Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Constantin, Frankfurt, Thursday, 05.04.2018, 13:41 (vor 2212 Tagen)

Hallo zusammen
ich hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich von Wahlen, sei es BR oder SBV Wahlen.
Problem:
Arbeitnehmer, selbst schwerbehindert 80 % ist lange erkrankt und seit Januar ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig...
War in Reha, nun wurde die Erwerbsminderungsrente beantragt, aber noch nicht entschieden.
Nun waren beim AG vor Ostern BR Wahlen, er wurde dabei nicht benachrichtigt, weder per Post noch per Mail / Telefonat / Briefwahl oder dergleichen.
Er hätte aber gerne gewählt.
Noch zählt er als Arbeitnehmer in der Firma, obwohl bekannt wurde, dass der AG schon sein Mail Account gelöscht hat.
Ist das rechtens, das er nicht benachrichtigt wird bei Wahlen und er so behandelt wird als gehöre er nicht mehr zur Firma?
Wenn ja, was kann der Arbeitnehmer tun?
Grüße an alle...

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 05.04.2018, 14:21 (vor 2212 Tagen) @ Constantin

Moin Moin Constantin,

da ja der Rentenantrag noch läuft ist er "nur" langzeitkrank und zählt er meines Wissens nach zu dem wahlberechtigten Personenkreis. Wenn er über die Wahl nicht informiert wurde, dann sollte er sich anwaltlich beraten lassen, ob dieses ausreicht, um juristisch gegen die Wahl vorzugehen. Allerdings würde er sich damit keine Freunde im Betriebsrat machen, was sich unter Umständen für ihn negativ auswirken könnte, wenn er nach der Rente oder bei Ablehnung derselben wieder in das Arbeitsleben zurückkehren möchte.

Liebe Grüße

Hendrik

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.04.2018, 15:09 (vor 2212 Tagen) @ Constantin

Hallo zusammen
ich hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich von Wahlen, sei es BR oder SBV Wahlen.
Problem:
Arbeitnehmer, selbst schwerbehindert 80 % ist lange erkrankt und seit Januar ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig...
War in Reha, nun wurde die Erwerbsminderungsrente beantragt, aber noch nicht entschieden.
Nun waren beim AG vor Ostern BR Wahlen, er wurde dabei nicht benachrichtigt, weder per Post noch per Mail / Telefonat / Briefwahl oder dergleichen.
Er hätte aber gerne gewählt.
Noch zählt er als Arbeitnehmer in der Firma, obwohl bekannt wurde, dass der AG schon sein Mail Account gelöscht hat.
Ist das rechtens, das er nicht benachrichtigt wird bei Wahlen und er so behandelt wird als gehöre er nicht mehr zur Firma?
Wenn ja, was kann der Arbeitnehmer tun?
Grüße an alle...

Hey,
natürlich ist es nicht rechtens, das er nicht benachricht wurde. Da hat der Wahlvorstand erheblich gepennt.
Wenn er mind. 2 Mitstreiter findet, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe vom Wahlergebnis Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
siehe dazu: https://dejure.org/gesetze/BetrVG/19.html

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

Cebulon, Thursday, 05.04.2018, 21:59 (vor 2212 Tagen) @ Hotte

natürlich ist es nicht rechtens, dass er nicht benachrichtigt wurde.

Hallo, woraus soll sich denn hier eine solche Pflicht ergeben? Und welche Rechtsnorm wurde verletzt?

Gruß,
Cebulon

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.04.2018, 22:24 (vor 2212 Tagen) @ Cebulon

natürlich ist es nicht rechtens, dass er nicht benachrichtigt wurde.


Hallo, woraus soll sich denn hier eine solche Pflicht ergeben? Und welche Rechtsnorm wurde verletzt?

Gruß,
Cebulon

Hey,
okay. Es wäre vorab die Frage zu klären, ob er auf der Wählerliste stand und wie die Wahl organisatorisch abgelaufen ist.
Eventuell liegt ein Verstoß gegen eine ordnungsgemäße Wählerliste vor.


VG
Hotte

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__2.html

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

Cebulon, Thursday, 05.04.2018, 21:45 (vor 2212 Tagen) @ Constantin

Ist das rechtens, das er nicht benachrichtigt wird bei Wahlen?

Hallo, stand er denn nicht in der Wählerliste? Rein wahlordnungsrechtlich wäre hier so oder so nicht vorgeschrieben, dass er von dem Wahlvorstand "benachrichtigt" wird. Ausnahmen würden nur für die in § 24 Abs. 2 WO genannten Fälle gelten.

lange erkrankt und seit Januar ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig...

Nach dem Wortlaut dieser Wahlordnung umfasst das nicht, dass ein Arbeitnehmer "ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig ist ..." Der § 24 Abs. 2 WO umfasst insbesondere Fälle wie Außendienst, Telearbeit und Heimarbeit.

Gruß,
Cebulon

Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 06.04.2018, 08:52 (vor 2211 Tagen) @ Constantin

Hallo,

mit juristischen Schritten wäre ich hier vorsichtig.

Fangen wir mal beim Wahlausschreiben an: In § 3 Abs. 4 der Wahlordnung heist es:
"(4) Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend."
Hier steht nichts davon, dass dieses dem angesprochenen Personenkreis (Langzeitkranke) nach Hause gesendet werden muss.

Auch zählen Langzeitkranke nicht zu dem Personenkreis nach §24 Abs 2, die nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden. Somit hat, nach bei uns bereits erfolgter Prüfung durch die IG Metall der Wahlvorstand keinen Rechtsanspruch auf die Privatadressen der betreffenden Mitarbeiter.

Eine kleine Frage bleibt jedoch offen: Wie wird es in eurem Betrieb gehändelt? Sind andere Langzeitkranke vom Wahlvorstand mit Wahlausschreiben / Briefwahlunterlagen bedacht worden und wurde nur ein (oder wenige) Kollegen übersehen? Dann hat der Wahlvorstand Mist gebaut und man könnte daraus dann schon was ableiten, aber ob es deshalb zur erfolgreichen Wahlanfechtung reicht?

VG mitze_katz

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