Rechte SBV während der Antrangsstellung (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 14.02.2018, 09:01 (vor 2256 Tagen)

Hallo Zusammen,

wenn eine Person einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt hat und die 3 Wochen nach Antragstellung vergangen sind und die Personalabteilung über die Antragsstellung informiert ist, ist dann der SBV in allen Angelegenheiten,... vorab zu informieren?

Viele Grüße

Christian

Rechte SBV während der Antrangsstellung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 14.02.2018, 10:41 (vor 2256 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

mehrere Fragen:
Bist Du im öffentlichen Dienst? Dann gilt, wenn ein Schwerbehindertenerlass, in dem geregelt ist, dass Antragssteller vorläufig die identischen Schutzrechte wie Schwerbehinderte haben, für Dich zutrifft, auf jeden Fall, dass die SBV gehört werden muss. Ansonsten würde ich bei kritischen Situationen immer auf den Status des laufenden Antrags verweisen, die SBV selber mit einschalten und die Reaktion des Arbeitgebers abwarten. Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Sollte eine Kündigung drohen, kann auch eine Gleichstellung parallel zum SBV Antrag gestellt werden, dann gilt nach 3 Wochen auf jeden Fall der Kündigungsschutz.

Ansonsten wäre auch zu prüfen, ob in Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema Gesundheitsschutz oder BEM etwas zum Status "laufendes Antragsverfahren" bei Euch geregelt ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Rechte SBV während der Antrangsstellung

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 14.02.2018, 11:06 (vor 2256 Tagen) @ Hendrik1

Hi Henrdrik,

Danke für die schnelle Rückmeldung!

Ich bin nicht beim Öffentlichen Dienst. Es liegt auch nichts Konkretes an. Wir hatten nur in der letzten Woche die Diskussion unter SBV´lern ob die SBV nach diesen 3 Wochen nach Antragstellung bei allen Angelegenheiten einzuschalten ist. Der Kündigungschutz besteht doch dann bis zum Entscheid? Ich meine im Sinne der Prävention können wir ja schon aktiv werden aber ob wir ein Recht haben nach ehemals §95 (2) vorab informiert zu werden würde mich interessieren.

VG

Christian

Rechte SBV während der Antrangsstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.02.2018, 15:28 (vor 2256 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

der Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 173 Abs. 3 SGB IX (§ 90 Abs. 2a aF) ist in der Literatur durchaus strittig.
Ich mache regelmäßig die vollen Beteiligungsrechte geltend, mein AG hat das noch nie angezweifelt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rechte SBV während der Antrangsstellung

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 14.02.2018, 15:34 (vor 2256 Tagen) @ albarracin

Hi Wolfgang,

vielen Dank!

VG

Christian

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