SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen (Sitzung)

sandunika, Baden-Württemberg, Thursday, 29.03.2018, 09:27 (vor 2191 Tagen)

Hallo Zusammen,
dieses Thema ist jetzt aktuell bei uns aufgekommen.

Ich habe den Beitrag aus 2015 zu diesem Thema gesehen.
Meine Frage: hat sich an der Thematik Sitzungsteilnahme der SBV an der JAV-Sitzung etwas geändert? Kennt jemand neue Urteile hierzu?
Auf der Seite des Bund-Verlages (link) steht folgendes:

SBV - Schwerbehindertenvertretung
Der SBV kommt in Zusammenarbeit den anderen Interessenvertretungen im Betrieb, insbesondere Betriebsrat und JAV (§ 93 SGB IX) die Aufgabe zu, die Interessen schwerbehinderter Menschen wahrzunehmen.

Sie führt Präventions- und Integrationsmaßnahmen gemeinsam mit dem Arbeitgeber durch (vgl. §§ 83, 84, 95 SGB IX). Sie hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen von Betriebsrat, JAV und anderen Interessenvertretungen.

Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.

--
LG
Sandunika

SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 03.04.2018, 10:49 (vor 2186 Tagen) @ sandunika

Moin Moin Sandunika,

die JAV ist ein Personalvertretungsgremium neben dem Betriebs-/Personalrat.
Die SBV hat aus meiner Sicht grundsätzlich zwar die Möglichkeit der Teilnahme, aber
1. werden die Tagesordnungspunkte, die mitbestimmungspflichtig sind, auch im PR behandelt,
2. macht dies nur Sinn, wenn die SBV etwas zur JAV-Sitzung beitragen kann.

Ich würde immer dann teilnehmen, wenn z.B. Belange schwerbehinderter Azubis oder Azubinen besprochen werden, oder es generelle Änderungen, Neuigkeiten im Gesetz, Betrieb o.ä. gibt, die die JAV betreffen und die diese als Gremium von Dir erfahren sollte. Dann hast Du aus meiner Sicht auch ein Recht auf die Teilnahme an der Sitzung.

Zudem würde ich auf die JAV nach der Wahl immer zugehen, mitteilen, wann sie Dich ansprechen können und anbieten, Fragen zum Thema Schwerbehinderung auch gerne in einer Sitzung zu besprechen.

Liebe Grüße

Hendrik

SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen

sandunika, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.04.2018, 12:46 (vor 2186 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

danke Dir.

Beschlüsse werden natürlich im BR/GBR oder KBR gefasst.
Ich bin auch bei Dir, dass die SBV an der JAV-Sitzung nur teilnehmen sollte, wenn es Sinn macht.
Wobei die SBV dies nur von sich aus machen kann, wenn sie auch dazu berechtigt ist.
Deshalb habe ich die Frage erneut gestellt, ob jemand zwischenzeitlich mit diesem Thema konfrontiert wurde.

Zum Verständnis für meine Frage: der GBR-Vorsitzende hat mir erklärt, ich habe keine Berechtigung zur Teilnahme an der GJAV-Sitzung.

--
LG
Sandunika

SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 03.04.2018, 15:32 (vor 2186 Tagen) @ sandunika

Moin Moin Sandunika,

für die GJAV-Sitzung wäre dann eine GSBV zuständig. Die Zugangsvoraussetzungen sehe ich identisch mit der letzten Mail. In Deinem Profil steht, dass Du GSBV für zwei Gesellschaften bist. Normalerweise ist eine GSBV für den Gesamtbetrieb zuständig, auch für Betriebsteile, in denen keine SBV existiert, warum dann die Einschränkung?
Daher wärest Du als GSBV berechtigt, wenn es Gründe dafür gibt, in die GJAV-Sitzung zu gehen, unabhängig davon, ob es sich um Schwerbehinderte aus den beiden Betrieben oder aber aus Betrieben, in denen es keine SBV gibt, handelt.

Die Rechtsgrundlage ist § 180, 6 SGB IX

Liebe Grüße

Hendrik

SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen

sandunika, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.04.2018, 16:53 (vor 2186 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

bitte meine Fragestellung nicht verkomplizieren.

Ich möchte nur in Erfahrung bringen, ob jemand von einem neuen Urteil Kenntnis hat (wenn es eins geben sollte) bzw. selbst in letzter Zeit von diesem Thema betroffen war.

--
LG
Sandunika

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