Verspäteter Bewerbungseingang (Einstellung)

Kati, Friday, 06.04.2018, 15:39 (vor 2205 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ein Bewerber hat seine Bewerbung deutlich verspätet (erst 3 Tage nach Fristende) abgegeben. Ist er trotzdem zum Vorstellungsgespräch einzuladen? Wenn nein, gibt es spezielle gesetzliche Regelungen hierzu.

Ich danke euch.

Viele Grüße

Kati

Verspäteter Bewerbungseingang

Cebulon, Friday, 06.04.2018, 17:01 (vor 2205 Tagen) @ Kati

Ist er trotzdem zum Vorstellungsgespräch einzuladen? Wenn nein, gibt es spezielle gesetzliche Regelungen hierzu.

Hallo Kati, siehe zum Thema die Einschätzung eines Anwalts von 2012 für den Öffentl. Dienst.
www.frag-einen-anwalt.de

Gruß,
Cebulon

Verspäteter Bewerbungseingang

Kati, Friday, 06.04.2018, 20:16 (vor 2205 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

vielen Dank für den sehr guten Hinweis.

Wenn man jetzt speziell den schwerbehinderten Bewerber betrachtet, hat dieser noch eine Chance entsprechend § 165 SGB IX eingeladen zu werden? Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, wie auch vom Anwalt geschildert, dass es sich bei der Bewerberbungsfrist nicht um eine Ausschlussfrist handelt.

Auf der anderen Seite steht in den Schilderungen des Anwalts aber auch, dass die Dienststelle nicht ermessenwidrig handelt, wenn sie die Bewerbung zurückweist. Kann das bei einem schwerbehinderten Bewerber überhaupt so im Vordergrund stehen oder ist der Verweis auf § 165 SBG IX höher zu werten?

Viele Grüße

Kati

Verspäteter Bewerbungseingang

Cebulon, Saturday, 07.04.2018, 11:58 (vor 2204 Tagen) @ Kati

Auf der anderen Seite steht in den Schilderungen des Anwalts aber auch, dass die Dienststelle nicht ermessenwidrig handelt, wenn sie die Bewerbung zurückweist.

Hallo Kati, das steht so nicht drinnen. Peter Dratwa stellt vielmehr zusätzlich darauf ab, ob Verfahren wesentlich fortgeschritten ist, und ob fristgerecht stichhaltiger Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt mit glaubhaftem Nachweis gemäß § 32 VwVfG.

Rechtsprechung:
(Versäumung der Bewerbungsfrist)
VG Wiesbaden, 06.03.2009, 8 L 763/08
VGH München, 30.04.2013, 3 CE 12.2176

Gruß,
Cebulon

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