Begleitung zum Integrationsamt (BEM)

J.61, Wednesday, 14.02.2018, 14:13 (vor 2262 Tagen)

Zuerst mal Danke an alle, die das Forum betreiben und mit Ihrer Unterstützung helfen.
Ohne Euch hätte die Erstwahl bei uns nicht stattgefunden.

Ich bin jetzt seit Jan.18 SBV und habe eine Frage, zu der ich mit der Suchfunktion nicht weiter gekommen bin.

Das Landesamt in Saarbrücken hat die Sachlage eher negativ bewertet, ich will das so nicht glauben und frage deswegen hier noch einmal:

darf ich als Vertrauensperson während der Arbeitszeit einen Schwerbehinderten zu seinem Termin beim Integrationsamt begleiten, um ihm dort zu helfen? Er hat mich um diese Hilfe gebeten.

Es geht dabei um die Klärung der Unterstützungsmöglichkeiten -/ Verpflichtungen durch das Intergrationsamt bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit. Später soll genauso ein Termin bei der DRV (Antrag auf Teilhabe) und der Berufsberatung (Nachholen des Ausbildungsabschlusses gemacht werden.

Habe ich hierzu einen Auftrag aus dem SGB IX, d.h. mache ich das während der Arbeitszeit oder in meiner Freizeit?

Begleitung zum Integrationsamt

Cebulon, Wednesday, 14.02.2018, 14:45 (vor 2262 Tagen) @ J.61

Das Landesamt in Saarbrücken hat die Sachlage eher negativ bewertet

Hallo, die Begleitung zum Integrationsamt gehört m.E. generell nicht zu den Aufgaben einer SBV.

Gruß
Cebulon

Begleitung zum Integrationsamt

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 14.02.2018, 15:22 (vor 2262 Tagen) @ J.61

Moin Moin J.61

ich würde gar nicht nach dem Recht fragen, sondern Argumente bringen, die dem Arbeitgeber einleuchten sollten.
1. Der Arbeitnehmer ist langzeitkrank, daher sollte geklärt werden, welche Hilfestellungen es gibt, damit dieser wieder in Beschäftigung zurückkehren kann und am besten in eine in der er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst ohne Einschränkungen einbringen kann.
2. Hierbei kann es auch finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber aus der Ausgleichsabgabe geben (z.B. Arbeitsplatzausstattung, Ausgleichszahlung bei außergewöhnlicher Belastung) Daher wäre ein Ansprechen bei diesem Termin und die Kenntnis dieser Möglichkeiten für den Arbeitgeber sinnvoll. Der Beschäftigte ist damit alleine ggf. überfordert. Daher wäre eine Begleitung durch eine Vertrauensperson auch für den Arbeitgeber von Interesse.
3. Können bei diesem Gespräch auch weitere Hilfestellungen durch Rehaträger (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei ggf. Umschulung, oder anderen beruflichen Neuorientierungen wie Eingliederungszuschüsse, Übernahme von Schulungskosten durch Rentenversicherung ect.) aufgezeigt werden, bei denen die SBV dem Kollegen hilfreich zur Seite stehen kann. Dieses kann ebenfalls für den Arbeitgeber eine finanzielle Entlastung bedeuten.
4. Können dem Kollegen konkrete Wege für einen beruflichen Wiedereinstieg aufgezeigt werden, bei denen die SBV ebenfalls unterstützend zur Seite stehen kann.

Daher wäre eine Begleitung zu diesem Termin auch für den Arbeitgeber sinnvoll und ich würde aus diesem Grund um Genehmigung der Dienstreise bitten.

Nach Rechten würde ich dann nicht fragen.

Im §178,1 SGB IX steht dass wir den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite stehen. Einen generellen Rechtsanspruch auf Fahrten zu den Rehaträgern, I-Amt haben wir nicht, im Einzelfall (z.B. psychische Erkrankungen, erst recht, wenn der Kollege schnell überfordert ist, o.ä.) kann eine Begleitung für den Beschäftigten und für den Arbeitgeber sinnvoll sein, damit Gesprächsinhalte sicher umgesetzt werden. Dann würde ich diese auch beantragen, bzw. habe dies in solchen Fällen getan.

Eine generelle Frage habe ich, warum klärt ihr dieses in mühsamen Einzelgesprächen und nicht z.B. im BEM oder aber Präventionsverfahren? In beidem kann man neben dem I-Amt auch die Rehaträger mit an den Tisch holen, um die Beschäftigten möglichst zügig aus dem Sozialleistungsbezug herauszuholen und wieder zu integrieren. Dort wären Aufgaben abzusprechen und festzulegen, wer wann für welchen Schritt zuständig wäre.

Liebe Grüße

Hendrik

Begleitung zum Integrationsamt

J.61, Wednesday, 14.02.2018, 15:35 (vor 2262 Tagen) @ Hendrik1

Danke für die Antworten, damit komme ich schon weiter.
Ich probiere es mit einem Gespräch mit dem Prokuristen, aber mit wenig Hoffnung.
Die Firma existiert seit 2013 als Ausgründung. Seit 2017 gab es einen BEM Beauftragten, der hat kürzlich sein Mandat abgelehnt und die Liste der BEM Kandidaten ist lang.

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