Moin Moin J.61
ich würde gar nicht nach dem Recht fragen, sondern Argumente bringen, die dem Arbeitgeber einleuchten sollten.
1. Der Arbeitnehmer ist langzeitkrank, daher sollte geklärt werden, welche Hilfestellungen es gibt, damit dieser wieder in Beschäftigung zurückkehren kann und am besten in eine in der er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst ohne Einschränkungen einbringen kann.
2. Hierbei kann es auch finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber aus der Ausgleichsabgabe geben (z.B. Arbeitsplatzausstattung, Ausgleichszahlung bei außergewöhnlicher Belastung) Daher wäre ein Ansprechen bei diesem Termin und die Kenntnis dieser Möglichkeiten für den Arbeitgeber sinnvoll. Der Beschäftigte ist damit alleine ggf. überfordert. Daher wäre eine Begleitung durch eine Vertrauensperson auch für den Arbeitgeber von Interesse.
3. Können bei diesem Gespräch auch weitere Hilfestellungen durch Rehaträger (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei ggf. Umschulung, oder anderen beruflichen Neuorientierungen wie Eingliederungszuschüsse, Übernahme von Schulungskosten durch Rentenversicherung ect.) aufgezeigt werden, bei denen die SBV dem Kollegen hilfreich zur Seite stehen kann. Dieses kann ebenfalls für den Arbeitgeber eine finanzielle Entlastung bedeuten.
4. Können dem Kollegen konkrete Wege für einen beruflichen Wiedereinstieg aufgezeigt werden, bei denen die SBV ebenfalls unterstützend zur Seite stehen kann.
Daher wäre eine Begleitung zu diesem Termin auch für den Arbeitgeber sinnvoll und ich würde aus diesem Grund um Genehmigung der Dienstreise bitten.
Nach Rechten würde ich dann nicht fragen.
Im §178,1 SGB IX steht dass wir den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite stehen. Einen generellen Rechtsanspruch auf Fahrten zu den Rehaträgern, I-Amt haben wir nicht, im Einzelfall (z.B. psychische Erkrankungen, erst recht, wenn der Kollege schnell überfordert ist, o.ä.) kann eine Begleitung für den Beschäftigten und für den Arbeitgeber sinnvoll sein, damit Gesprächsinhalte sicher umgesetzt werden. Dann würde ich diese auch beantragen, bzw. habe dies in solchen Fällen getan.
Eine generelle Frage habe ich, warum klärt ihr dieses in mühsamen Einzelgesprächen und nicht z.B. im BEM oder aber Präventionsverfahren? In beidem kann man neben dem I-Amt auch die Rehaträger mit an den Tisch holen, um die Beschäftigten möglichst zügig aus dem Sozialleistungsbezug herauszuholen und wieder zu integrieren. Dort wären Aufgaben abzusprechen und festzulegen, wer wann für welchen Schritt zuständig wäre.
Liebe Grüße
Hendrik