Beteiligung der SBV (Einstellung)

Apfelsaft, München/ Bayern, Monday, 18.12.2017, 13:31 (vor 2314 Tagen)

Kurz & Knapp. Es finden Vorstellungsgespräche bei einem öffentlichem Arbeitgeber in Bayern statt. Unter den Bewerbern ein Schwerbehinderter Kandidat. Nach Beendigung der Gespräche kommen der Personalratsvertreter und die Vertrauensperson zu einer Meinung. Der schwerbehinderte Kandidat hat sich sehr sehr gut verkauft. Nach dem der PR & die Vertrauensperson, den Raum verlassen, beginnt das Ranking. Ein paar Tage später kommt das Ergebnis. Die schwerbehinderte Bewerberin hat ein klares KO bekommen. Was nun? Vielen dank für eure Unterstützung.

Beteiligung der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 18.12.2017, 20:22 (vor 2314 Tagen) @ Apfelsaft

Teilhaberichtlinien Bayern (Seite 37)

Erörterung der beabsichtigten Entscheidung und Unterrichtung der Beteiligten:
Liegen Vermittlungsvorschläge oder Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor und sind die Schwerbehindertenvertretung oder die vorgenannten Organe der Personalvertretung (Personalrat) mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden, ist die Entscheidung – unabhängig von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Geschäftsbereich des jeweiligen Ressorts – mit diesen unter Darlegung der Gründe zu erörtern.
Dabei sind die betroffenen schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber zu hören.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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