Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

Pernille, Monday, 09.04.2018, 20:36 (vor 2208 Tagen)

Ein Mitarbeiter hat ein Feststellungsbescheid und hat 30 GdB. Dieser Mitarbeiter hat noch keine Gleichstellung.
Leider habe ich aus Versehen diese Person zu der Schwerbehindertenversammlung, da ich dachte, er hatte schon eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit erhalten.

1) Ist es korrekt, dass er nicht teilnehmen darf? Wenn ja, wie kann ich ihm höflich ausladen?

Eine Andere Frage. In der Schwerbehindertenversammlung möchte ich etwas zu Krankheitsdaten sagen, nämlich dass ich vorhabe, Einsicht zu nehmen, weil ich wissen will ob eine höhere Krankheitsstand bei uns im Unternehmen besteht (als der Landesdurchschnitt). Ich glaube einen klaren Tendenz erkannt zu haben, weil sich die Leute im Outlook-Kalender eintragen. Ist das korrekt, dass die SBV in allgemeine Krankheitsdaten bekommen kann, oder kann das nur der BR? Wenn meine Nase für diese Sache korrekt ist, hat es Konsequenzen für die Schwerbehinderten Mitarbeiter haben: Die Firma ist wahrscheinlich zu dünn besetzt und hat ein zu hohem Krankenstand. Ist meine gegen diesen Hintergrund Vorgehensweise ratsam?

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.04.2018, 21:14 (vor 2208 Tagen) @ Pernille

Moin Moin Pernille,

ich sehe hier eine rechtliche Grauzone und bräuchte noch ein bischen Hintergrundwissen.
Hat er eine Gleichstellung beantragt? Läuft noch ein Widerspruchsverfahren gegen den GdB?
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, dann ist die Frage, wie Eure Fima mit dem Status "laufendes Antragsverfahren" umgeht? Im öffentlichen Dienst in Niedersachsen haben die Beschäftigten während des Antragsverfahrens vorläufig die Rechte der Schwerbehinderten, könnten also auch an der Schwerbehindertenversammlung teilnehmen.
Bei einem Gleichstellungsantrag hat man nach 3 Wochen vorläufig den Kündigungsschutz der Schwerbehinderten, daher könnte man hieraus auch ableiten, dass er auch an der Versammlung teilnehmen kann.

Hat er nur den GdB 30 ohne beantragte Gleichstellung sehe ich hier keine Chance. Wenn die Versammlung noch ein wenig hin ist und ein Gleichstellungsantrag erfolgversprechend wäre, könnte er auch einen Antrag stellen und dann ggf. teilnehmen.

Die andere Frage wäre, ob etwas dagegen spricht, dass er als Gast teilnimmt und die Zeit nacharbeitet, wenn ihn die Themen interessieren.

Liebe Grüße

Hendrik

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

Pernille, Monday, 09.04.2018, 22:17 (vor 2208 Tagen) @ Hendrik1

Hat er eine Gleichstellung beantragt? Läuft noch ein Widerspruchsverfahren gegen den GdB?
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, dann ist die Frage, wie Eure Fima mit dem Status "laufendes Antragsverfahren" umgeht? <

Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden. Der Mitarbeiter hatte dies noch nicht eingereicht. Er hat nur den Wiederspruch eingelegt aber dann keine Informationen nachgeliefert.

Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 10.04.2018, 10:58 (vor 2208 Tagen) @ Pernille

Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.

Für diesen Mitarbeiter ist aber doch, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich ein Gleichstellungsantrag auf den Weg zu bringen.


MfG

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 10.04.2018, 16:24 (vor 2207 Tagen) @ Pernille

Hallo,


Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden.

Bestimmt gut gemeint, aber leider völlig sinnlos. Bei einer GS müssen von SBV und BR die Möglichkeiten der "Behaltens- und/oder Erlangensalternative" des § 2 Abs. 3 SGB IX möglichst detailliert dargelegt werden. Krankheitsgeschichten interessieren die AA nicht die bohne.


Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.

Wenn zum Zeitpunkt der Versammlung die Nachwirkungsfrist des § 199 Abs. 1 SGB IX ausgelaufen ist, lautet die Antwort "NEIN".

--
&Tschüß

Wolfgang

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.04.2018, 21:59 (vor 2208 Tagen) @ Pernille

Hallo,

da (nach meiner Erinnerung) in deinem Betrieb BetrVG gilt, sind auch die allgemeinen Grundsätze des BetrVG anwendbar.
Für die Versammlung der sb AN ist u.a. § 42 BetrVG zu berücksichtigen,
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__42.html
der klar das Prinzip der "Nichtöffentlichkeit" einer Versammlung definiert. Für die Versammlung der sb AN bedeutet dies, daß nur die sb und gleichgestellten AN ein Teilnahmerecht haben (von Ausnahmen wie zB GL, Referenten etc. abgesehen)
Ein AN, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht teilnehmen - auch nicht als "Gast". Eine wie auch immer geartete "Grauzone" sehe ich da nicht.
Du wirst also den irrtümlich eingeladenen AN wieder förmlich ausladen müssen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

Pernille, Monday, 09.04.2018, 22:19 (vor 2208 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort Wolfgang.
ich rufe ihn dann morgen an und bestehe meinen Fehler. Danach mache ich das förmlich mit einer Email.

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

buraczek, Wednesday, 30.05.2018, 07:28 (vor 2158 Tagen) @ Pernille

Ich wurde ja sagen, da jedermann hat das Recht an diesem Veranstaltung teilzunehmen.

LG

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

Thomas-SBV, Wednesday, 30.05.2018, 07:53 (vor 2158 Tagen) @ buraczek

Hallo,

die Antwort ergibt sich durch den Titel der Veranstaltung. Es heißt Schwerbehindertenversammlung statt Behindertenversammlung.

Tschüss

Thomas

Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.05.2018, 17:16 (vor 2157 Tagen) @ buraczek

Hallo,

das hier

Ich wurde ja sagen, da jedermann hat das Recht an diesem Veranstaltung teilzunehmen.

LG

ist völliger Quatsch bar jeglicher Kenntnisse.

--
&Tschüß

Wolfgang

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