Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer (Allgemeines)

Andy01, Thursday, 22.03.2018, 17:06 (vor 2226 Tagen)

Erst einmal ein Hallo an alle,
als "Neuangemeldeter" Nutzer dieser Seite, brauche ich ein wenig Hilfe,
da ich trotz intensiven Suchen nichts finde.

Problem:
Ein Kollege von mir hatte im Oktober 2016 eine "Rücken OP".
Er hatte zu der Zeit einen GdB von 40, Widerspruch war noch in der Entscheidung.
Nach der OP, da nur wenig Besserung, stellte er in 03.2017 einen Folgeantrag.

Dieser wurde nun ( 26.02.2018 ) als Abhilfebescheid entschieden. Nun hat der Kollege einen GdB von 80 mit Merkzeichen G, RÜCKWIRKEND zum 01.01.2017.
Er stellt mir nun die Frage ob es eine Möglichkeit gebe, da er als Nachteilsausgleich den Kostenlosen Nahverkehr wahrnehmen möchte ( Fahrtkosteneinsparung ca. 170 € /monatlich ), Anspruch auf Erstattung hat.
Seiner Ansicht hat die Dienstelle durch Personalnot und schleppende Bearbeitung hier zu lange zur Feststellung gebraucht.
Gibt es da etwas????
Grüße vom "Neuling" aus Hannover

Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.03.2018, 18:23 (vor 2226 Tagen) @ Andy01

Hallo,

frühestens nach Ablauf von 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsbeschwerde möglich gewesen.

Allerdings liegen überlange Verfahrensdauern nicht unbedingt nur an den Ämtern. Ich sehe bei gemeinsamer Akteneinsicht mit meinen "Klienten" sehr oft überlange Antwortzeiten von angeschriebenen Ärzten mit zT mehrfacher Mahnung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer

Andy01, Friday, 23.03.2018, 12:24 (vor 2225 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
Danke
Da muß ich auch noch schauen - der Kollege bringt mir seine Unterlagen mal alle zusammen zu mir.
Der hat auch die Antwortschreiben der entsprechenden Ärzte .
Da werde ich die Daten mal abgleichen.
;-)
LG und schönes WE @ all
P.S.: Gibt es noch andere Möglichkeiten?

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