Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz auch nach Schwangerschaft (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 24.04.2018, 12:22 (vor 2192 Tagen)

Hallo liebe Leute,
Vor 1 Jahr unterstützten wir eine an MS erkrankte Mitarbeiterin einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu erhalten. Die Mitarbeiterin ist inzwischen dort gut integriert und hat heute die Mitteilung gemacht, dass sie schwanger sei.
Sie teilte mit, dass, wenn alles gut geht mit der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes, sie evtl. 1 Jahr in Elternzeit gehen will und dann gerne wieder an diesen, nämlich behinderungsgerechten Arbeitsplatz, zurückkehren möchte.
Meine Frage ist nun, nachdem sich diese Situation noch nie ergeben hat:
Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf diesen speziellen behinderungsgerechten Arbeitsplatz?
"Normal" Schwangere können zwar grundsätzlich wieder die Arbeit aufnehmen, aber es kann nicht gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter im selben Bereich wie vorher arbeiten können.
Es ist in einem Klinikum nicht einfach, behinderungsgerechte Arbeitsplätze zu finden. Daher wäre es fatal, wenn die Kollegin wieder von vorne beginnen müsste, einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu finden. In der Pflege kann die Kollegin nicht mehr in dem Umfang eingesetzt werden. Die jetzige Tätigkeit ist aber bestens auf die Leistungseinschränkungen abgestimmt. Wäre der behinderungsgerechte Arbeitsplatz Grund genug, dass sie dort zurückkehren kann. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, da keine anderen Alternativen vorhanden, aber sicher bin ich mir nicht.
Ist dies vielleicht auch nur reine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber oder gibt es hier noch rechtliche Gründe, ihr diesen speziellen Arbeitsplatz zu erhalten?
Über eine kompetente Nachricht würde ich mich wieder mal freuen.
Bis dahin herzlichen Dank, Andrea

Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz auch nach Schwangerschaft

ciralifan, Tuesday, 24.04.2018, 13:08 (vor 2192 Tagen) @ Apanatshi

Hi,
besondere Mitarbeiter, gerade wenn ihr Arbeitsplatz für sie eingerichtet ist sollten auch nach einer Auszeit auf genau diesen AP zurückkehren dürfen.
Die Argumente dafür hast du ja auch eingebracht. Ansonsten bietet das SGB IX ja so einiges in der Richtung.
Besonders schlau wäre es , solches mit in eine Inklusionsvereinbarung - falls noch nicht bei euch vorhanden - einzubauen.

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