Wechsel von örtlicher SBV zum GSV (Wahlen)

Maulwurf2, Wednesday, 31.01.2018, 08:00 (vor 2271 Tagen)

Hallo,

hier steht die Wahl zum GSV an. Aktuell bin ich örtlicher SBV und werde hierfür kandidieren.

Meine Frage: Wenn die Wahl als GSV erfolgreich für mich verlaufen sollte, wie und wo ist geregelt, zu wann ich meine Funktion als SBV dann aufgeben muss? Ist dies automatisch mit der Wahl zum GSV der Fall? Oder ist hier eine "gleitende Übergangszeit" gegeben? Ich kann hierzu leider nichts finden und wäre für Hinweise dankbar.

Wechsel von örtlicher SBV zum GSV

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 31.01.2018, 08:45 (vor 2270 Tagen) @ Maulwurf2

Hallo,

falls Du "GSBV" meinst, so gibt es keine Unvereinbarkeit. Du kannst als Stufen-SBV auch weiterhin örtliche SBV bleiben.
Ansonsten müßtest Du mal erklären, was Du mit "GSV" meinst

--
&Tschüß

Wolfgang

Wechsel von örtlicher SBV zum GSV

Maulwurf2, Wednesday, 31.01.2018, 09:40 (vor 2270 Tagen) @ albarracin

Gemeint ist mit GSV natürlich der Gesamtschwerbehindertenvertreter.

Wechsel von SBV zu GSBV

andalenz, Wednesday, 31.01.2018, 15:13 (vor 2270 Tagen) @ Maulwurf2

Hallo Maulwurf2,
da die Wahrnehmung zweier Ämter sich nicht ausschließt, können sowohl das Amt der SBV sowie der GSBV gleichzeitig wahrgenommen werden.
Also ist ein Rücktritt vom Amt der SBV nicht erforderlich.;-)

Wechsel von örtlicher SBV zum GSV

Maulwurf2, Saturday, 17.02.2018, 19:16 (vor 2253 Tagen) @ Maulwurf2

Zunächst...: DANKE für die Rückmeldung hier im Forum!

Weitere Frage... :-)

Kann mir hier jemand beantworten, wieviele Stimmen ein Gesamtschwerbehindertenvertreter (GSV) selber hat, wenn er die Funktion aufgibt, aber für die Neuwahl selbst noch als GSV wahlberechtigt ist? Der GSV ist für mehrere Dienststellen auch als örtliche GSV aufgrund fehlender örtlicher SBVs vor Ort zuständig? Besteht dann ein Stimmrecht für jede einzelne Dienststelle? Beispiel: als GSV örtlich für 5 Dienststellen zuständig, somit dann 5 Wahlstimmen für die GSV-Neuwahl??

Google hilft mir hier nicht weiter, habe zum Thema lediglich folgendes gefunden (Quelle: https://www.integrationsaemter.de/Stufenvertretungen/292c/index.html ).

" Doppeltes Stimmrecht
Hat die Bezirksvertrauensperson bei der Wahl der Hauptvertrauensperson ein doppeltes Stimmrecht, wenn sie gleichzeitig auch örtliche Vertrauensperson ist und die örtlichen Vertrauenspersonen wählen dürfen?
Ja, in diesem Fall hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ein doppeltes Stimmrecht."

Ist dem so, pro zu vertretende Dienststelle jeweils eine Wählerstimme (im von mir benannten Beispiel dann 5 Wählerstimmen)? Der GSV könnte so im Zweifel ja eine Wahl maßgeblich beeinflussen, ich kann mir das so eigentlich nicht vorstellen...

Vielen Dank für eine Rückmeldung, gerne auch mit rechtlichen Fundstellen oder Kommentaren zum Gesetz oder Urteilen. :-)

Wechsel von örtlicher SBV zum GSV

Hotte, Stuttgart, Saturday, 17.02.2018, 20:04 (vor 2253 Tagen) @ Maulwurf2

Zunächst...: DANKE für die Rückmeldung hier im Forum!

Weitere Frage... :-)

Kann mir hier jemand beantworten, wieviele Stimmen ein Gesamtschwerbehindertenvertreter (GSV) selber hat, wenn er die Funktion aufgibt, aber für die Neuwahl selbst noch als GSV wahlberechtigt ist? Der GSV ist für mehrere Dienststellen auch als örtliche GSV aufgrund fehlender örtlicher SBVs vor Ort zuständig? Besteht dann ein Stimmrecht für jede einzelne Dienststelle? Beispiel: als GSV örtlich für 5 Dienststellen zuständig, somit dann 5 Wahlstimmen für die GSV-Neuwahl??

Google hilft mir hier nicht weiter, habe zum Thema lediglich folgendes gefunden (Quelle: https://www.integrationsaemter.de/Stufenvertretungen/292c/index.html ).

" Doppeltes Stimmrecht
Hat die Bezirksvertrauensperson bei der Wahl der Hauptvertrauensperson ein doppeltes Stimmrecht, wenn sie gleichzeitig auch örtliche Vertrauensperson ist und die örtlichen Vertrauenspersonen wählen dürfen?
Ja, in diesem Fall hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ein doppeltes Stimmrecht."

Ist dem so, pro zu vertretende Dienststelle jeweils eine Wählerstimme (im von mir benannten Beispiel dann 5 Wählerstimmen)? Der GSV könnte so im Zweifel ja eine Wahl maßgeblich beeinflussen, ich kann mir das so eigentlich nicht vorstellen...

Vielen Dank für eine Rückmeldung, gerne auch mit rechtlichen Fundstellen oder Kommentaren zum Gesetz oder Urteilen. :-)

Hey,
die Zuständigkeit aufgrund fehlender SBVs hat nach meiner Ansicht nicht zur Folge, das ein doppeltes Stimmrecht entsteht. Er ist ja nicht die örtliche Vertrauensperson.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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