Moin Moin Christian,
mehrere Fragen:
Bist Du im öffentlichen Dienst? Dann gilt, wenn ein Schwerbehindertenerlass, in dem geregelt ist, dass Antragssteller vorläufig die identischen Schutzrechte wie Schwerbehinderte haben, für Dich zutrifft, auf jeden Fall, dass die SBV gehört werden muss. Ansonsten würde ich bei kritischen Situationen immer auf den Status des laufenden Antrags verweisen, die SBV selber mit einschalten und die Reaktion des Arbeitgebers abwarten. Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Sollte eine Kündigung drohen, kann auch eine Gleichstellung parallel zum SBV Antrag gestellt werden, dann gilt nach 3 Wochen auf jeden Fall der Kündigungsschutz.
Ansonsten wäre auch zu prüfen, ob in Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema Gesundheitsschutz oder BEM etwas zum Status "laufendes Antragsverfahren" bei Euch geregelt ist.
Liebe Grüße
Hendrik