die Amtszeit wurde gleichgestellt mit der des Betriebsrates. Das ist doch so auch nicht richtig, es gibt doch unterschiedliche Wahltermine.
4. Ich hab doch nun das Recht, sämtliche Unterlagen der Schwerbehinderten der Niederlassung Berlin einzufordern, im meine Arbeit in der Niederlassung zu machen.

Oberste frage aber ist und bleibt: Wird der SBV vom Betriebsrat und aus dem Betriebsrat heraus gewählt.

Bevor ich mich gleich im GBR unbeliebt mache, frage ich lieber hier.

Danke für Eure Geduld und vielleicht für die Antworten.
Lieben Gruß aus Berlin Ingo

SBV vom Betriebsrat gewählt

wurzelkasper, Monday, 20.11.2017, 17:20 (vor 2348 Tagen) @ Ingoandree

Der SBV Vertreter bzw. die SBV Vertretung wird nicht vom Betriebsrat bzw. GBR gewählt.

Auch ist der Begin und Ende der regulären Amtszeit unterschiedlich.

Für einen ersten Einstieg http://www.schwbv.de/wahlen.html

SBV vom Betriebsrat gewählt

Cebulon, Monday, 20.11.2017, 18:40 (vor 2348 Tagen) @ Ingoandree

Vor 4 Wochen bin ich als Nachrücker in den Betriebsrat gekommen, und dort nach kurzer Zeit auch zum SBV gewählt worden.

Hallo, die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten Beschäftigten gewählt und zwar in unmittelbarer Wahl nach § 94 SGB IX. Das ist so seit ca. 95 Jahren. Der Betriebsrat kann keine Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen wählen, reine Amtsanmaßung. Er hat aber auf die Wahl einer Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen hinzuwirken nach § 93 SGB IX, sofern es min­des­tens fünf gibt.

Wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte ­be­hin­der­te Beschäftigte gibt es denn im Wahlbezirk dieses Standortbetriebsrats lt. Namensverzeichnis nach § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX? Dazu zählen gegebenenfalls auch geringfügig Beschäftigte.

Ich hab doch nun das Recht, sämtliche Unterlagen der Schwerbehinderten der Niederlassung Berlin ein­zu­for­dern, um meine Arbeit in der Niederlassung zu machen.

Nein, das hast Du nicht. Du hast keinerlei Rechte als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g, weil Du ja nie regulär nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) gewählt wurdest. Insbesondere hast Du keinerlei Beteiligungsrechte nach § 95 SGB IX. Du hast natürlich auch nicht das Recht, Dich als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g zu bezeichnen.

Gruß
Cebulon

SBV vom Betriebsrat gewählt

Ingoandree, Berlim, Monday, 20.11.2017, 19:16 (vor 2348 Tagen) @ Cebulon

Wieviel Schwerbehinderte es gibt weiß ich noch nicht.
Und das der SBV nicht aus den Reihen des Betriebsrates vom Betriebsrat gewählt werden kann habe ich mir gedacht. Genausowenig der SBV aus dem Gesamtbetriebsrat heraus.

Ich weiß nur noch nicht wie ich jetzt weiter mache, vor allen mit wem. Im Betriebsrat bin ich ja seid 4 Wochen selber nachgerückt, und der Gesamtbetriebsrat praktiziert ja den selben Unsin

Danke schon mal für die Antworten.

Übrigens der alte SBV unserer Niederlassung wurde auch aus dem Betriebsrat heraus gewählt und als Betriebsratsmitglied so gewählt, hat aber nun die Firma verlassen.

Gruß Ingo

SBV vom Betriebsrat gewählt

Cebulon, Monday, 20.11.2017, 19:30 (vor 2348 Tagen) @ Ingoandree

Ich weiß nur noch nicht, wie ich jetzt weiter mache

Naja, sofort zur BR-Grundschulung anmelden (lassen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sofern Du noch keine besucht hast. Darauf sollte Rechtsanspruch bestehen als BR-Nachrücker.

Gruß
Cebulon

SBV vom Betriebsrat gewählt

Ingoandree, Berlim, Monday, 20.11.2017, 19:33 (vor 2348 Tagen) @ Cebulon

Laut deutschem Gesetz bin ich ja kein SBV, weil der muss ja von den Schwerbehinderten gewählt werden und nicht vom BR

Ingo

SBV vom Betriebsrat gewählt

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.11.2017, 20:20 (vor 2348 Tagen) @ Ingoandree

Hallo,

diese "Wahl" ist von A-Z illegal und rechtsunwirksam bzw. nichtig.

Eine SBV wird immer von den Betroffenen gewählt gem. § 94 Abs. 1 und 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html

Ein BR kann lediglich gem. § 1 Abs. 2 SchwbVWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html
oder gem. § 19 Abs. 2 SchbvWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__19.html

eine Wahl durch die Betroffenen einleiten. Gibt es so wie bei Euch bisher keine ordnungsgemäß gewählte SBV, ist das auch seine gesetzliche Pflicht.

Du selbst kannst aus dieser rechtsunwirksamen "Wahl" keinerlei Rechte herleiten. Selbst wenn Dein AG das Treiben des BR in Sachen SBV bisher toleriert hat, kann er jederzeit die ordnungsgemäße Wahl der SBV - ggfs. gerichtlich - anfechten.

Solltest Du dann zB als SBV Rechte (zB wegen Arbeitszeit) geltend gemacht haben, kann er Dich grundsätzlich auch jederzeit persönlich arbeitsrechtlich belangen.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV vom Betriebsrat gewählt

Ingoandree, Berlim, Monday, 20.11.2017, 21:57 (vor 2348 Tagen) @ albarracin

Danke für die Info, ich weiß nur noch nicht was ich draus mache, denn zum Gesamtbetriebsrat kann ich ja nicht gehen, weil die den selben Unfug machen
Gruß Ingo

SBV vom Betriebsrat gewählt

ingo, Bremen, Tuesday, 21.11.2017, 06:42 (vor 2347 Tagen) @ Ingoandree

Also als BR kannst du eine Wahl zur SBV veranlassen aber erst nach der Wahl existiert eine SBV die wiederum kann einen Gesamt oder Konzern-SBV wählen.

Da du keine SBV bist hast du auch keine Rechte als SBV!

Erst die Wahl veranlassen und stell dich zur Wahl, Vertreter nicht vergessen!

Ingo
Bremen

SBV vom Betriebsrat gewählt

ciralifan, Wednesday, 22.11.2017, 07:11 (vor 2346 Tagen) @ Ingoandree

Moin ingoandree,
da du mit deiner Einschätzung vollkommen richtig liegst und anscheinend nicht weiter kommst,
wende dich an das für euch zuständige Integrationsamt, zu finden über das iNet. Dort kann dir weitergeholfen werden. Und mit deren Hilfe wirst du euren Schlamassel aufdröseln können. Auch das Integrationsamt kann die SBV Wahl einfordern. Lass dich dann auf jeden Fall aufstellen. Als "echte" SBV kann dir dann kein BR/GBR oder sonst wer was vorschreiben.
Halt uns mal auf dem laufenden.

SBV vom Betriebsrat gewählt

J_Neumann, BW, Thursday, 14.12.2017, 14:46 (vor 2324 Tagen) @ Ingoandree

2. Im Gesamtbetriebsrat gibt es einen SBV, (wie der gewählt wurde weiß ich nicht, denke aber er wurde auch vom GBR gewählt) der aber in Rostock sitzt, und sich somit bestimmt nicht um die Belange in Berlin kümmern kann.

Hallo,
und von mir noch etwas zum Thema GBR. Sobald nun ein ordentlicher SV von den Schwerbehinderten gewählt ist, ist dieser falls im Unternehmen kein anderer ordentlicher SBV gewählt ist auch erst mal Gesamtschwerbehindertzenvertreter des Unternehmens und kann an den GBR Sitzungen und an den Sitzungen dessen Ausschüsse teilnehmen. Als GSBV kann er dann auch Wahlen in den anderen Niederlassungen veranlassen in so fern es dort mindestens fünf schwerbehinderte Mitarbeiter gibt.

Spätere dann wählen alle Schwerbehindertenvertreter der Niederlassungen ihren Gesamtschwerbehindertenvertreter.

Gruß Joachim

SBV vom Betriebsrat gewählt

arsbv, Tuesday, 02.01.2018, 20:19 (vor 2305 Tagen) @ J_Neumann

Hallo ich würde als betriebsrat die anzahl der schwerbehindeten und adressen vom lohnbüro anfordern und dann mit dem amt für integration eine ordentliche wahl durchführen.
Mfg

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