Entsendung ins Ausland (Allgemeines)

tom100, Münster, Thursday, 01.02.2018, 10:56 (vor 2269 Tagen)

Hallo und guten Tag,

als Vertrauensperson der Schwerbehinderten, ist mir heute die Frage gestellt worden -
ob Arbeitnehmer mit einem GdB vom 30 bzw. bei Gleichstellung an Standorten in und außerhalb der EU entsendet werden dürfen.
Wer kann hier helfen, ich habe leider keine Rechtlichen Infos finden können.

Danke vorab
tom100

Entsendung ins Ausland

ciralifan, Thursday, 01.02.2018, 11:11 (vor 2269 Tagen) @ tom100

Solange das Handycap nicht dagegen spricht , warum sollte hier eine unterschiedliche Behandlung zu einem Gesunden angewandt werden ? Eher ist die Gleichbehandlung der Weg welcher gegangen werden soll.

Entsendung ins Ausland

tom100, Münster, Thursday, 01.02.2018, 11:32 (vor 2269 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,
vielen Dank für die schnelle Antwort, sollte aber der GdB genau hier ein Anlass geben einen z.B. Zehnstündigen Flug
oder das Arbeiten unter Freiluftbedingungen als nicht Zumutbar zu erklären.
Hätte ich gerne gegenüber dem AG ein wenig Werkzeug.

Gruß
tom100

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Tom 100
SBV"ler

Entsendung ins Ausland

ciralifan, Thursday, 01.02.2018, 13:11 (vor 2268 Tagen) @ tom100

Gegebenenfalls sollte der MA durch seinen Arzt die Reise-(un) Tauglichkeit feststellen lassen.

Entsendung ins Ausland

tom100, Münster, Thursday, 01.02.2018, 13:47 (vor 2268 Tagen) @ ciralifan

@ciralifan,

sicher würde eine AU den einzelnen für den Moment aus den Fokus rücken - gleichzeitig aber auch wohl einen anderen Kollegen treffen. Auch nicht gerade Sozial.
was ich erreichen möchte ist, aufgrund eines § x y. z eine BV zu erstellen das all die Kollegen mit Handicap von
USA und China - Dienstreisen verschont bleiben.

tom100

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Tom 100
SBV"ler

Entsendung ins Ausland

ciralifan, Friday, 02.02.2018, 07:33 (vor 2268 Tagen) @ tom100

Hi, von einer AU war nie die Rede - Feststellung der Reisetauglichkeit ist keine AU.
Ansonsten schließe ich mich Wolfgang und cebulon an.

Entsendung ins Ausland

MatthiasNRW, Friday, 02.02.2018, 10:41 (vor 2268 Tagen) @ tom100

Hallo,

sicher würde eine AU den einzelnen für den Moment aus den Fokus rücken - gleichzeitig aber auch wohl einen anderen Kollegen treffen. Auch nicht gerade Sozial.
was ich erreichen möchte ist, aufgrund eines § x y. z eine BV zu erstellen das all die Kollegen mit Handicap von
USA und China - Dienstreisen verschont bleiben.

wie andere Teilnehmer hier bereits sagten: Sei damit vorsichtig.
Wenn es eine derartige Vereinbarung gäbe, hieße es im Umkehrschluss: Mitarbeiter mit Behinderung sind nicht geeignet für Tätigkeiten im Bereich xyz, weil sie keine Dienstreisen in die USA oder nach China machen können.

Ich halte es für sehr vermessen, dies jeder/jedem Beschäftigten mit Behinderung zu unterstellen.

--
Gruß
Matthias

Entsendung ins Ausland

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.02.2018, 13:49 (vor 2268 Tagen) @ tom100

Hallo,

ob zB ein langer Flug leistbar ist, muß in jedem Einzelfall geprüft werden.
Ein Gdb sagt überhaupt nichts über einzelne Einschränkungen aus. Ein GdB bedeutet nicht einmal zwingend, daß überhaupt irgendeine Einschränkung in bezug auf die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt.
Vor derartigen Pauschalisierungen solltest Du dich gerade als SBV unbedingt hüten. Und du bist auch nicht der Vormund der schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen. Die allermeisten wollen nämlich möglichst volle Leistung bringen und sich so wenig wie möglich in ihrer beruflichen Tätigkeit einschränken lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Entsendung ins Ausland

Cebulon, Thursday, 01.02.2018, 15:50 (vor 2268 Tagen) @ albarracin

Vor derartigen Pauschalisierungen solltest Du dich gerade als SBV unbedingt hüten.

Sehe das ganz genauso, egal ob Entsendung oder zum Beispiel Behindertenparkplatz.

Gruß
Cebulon

Entsendung ins Ausland

lunos1961, Fürth, Friday, 02.02.2018, 07:37 (vor 2268 Tagen) @ Cebulon

Guten morgen,
dass muss der Schwerbehinderte im Einzelfall prüfen lassen und nachweisen das eine berufliche Auslandstätigkeit auf Grund seiner Schwerbehinderung/ Gleichstellung nicht zumutbar ist. Kann ja sein das er regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle oder zur Therapie muss oder das die gesundheitliche Einschränkung Argumente dagegen liefert. (zB. überlange Arbeitszeiten; häufiges Spritzen bei Diabetes und Insulinlagerung)
Auch muss der Arbeitsvertrag ja entsprechendes vorsehen ob Auslandseinsätze vereinbart sind oder nicht.

Schwerbehinderte wollen schon selbst entscheiden was sie können und was nicht.

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