Recht auf Wiedereingliederung (BEM)

Holz, Wednesday, 07.02.2018, 14:31 (vor 2267 Tagen)

Ein MA ist mehr als 6 Wochen Krank. Ohne BEM Verfahren wurde dem Vorgesetzten angekündigt, dass wenn der MA wieder kommt eine stufenweise Wiedereingliederung machen möchte.
Dies wurde vom Vorgesetzten abgelehnt.

Gibt es ein Recht auf eine stufenweise Wiedereingliederung?

Recht auf Wiedereingliederung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 07.02.2018, 14:42 (vor 2267 Tagen) @ Holz

Moin Moin Holz,

Need Input,

welche Begründung führt der Vorgesetzte an, hält er eine SWE für nicht sinnvoll, soll der Beschäftigte ohne SWE gleich voll einsteigen, oder lehnt er sie ab, weil er den Arbeitsplatz nicht mehr für passend hält?
Gibt es einen ärztlichen Wiedereingliederungsplan?
Warum kein BEM?
Wer hat dem Vorgesetzten die Ankündigung der SWE gemacht und - falls Du dieses sagen möchtest - aus welcher Gesundheitsstörung heraus soll diese Wiedereingliederung erfolgen?
Was sagt der Betriebsarzt zu diesem Thema?

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Ein Recht auf SWE gibt es aus meiner Sicht immer dann, wenn ein leidensgerechter Arbeitsplatz real vorhanden ist, daher steht hier die Frage, wo soll die SWE erfolgen, am alten Arbeitsplatz, an einem anderen?

Recht auf Wiedereingliederung

Holz, Thursday, 08.02.2018, 06:30 (vor 2266 Tagen) @ Hendrik1

Die Sache ist komplizierter.
In 2017 wurde eine Wiedereingliederung gemacht, aber nicht auf der angestammten Station sondern im Tagesklinischen Bereich.
Nach der Wiedereingliederung erfolgte die Versetzung zurück in den Vollstationären Bereich mit der angestammten Station.
Eine freie Stelle in der Tagesklinik gibt es aktuell nicht.
Der MA sagt, dass er auf der Station "verheizt" wurde und aktuell sich deswegen wieder im Krank befindet.

Recht auf Wiedereingliederung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 08.02.2018, 08:49 (vor 2266 Tagen) @ Holz

Moin Moin Holz,

was sagt denn der Betriebsarzt, darf er zurück auf die alte Stelle? Gibt es bei Euch ein BEM und die Möglichkeit den weiteren Einsatz am runden Tisch o.ä. zu klären? Gibt es neben der Tagesklinik weitere Einsatzmöglichkeiten bei Euch?

Liebe Grüße

Hendrik

Recht auf Wiedereingliederung

Holz, Thursday, 08.02.2018, 14:12 (vor 2266 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Holz,

was sagt denn der Betriebsarzt, darf er zurück auf die alte Stelle? Gibt es bei Euch ein BEM und die Möglichkeit den weiteren Einsatz am runden Tisch o.ä. zu klären? Gibt es neben der Tagesklinik weitere Einsatzmöglichkeiten bei Euch?

Liebe Grüße

Hendrik

Da der MA aktuell seit mind. Herbst letzen Jahres wieder im Krankenstand ist, wurde kein weiteres BEM_Gespräch nach der letzten Wiedereingliederung geführt.
Da der MA auch nicht der einfachste ist, wird meine Intention sein, den IFD mit ins Boot zu holen.

Andere Stellen, wird wahrscheinlich schwierig. Habe zwar eine Idee, aber die Frage ist, ob der MA das mitmacht und die nötige Persönliche Qualifikation hat.

Recht auf Wiedereingliederung

WoBi, Thursday, 08.02.2018, 12:38 (vor 2266 Tagen) @ Holz

Hallo Holz,

ich möchte dich wegen

Eine freie Stelle in der Tagesklinik gibt es aktuell nicht.

auf die interne Prüfpflicht vor Stellenausschreibung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 hinweisen.
Damit könnte bei entsprechender Eignung die betroffene Person vorrangig auf einen freien / frei werdenden Arbeitsplatz versetzt / umgesetzt oder befördert werden. Ggf. ist eine Qualifizierung auf den freien Arbeitsplatz möglich.

Mehr zur Prüfpflicht auch im Theard https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475

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Gruß
Wolfgang

Recht auf Wiedereingliederung

WoBi, Wednesday, 07.02.2018, 16:14 (vor 2267 Tagen) @ Holz

Hallo Holz,

schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben nach § 167 Abs.4 Satz 1 Nr.1 SGB IX einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05).
Bei nicht Schwerbehinderten könnte sich ein entsprechender Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung aus § 167 Abs.2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement / BEM) nach LAG Hamm vom 04.07.2011 im Aktenzeichen 8 Sa 726/11 ergeben.

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Gruß
Wolfgang

Recht auf Wiedereingliederung

Holz, Thursday, 08.02.2018, 06:35 (vor 2266 Tagen) @ WoBi

haben nach § 167 Abs.4 Satz 1 Nr.1 SGB IX

Hallo Wobi, kann das Stimmen oder übersehe ich den Absatz 4? ;-) :-)

Recht auf Wiedereingliederung

WoBi, Thursday, 08.02.2018, 12:11 (vor 2266 Tagen) @ Holz

Hallo Holz,

sorry, Schreibfehler. Ist nicht § 167 (ex 84) sondern § 164 (ex 81) SGB IX
Dies dürfte sich aus dem BAG-Urteil ergeben, auch wenn dort die alte Nummerierung 81 verwendet wird. Die Absätze haben sich hier nicht geändert.

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Gruß
Wolfgang

Recht auf Wiedereingliederung

Heinrich, Wednesday, 07.02.2018, 19:25 (vor 2267 Tagen) @ Holz

Hallo, ist der MA schwerbehindert oder gleichgestellt?? Denn nur dann ist die Zuständigkeit bei der SBV sonst bei BR/PR!!

Recht auf Wiedereingliederung

Holz, Thursday, 08.02.2018, 06:28 (vor 2266 Tagen) @ Heinrich

Ja, der MA ist Schwerbehindert.

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