Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung (Kündigung)

Pernille, Monday, 19.02.2018, 12:41 (vor 2257 Tagen)

Ein Schwerbehinderter Mensch war wiederholt mehrere Monate am Stück krank. Als sie auf ihrem Arbeitsplatz mit Wiedereingliederung zurückkehrte, war ihr Arbeitsplatz von jemand anders besetzt. Der AG hatte in ihrer Abwesenheit jemand fest eingestellt. Ihr wurde gesagt, dass ihr alter Arbeitsplatz nun von jemanden neu besetzt wurde und dass man neue Aufgaben für sie finden würden. Die SBV und BR hatten von diesen Gesprächen nichts erfahren.

Ein BEM wurde angeboten und angenommen aber hat nach der ersten Krankheitsphase nicht stattgefunden, weil jedoch nach bloß einer Woche, der schwerbehinderte Mensch die Wiedereingliederung abbrechen musste.

Die Stellenbeschreibung für den Arbeitsplatz von dem Schwerbehinderten Mensch wurde intern, während ihrer Krankheit, ausgeschrieben und es wurde so in der Ausschreibung formuliert eine *weitere* Person als xyz“ nennen wir es mal „Verkaufsperson“. Das heißt, weder die SBV oder BR wusste, es handelte sich um die gleiche Stelle von dem erkrankten MA, sondern wir dachten es wäre eine *weitere* Person.

Jetzt ist der Schwerbehinderte MA erneut in seiner Wiedereingliederung und es läuft gut. Der MA hat der SBV mitgeteilt, dass sie froh ist, dass sie nicht wieder ihren alten Job machen (den Job der vergeben ist) muss. Daher will sie nicht, dass sich die SBV sich beim AG aktiv wird. Dennoch muss eine neue Stelle für sie gesucht werden, hat man ihr gesagt. In der Abteilung gibt es genug Arbeit. Es wäre also möglich, dass vielleicht eine passende Aufgabe für sie gefunden wird.

Fragen hierzu
-Ist es zulässig, dass der AG die Stelle von dem schwerbehinderten Mensch (intern) besetzt hat (nicht befristet)?
-Kann der AG den Schwerbehinderten Mensch versetzen ohne Zustimmung der Integrationsamt?
-Muss die SBV und BR auch diese Versetzung zustimmen?

Ein BEM-Gespräch wird diese Woche durchgeführt. Die SBV (nämlich ich) hat gründlich davor dem MA gebrieft. Und wir haben uns vorbereitet: Fähigkeiten und Kenntnisse analysiert und Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz und Krankheit analysiert.

Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung

garda, Berlin, Monday, 19.02.2018, 13:18 (vor 2257 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

Fragen hierzu
-Ist es zulässig, dass der AG die Stelle von dem schwerbehinderten Mensch (intern) besetzt hat (nicht befristet)?

Grundsätzlich mal ja. Meine Antwort wäre im öffentlichen Dienst anders ausgefallen. Hier ist aber entscheidend was im Arbeitsvertragt steht, ob es tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt die das einschränken.

-Kann der AG den Schwerbehinderten Mensch versetzen ohne Zustimmung der Integrationsamt?

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

-Muss die SBV und BR auch diese Versetzung zustimmen?

Ob eine Beteiligung nach BetrVG vorliegt kann ich nicht beurteilen, nach dem § 178 des SGB IX ist sie zwingend. Zu deiner Frage: nö und unter diesen Umständen warum sollten sie nachdem sie belogen worden sind?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung

Pernille, Monday, 19.02.2018, 13:44 (vor 2257 Tagen) @ garda

Grundsätzlich mal ja. Meine Antwort wäre im öffentlichen Dienst anders ausgefallen. Hier ist aber entscheidend was im Arbeitsvertragt steht, ob es tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt die das einschränken.

Wir sind dem TVÖD angelehnt. Macht das ein Unterschied?

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

Dann schlage ich nach was eine Änderungskündigung genau ist.

Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung

garda, Berlin, Tuesday, 20.02.2018, 08:04 (vor 2256 Tagen) @ Pernille

Wir sind dem TVÖD angelehnt. Macht das ein Unterschied?

Das kann ich dir leider nicht beantworten, da ich den TVÖD nicht genau genug kenne.

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

Dann schlage ich nach was eine Änderungskündigung genau ist.

UPS. Dann bitte ich dich eindringlich ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht ganz schnell einzuplanen. Damit wirst du vermutlich noch oft zu tun haben. Leider!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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