haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ? (Lektüre / Gesetze)

Frank2307, Thursday, 07.12.2017, 18:50 (vor 2324 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe z.Zt. ein Problem in einem BEM-Verfahren mit einem Kollegen. Aufgrund der Auswirkungen seiner Behinderung ist es ihm nur möglich, in täglichem gleichen Rhythmus (ohne Früh-/Spätdienst im Wechsel) zu arbeiten. Hier geht es speziell um einen hausärztlichen Attest zur NOTWENDIGKEIT, dass Hr. xxxx keine Spätdienste leisten kann, Arbeitszeit bis max. 16:00 Uhr . Hausärztl.Gutachten lag ab August vor, aber erst jetzt kam das betriebsärztliche Gutachten, dass eine Arbeit bis 16:00 Uhr EMPFIEHLT. Wie üblich nutzt der Arbeitgeber die Empfehlung nicht als bindend aus. Der betroffene Kollege musste bis zum BEM-Folgegespräch Schichtdienste bewältigen, soll heißen das hausärztliche Attest wurde arbeitgeberseitig ignoriert, ich konnte nach Vorliegen des betriebsärztl. Gutachtens und darauf folgendem BEM-Gespräches erreichen, dass der Schichtdienst zumindestens vom 01.10.17 bis 31.12.17 ausgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
-Verletzt hier der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn ein haus- bzw. fachärztliches Attest vorliegt und ignoriert wird? ( Vielleicht was Rechtssicheres für mich als Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber ? )
UND - Kann der Arbeitgeber ein haus- bzw. fachärztliches Gutachten entschärfen/ignorieren, wenn der Betriebsarzt ( hier der externe BAD ) ein etwas "andersklingendes" Gutachten erstellt ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung ...

MfG Frank
von der Telekom Aussendienst GmbH ( DT A)
--- 1. Stellv. der VP in Freistellung ---

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 08.12.2017, 09:17 (vor 2324 Tagen) @ Frank2307

Hallo,

es liegt in der Natur der Sache, daß der betriebsärztliche Dienst nur "empfiehlt". Mehr gibt § 3 ASiG nicht her.

Wenn allerdings der Betriebsarzt durch seine Empfehlung die fachärztliche Meinung grundsätzlich teilt, braucht der AG schon sehr gute Gründe, wenn er das ignoriert.

Wenn der AN schwerbehindert/gleichgestellt ist, kann er - ggfs. mit Unterstützung der SBV - auf Grundlage des § 81 Abs. 4 SGB IX schon verlangen, daß der AG die Empfehlung berücksichtigt und auch versuchen, dies individualrechtlich einzuklagen. Auf jeden Fall wäre diese Konstellation aber ein Fall für § 84 Abs. 1 SGB IX. Dieses Verfahren müßte die SBV beim AG einfordern.

Auch der BR sollte hier mit eingebunden werden, hat er doch auch bei der konkreten Diensterstellung Mitbestimmungsrechte und kann auf Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG durchaus Maßnahmen des AG verlangen.

--
&Tschüß

Wolfgang

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.12.2017, 12:53 (vor 2320 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

ich hab da auch mal eine Frage,

unser betriebsärztlicher Dienst erkennt Facharztatteste grundsätzlich nicht an, sondern schickt die Beschäftigten zur Reha, um dann deren Einsatzbreite abzuschreiben. Gibt es irgendwelche Urteile ect. dass der Arbeitgeber Facharztatteste anerkennen muss, bzw. wie er sich zu verhalten hat, wenn z.B. dem betriebsärztlichen Dienst diese vorgelegt und nicht anerkannt werden?

Liebe Grüße

Hendrik

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Cebulon, Tuesday, 12.12.2017, 18:20 (vor 2319 Tagen) @ Hendrik1

Gibt es irgendwelche Urteile, dass der Arbeitgeber Facharztatteste anerkennen muss?

Hallo, ich meine, so ein LAG-Urteil vor einigen Jahren mal gelesen zu haben (womöglich aus NRW), finde es aber auf die Schnelle leider nicht. Es ging wohl darum, dass Arbeitgeber meinte, fachärztliche Empfehlungen einfach so mal ignorieren zu können mit irgendwelchen vagen Behauptungen ins Blaue hinein.

Zu fachärztlichen Empfehlungen vgl. auch Prof. Nebe vom 5. März 2014 am Ende

Gruß,
Cebulon

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Frank2307, Tuesday, 12.12.2017, 22:01 (vor 2319 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Werde mich morgen nochmal genauer damit beschäftigen.
MfG Frank

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Cebulon, Wednesday, 13.12.2017, 14:10 (vor 2319 Tagen) @ Frank2307

Hausärztl. Gutachten lag ab August vor, aber erst jetzt kam das betriebsärztliche Gutachten, dass eine Arbeit bis 16:00 Uhr EMPFIEHLT. Wie üblich nutzt der Arbeitgeber die Empfehlung nicht als bindend aus.

Hallo, zur ärztlich empfohlenen Maßnahme vrgl.
LAG Hamm, Urteil vom 04.07.2011, 8 Sa 726/11.

Leitsatz: "Zu den gebotenen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung. Die frühere Auffassung, dem Arbeitgeber stehe die Entscheidung hierüber frei, ist nach Einführung des § 84 SGB IX überholt", so das LAG Hamm.

Gruß,
Cebulon

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Vertigo, Saarland, Friday, 15.12.2017, 12:36 (vor 2317 Tagen) @ Cebulon

Hallo zusammen,
bei uns kommt es oft vor, dass unsere Betriebsärztin anderer Meinung als die niedergelassenen Fachärzte ist.
Z.B. Wiedereingliederung oder was Einschränkungen betrifft.
Bei den BEM Gesprächen wird immer gesagt, es ist maßgebend, was die Betriebsärztin bestimmt und die Facharzt Berichte von den externen werden zurückgestellt. Gibt es ein Gesetz, dass der Arbeitgeber nur das betriebsärztliche Gutachten akzeptieren muss?
Liebe Grüße

--
Gruß
Vertigo

haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ?

Cebulon, Sunday, 17.12.2017, 13:06 (vor 2315 Tagen) @ Vertigo

Bei den BEM Gesprächen wird immer gesagt, es ist maßgebend, was die Betriebsärztin bestimmt und die Facharzt Berichte von externen werden zurückgestellt.

Hallo, derartiges Geplapper in dieser Allgemeinheit wäre natürlich grober Unfug! Vgl. z.B. bei einem Dissens von den behandelnden Ärzten mit einer "Betriebsärztin" den KomNet Dialog 1160, 11.12.2014, mit weiterführenden Links, wie bei evtl. unterschiedlichen ärztl. Sichtweisen nach Expertenansicht verfahren wird, sowie in welchen Fällen die Empfehlung des beauftragten Betriebsarztes ausschlaggebend ist.

Gruß,
Cebulon

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