Vertretungsregelung wenn sie SBV als Nachrücker im BR ist (Wahlen)

Ernst, Thursday, 19.04.2018, 13:58 (vor 2198 Tagen)

Hallo miteinander,

ich bin seit zwei Perioden SBV und wurde nun als zweiter Nachrücker für das BR-Gremium gewählt.
Wenn ich als Nachrücker zu einer Sitzung eingeladen werde, darf dann der Stellvertreter der SBV als SBV-Vertretung an den BR-Sitzungen teilnehmen?

Gruß
Ernst

Vertretungsregelung wenn sie SBV als Nachrücker im BR ist

WoBi, Thursday, 19.04.2018, 14:06 (vor 2198 Tagen) @ Ernst

Nein. Die SBV ist nicht durch die Teilnahme als BR verhindert.

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Gruß
Wolfgang

Vertretungsregelung wenn sie SBV als Nachrücker im BR ist

Ernst, Thursday, 19.04.2018, 14:12 (vor 2198 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

das heißt ich vertrete beide Gremien.

Gruß
Ernst

Vertretungsregelung wenn sie SBV als Nachrücker im BR ist

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.04.2018, 15:22 (vor 2198 Tagen) @ Ernst

Hallo WoBi,

Hallo,

das heißt ich vertrete beide Gremien.

Ja, Du hast zwei Rollen - als SBV und als stimmberechtigtes BR-Mitglied. Die lassen sich nicht "aufspalten".


Gruß
Ernst

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&Tschüß

Wolfgang

Vertretungsregelung wenn sie SBV als Nachrücker im BR ist

WoBi, Thursday, 19.04.2018, 16:28 (vor 2198 Tagen) @ Ernst

Hallo Ernst,

richtig und dass in Personalunion in einem Körper mit getrennten Rechtsgrundlagen (SGB IX / BetrVG). Das kann zu der "verzwickten" Situation führen, dass du als BR einer Maßnahme zustimmst und als SBV die Zustimmung aussetzt, wenn z.B. Rechte oder Belange von behinderten Menschen oder eines Schwerbehinderten durch die BR-Zustimmung betroffen sind.

Es lebe die Dualität als "schizophrener" Interessensvertreter.

Ein weiteres Beispiel dazu: Es geht um deine persönliche Beförderung als schwerbehinderter Mitarbeiter der Abteilung XYZ. An der Abstimmung zu dieser persönlichen Einzelmaßnahme bist du als BR verhindert und es muss für diesen Tagesordnungspunkt ein Ersatz-BR durch den Vorsitzenden geladen werden. Als befangener BR darfst du an der Abstimmung nicht beteiligt sein. Als Vertrauensperson stellst du selbst eine mögliche Befangenheit fest. Der BR kann die SBV nicht von der Abstimmung ausschließen. Je nach eigener Entscheidung der Vertrauensperson kann ggf. für diesen Tagesordnungspunkt die Stellvertretung herangezogen werden. Hier wäre dann die beiden Interessensvertretungen kurzzeitig auf zwei Personen aufgeteilt.

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Gruß
Wolfgang

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