Gefärdungsbeurteilung psychische Belastung (Allgemeines)

motoraddiver, Bernau a.Ch., Friday, 08.12.2017, 13:10 (vor 2329 Tagen)

Hallo zusammen
wir haben vor 14 Monaten in unsere Fa.die Gefärdungsbeurteilung psychische Belastung durchgeführt.
Es waren 5 Abtl. die gelb also auffällig waren. Bei zwei Abtl. allerdings waren rote Felder, also akuter Handlungsbedarf. Seitdem werden Maßnahmen die vom Steuerkreis gefordert werden, ignoriert und verzögert. Eigentlich ist noch nichts passiert. Wie gesagt seit über einen Jahr. Drohen und Argumentieren mit vorliegenden Tatsachen haben bisher nicht geholfen. Das schlechte Ergebnis soll totgeschwiegen werden. Unser Fehler war oder ist, wir haben keine gültige BV vorher mit den Arbeitgeber über dieses Thema abgeschlossen.
Was haben wir (SBV + BR) sonst noch für Möglichkeiten den Arbeitgeber zu Maßnahmen zu bewegen, damit unseren Mitarbeitern geholfen wird.
Auf zahlreiches Feedback und Tipps würde ich mich freuen.

Gefärdungsbeurteilung psychische Belastung

Downunder, Baden-Württemberg, Saturday, 23.12.2017, 10:03 (vor 2314 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

grundsätzlich hat die SBV nach §95 Abs. 1 Nr. 1 die Aufgabe auf die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze zu achten. Das Arbeitschutzgesetz ist ein diesbezüglich sehr zentrales Gesetz. Dort sind sbM als besonders schützbedürftige Personengruppe benannt. Anknüpfungspunkte sehe ich auch im § 81 Abs. 4 SGB IX.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahrensprozess der sich nicht nur auf die Erhebung der psychischen Belastungen beschränkt, sondern im Weiteren die Ableitung von Maßnahmen aus der Erhebung, sowie deren Umsetzung, deren Wirksamkeitskontrolle und letzlich der Dokumentation des Ganzen erfordert.

So wie der bisherige Verlauf beschrieben wurde wäre die Gefährdungsbeurteilung m.E. noch nicht ordnungsmäß durchgeführt. Dies wäre aus meiner Sicht der Ansatzpunkt für die SBV. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich im GDA Portal: Leitlinien zur psych GB

Meine Empfehlung wäre unter Hinweis auf den oben skizzierten Sachverhalt nochmals das Gespräch mit dem AG zu suchen (dabei aber die Emotionen etwas herunterfahren!). Festgestellte psychische Belastungen sind erstmal wertfrei Anforderungen aus der Tätigkeit, die auf die Psyche einwirken.

Sollte der AG weiterhin untätig sein, wäre zu prüfen, ob die Zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden sollte/müsste (Aufsicht)

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Gruß

Downunder

Gefärdungsbeurteilung psychische Belastung

motoraddiver, Bernau a.Ch., Wednesday, 03.01.2018, 10:46 (vor 2303 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder
Vielen dank für deine Rückantwort. Dein Ratschlag werde ich beherzigen.
Viele Grüße
Motoraddiver

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