Herausgabe von SBV-Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen an den Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 09.05.2018, 10:03 (vor 2151 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

nachdem es in unserer Verwaltung auf höchster Ebene zu einer Unregelmäßigkeit in einem Stellenbesetzungsverfahren kam, verlangt nun die zentrale Personalverwaltung von den Personalstellen der Fachbereiche die Aufbewahrung der Unterlagen zu den Auswahlkommissionen von mindestens einem Jahr. (die datenschutzrechtliche Problematik dazu ist mir bekannt - Regel: max. zwei Monate)

Nun kommt es: Unsere Personalstelle verlangt von den Interessenvertretungen Personalrat, Frauenbeauftragte und SBV die Übergabe aller eigenen Aufzeichnungen, die zu den jeweiligen Vorstellungsgesprächen gemacht wurden. Ich persönlich meine, dass wir unsere Unterlagen grundsätzlich nicht herausgeben; Ausnahme möglich bei Klagen. Ich meine, dass Herausgabeverlangen könnte ein Eingriff in die unabhängige Amtsführung der SBV darstellen, vielleicht betrifft es auch das Behinderungsverbot.

Wie seht Ihr das?

Gruß Roland

Herausgabe von SBV-Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen an den Arbeitgeber?

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 09.05.2018, 11:08 (vor 2151 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

ich bin konform deiner Sichtweise.
Datenschutzrechtlich sind die einzelnen Vertretungen natürch selbst verantwortlich, besonders mit Blick auf die neue EU-Verordnung.

VG
mietze_katz

Herausgabe von SBV-Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen an den Arbeitgeber?

garda, Berlin, Wednesday, 09.05.2018, 15:13 (vor 2150 Tagen) @ Bitmix

Nun kommt es: Unsere Personalstelle verlangt von den Interessenvertretungen Personalrat, Frauenbeauftragte und SBV die Übergabe aller eigenen Aufzeichnungen, die zu den jeweiligen Vorstellungsgesprächen gemacht wurden. Ich persönlich meine, dass wir unsere Unterlagen grundsätzlich nicht herausgeben; Ausnahme möglich bei Klagen. Ich meine, dass Herausgabeverlangen könnte ein Eingriff in die unabhängige Amtsführung der SBV darstellen, vielleicht betrifft es auch das Behinderungsverbot.

Wie seht Ihr das?


Hallo Roland,

jeder kann verlangen was immer er möchte. Ich möchte auch einen eigenen Flugzeugträger aber mein Arbeitgeber spricht mir die Notwendigkeit rundweg ab! Fies, gell?

Jetzt aber mal ernsthaft. Nur ein Gericht kann die Herausgabe von SBV-Unterlagen anordnen.

Wenn der Arbeitgeber das "anordnet", gilt diese Tabelle:

mündliche Anforderung = mündliche Ablehnung
schriftliche Anforderung = schriftliche Ablehnung.

In beiden Fällen sollte auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit von SBV-Unterlagen hingewiesen werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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