Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein (Stellvertreter/in)

Annes, Tuesday, 12.12.2017, 19:42 (vor 2321 Tagen)

Hallo

Ich bin neu hier und bräuchte mal dringend eure Hilfe.

Ich bin SBV Stellvertreter im Öffentlichen Dienst und wir haben unsere Versammlung für Schwerbehinderte die 1 mal im Jahr statt findet.
Habe ich als Stell Vertreter auch das Recht an der Sitzung Teil zu nehmen falls Ja wo kann ich das Finden.

Mir wurde heute vom Ehemaligen SBV Vertreter heute mitgeteilt ich hätte nicht das Recht dazu sondern nur der Verteter und nicht der Stellvertreter was stimmt denn nun ich kann leider nichts konkretes finden.

Vielen Dank für eure Hilfe

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Carsten Siebert, Bremerhaven, Wednesday, 13.12.2017, 07:02 (vor 2320 Tagen) @ Annes

Ich meine Ja
Wenn du sogar Schwerbehindert oder Gleichgestell bist hast du sowieso das Recht da Teilzunehmen

Gruß
Carsten

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

ciralifan, Wednesday, 13.12.2017, 07:02 (vor 2320 Tagen) @ Annes

Da du von den versammelten als Stellvertreter gewählt wurdest....Klar hast du das Recht dabei zu sein.
Alles andere ist Humbug.
Auch sollen dich ja neu huinzugekommene für den Fall der Fälle kennen(-lernen).

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Carsten Siebert, Bremerhaven, Wednesday, 13.12.2017, 09:03 (vor 2320 Tagen) @ Annes

Ich meine Ja
Wenn du sogar Schwerbehindert oder Gleichgestell bist hast du sowieso das Recht da Teilzunehmen

Gruß
Carsten

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

ciralifan, Wednesday, 13.12.2017, 09:03 (vor 2320 Tagen) @ Annes

Da du von den versammelten als Stellvertreter gewählt wurdest....Klar hast du das Recht dabei zu sein.
Alles andere ist Humbug.
Auch sollen dich ja neu huinzugekommene für den Fall der Fälle kennen(-lernen).

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Paul, Hamburg, Thursday, 14.12.2017, 09:14 (vor 2319 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Klar hast du das Recht dabei zu sein.
Alles andere ist Humbug.


na ich weiß nicht. Wenn die SBV nicht verhindert ist, die Stellvertretung selbst nicht schwerbehindert ist und es gibt keine 100 Schwerbehinderte im Betrieb, dann ist die Stellvertretung eine ganz normale Mitarbeiterin ohne Funktion und die Grundlage für eine Teilnahme ist m.E. nicht vorhanden.

Gruß
Paul

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Monica99, Thursday, 14.12.2017, 10:15 (vor 2319 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

es ist noch immer so, das idR Stellvertreter ein ruhendes Mandat haben. Es also nur zu tragen kommt im Rahmen der Verhinderungsvertretung. Da hier ja aber keine Verhinderung vorliegt, das die SBV ja selbst anwesend ist, ist der Stellvertreter auch nicht im Mandat, also hat er als Stellvertreter auch kein Teilnahmerecht. Nur ggf. als Schwerbehinderter wenn es dem so ist.

--
mfg Monica

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

ciralifan, Thursday, 14.12.2017, 14:55 (vor 2319 Tagen) @ Monica99

Um allen Problemen aus dem Wege zu gehen, die SBV kann ihre Stellvertreter einfach als Gäste der Veranstaltung einladen. Da stellt ihr euch dann mal vor und gut ist es.

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Monica99, Thursday, 14.12.2017, 15:52 (vor 2319 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Um allen Problemen aus dem Wege zu gehen, die SBV kann ihre Stellvertreter einfach als Gäste der Veranstaltung einladen. Da stellt ihr euch dann mal vor und gut ist es.

Ja, so ginge es.

Doch die Frage war ja eine ganz andere!

Denn: Es gibt kein RECHT der Teilnahme und auch KEINE PFLICHT der SBV SO zu handeln. Wenn die SBV also es nicht möchte, bleiben Stelli idR draußen.

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

ciralifan, Friday, 15.12.2017, 07:31 (vor 2318 Tagen) @ Monica99

Na, dann haben die beiden aber andere Probleme in der Zusammenarbeit

Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein

Birgit, Wednesday, 24.01.2018, 14:36 (vor 2278 Tagen) @ Annes

Hallo zusammen,

ich hab das ganz heute erst gelesen...aber welche Vetrauensperson lädt denn ihre Stellvetreter nicht dazu ein.
Wenn das so sein sollte, denke ich habt ihr ein grundsätzliches Problem. Meine beiden Stellvertreter sind zwar beide Gleichgestellt und deshalb wären sie sowieso dabei, aber sie werden bei mir auf den Einladungen auch namentlich genannt.

Zudem ist zumindest ein Stellvertreter was die laufenden Fälle betrifft immer auf dem neusten Stand.

Wie kann er mich sonst vertreten wenn ich ausfalle

Viele Grüße
Birgit

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