Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit (Allgemeines)

Hans, Hessen, Tuesday, 27.03.2018, 08:46 (vor 2216 Tagen)

Hallo zusammen,

bei einem Kollegen wurde es versäumt ihn rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungen (Fahrerlaubnis/Vorfeld Flughafen) ihm einen entsprechenden Termin beim med. Dienst zu machen (G25/37).

Nun ist die Erlaubnis abgelaufen und man fordert ihn auf, aufgrund seiner Behinderung (Diabetes) eine
erneute fachärztliche Bescheinigung zu bringen und weiterhin ein Fahrtauglichkeitszeugnis vom TÜV
vorzulegen.

Der Kollege kommt täglich mit dem Auto zur Arbeit und seitens TÜV bisher keine Einschränkungen.
Hätte der AG nicht den Termin vor Ablauf versäumt, würde es wohl hier keine Komplikationen geben.

klar ist natürlich, dass der AG ein Anrecht darauf hat aufgrund der anhänglichen Krankheit hier Vorsorge treffen
zu können.
Meine Frage.......
Langt nicht ein Attest des FA für Diabetes und wenn nicht wer trägt die Kosten für eine solche Bescheinigung
und den zeitlichen Aufwand.
Ohne die Erlaubnis kann der AN seine Tätigkeit auf dem Vorfeld nicht ausüben.

Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.03.2018, 12:01 (vor 2216 Tagen) @ Hans

Hallo,

für derartige Untersuchungen hat der AG grundsätzlich die volle Kostentragungspflicht. Bei Diabetes ist auch keine wie auch immer geartete TÜV-Bescheinigung notwendig, sondern der Betriebsarzt entscheidet selbst nach Untersuchung auf Grundlage der Anlage 4 Nr. 5 zur FeV
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
über die Eignung. Ein evtl. angeforderter Facharztbericht ist Bestandteil der betriebsärztlichen Untersuchung und ebenfalls vom AG zu bezahlen.

Kann der AN aufgrund der Nachlässigkeit des AGs seine Tätigkeit (vorübergehend) nicht ausüben, dürfte das wahrscheinlich ein "Annahmeverzug" sein und der AN trotzdem Anspruch auf Entgelt haben.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion