Gefährdungsbeurteilung (Fragen zu einer Behinderung)

PolWol, Monday, 23.04.2018, 17:04 (vor 2194 Tagen)

Hallo,
es ist geplant die Gefährdungsbeurteilung von behinderten Kollegen durch die jeweilige Führungskraft durchzuführen. Dazu soll der allgemeine Beurteilungsbogen um behinderungsspezifische Fragen erweitert werden, um die behinderungsbedingte Gefährdung zu ermitteln. Die SBV ist der Meinung, dass dies durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt erfolgen soll, damit der Arbeitgeber keine Hintergründe der Behinderungsursachen erfährt.
Wie werden bei euch die Gefährdungsbeurteilungen bei Behinderten durchgeführt?
Wie wird dabei das Persönlichkeitsrecht der Behinderten berücksichtigt?

Grüße
PolWol

Gefährdungsbeurteilung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.04.2018, 09:02 (vor 2193 Tagen) @ PolWol

Hallo,

es stellt sich zuerst die Frage, ob es denn bei Euch eine BV zur Gefährdungsbeurteilung gibt und was dort ggfs. geregelt ist ?
Grundsätzlich sollte auch bei sb AN die Gefährdungsbeurteilung durch dieselben betrieblichen Fachmenschen wie sonst auch erfolgen.
Nicht nur bei sb AN halte ich Führungskräfte/Vorgesetzte ohne spezielle Schulung für völlig ungeeignet, eine GBU sinnvoll durchzuführen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gefährdungsbeurteilung

PolWol, Thursday, 26.04.2018, 15:46 (vor 2191 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort.
Wir haben eine Vereinbarung zum BEM. Dort ist eine aktuelle Gefährsbeurteilung vorgesehen, um beim BEM aktuelle Fakten zu haben. Die Personalabteilung will zur Entlastung alle Beurteilungen durch die jeweilige Führungskraft erstellen lassen. Hintergrund dürfe auch sein, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft über einen externen Dienstleister kommen. Hier fallen Kosten an.
Ich habe bedenken wegen der Qualität der Gefährdungsbeurteilung. Verallem bei den Behinderten, weil hier Fragen zu der Behinderung und den Auswirkungen gestellt werden sollen. Damit müssten die Behinderten Angaben z. B. psychischen Einschränkungen machen.

Grüße

Gefährdungsbeurteilung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 03.05.2018, 08:38 (vor 2184 Tagen) @ PolWol

Hallo,

habt Ihr denn in Eurer BV nicht geregelt, wer die Gefährdungsbeurteilungen macht und welche Mindestqualifikation diejenigen Personen haben müssen ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Gefährdungsbeurteilung

MatthiasNRW, Friday, 27.04.2018, 10:55 (vor 2190 Tagen) @ PolWol

Hallo,
es ist geplant die Gefährdungsbeurteilung von behinderten Kollegen durch die jeweilige Führungskraft durchzuführen. Dazu soll der allgemeine Beurteilungsbogen um behinderungsspezifische Fragen erweitert werden, um die behinderungsbedingte Gefährdung zu ermitteln. Die SBV ist der Meinung, dass dies durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt erfolgen soll, damit der Arbeitgeber keine Hintergründe der Behinderungsursachen erfährt.
Wie werden bei euch die Gefährdungsbeurteilungen bei Behinderten durchgeführt?
Wie wird dabei das Persönlichkeitsrecht der Behinderten berücksichtigt?

Hallo,

ich möchte dir hierzu die Publikation "Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung" des LVR-Integrationsamtes ans Herz legen. Vielleicht lassen sich daraus gewisse Aspekte für die konkrete Umsetzung vor Ort ableiten.

Eventuell ist auch die Online-Gefährdungsbeurteilung für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hilfreich:
https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung-online/Gefaehrdungsbeurteilung-Wfmb/Gefaehrdungsbeurteilung-Werkstaetten_n...

Sicherlich ist der Sozialdatenschutz zu berücksichtigen und die Beschäftigten haben keine Verpflichtung zur Offenlegung der Behinderungsursachen. Allerdings lassen sich aus zu treffenden Maßnahmen auch Behinderungsursachen herleiten - optische Alarmierungen sprechen beispielsweise eher für eine Hörbehinderung und weniger für eine Sehbeeinträchtigung.

Sofern die jeweilige Führungskraft für die Beurteilung herangezogen werden soll, muss sichergestellt sein, dass sie nach § 7 ArbSchG für diese Aufgabe befähigt ist.

In Abwägung des individuellen Persönlichkeitsrechtes mit der Verpflichtung des Arbeitgebers könnte eine Lösung sein, dass von Seiten der SBV (hier sind die Behinderungsursachen bekannt) und des Betriebsarztes die möglichen Einschränkungen und Besonderheiten für das gesamte Unternehmen genannt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit könnte diese Aspekte dann in alle Gefährdungsbeurteilungen einfließen lassen (eine hörbehinderte Person im Lager stellt den Arbeitgeber vor andere Aufgaben als ein Beschäftigter mit gleicher Behinderung in der Verwaltung).

Alternativ: Es werden allgemeine Gefährdungsbeurteilungen erstellt und alle SBM werden zum Betriebsarzt geschickt, damit von dort eine fachliche Einschätzung erfolgt.

Letztendlich geht es bei der Frage doch um die Umsetzung des § 164 Abs. 4 SGB IX. Das klappt in der Regel ja auch ohne Vorlage des Feststellungsbescheides beim Arbeitgeber.

--
Gruß
Matthias

Gefährdungsbeurteilung und Fachkraft für Arbeitssicherheit

vaniolbi, Thursday, 25.04.2019, 09:14 (vor 1827 Tagen) @ MatthiasNRW

Hi,

also in unserem Betrieb sind auch Behinderte. Wir sind ca. 20 Mann und üben eine Bürotätigkeit aus - ausschließlich. Im Prinzip sind wir ein Digitalisierungsdienstleister. Wir hatten vor kurzem mal die Gewerbeaufsichtsbehörde vor der Tür stehen, da uns wohl irgendjemand anonym gemeldet hat. Daraufhin haben wir uns für eine externe FaSi entschieden und sind mit der Entscheidung immer noch sehr glücklich. Also auch die Gefährdungsbeurteilung für die Behinderten wurde zügig erstellt und schien auch passend zu sein. Auch das Persönlichkeitsrecht wurde berücksichtigt.
Ich sag mal, es hängt auch immer von der Größe und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst ab. Deswegen will ich hier jetzt keine Pauschalisierungen treffen - das sind allerdings meine Erfahrung.

Beste Grüße

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