Umsetzung (Allgemeines)

Meme, Monday, 14.05.2018, 20:31 (vor 2146 Tagen)

Ich schon wieder.
Nachdem ich letzte Woche meinen Gdb 80 G und B meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, kam schon gleich die Quittung dazu.
Ich soll meinen Platz im Büro räumen, und nun eine andere Arbeit im Büro machen. Saß bislang im Büro und hatte einen abwechslungsreichen tollen Job. Mit kundenkontakt am Telefon und persönlich.

Nun soll ich rein nur Akten bearbeiten.

Ist das rechtens, wenn ich das aber nicht will.
Was ist mit dem Integrationsamt, wann ist das zuständig.

Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst und wir haben keinen Personalrat und Schwerbehindertenvertreter

Umsetzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 14.05.2018, 21:26 (vor 2146 Tagen) @ Meme

Moin Moin Meme,

wende Dich an den Integrationsfachdienst bei Dir vor Ort. Die können Dir ggf. weiterhelfen.

Liebe Grüße

Hendrik

Umsetzung

Meme, Monday, 14.05.2018, 21:38 (vor 2146 Tagen) @ Hendrik1

Wo ist dieser Integrationsfachdienst

Umsetzung

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 16.05.2018, 11:17 (vor 2144 Tagen) @ Meme

Ich schon wieder.
Nachdem ich letzte Woche meinen Gdb 80 G und B meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, kam schon gleich die Quittung dazu.
Ich soll meinen Platz im Büro räumen, und nun eine andere Arbeit im Büro machen. Saß bislang im Büro und hatte einen abwechslungsreichen tollen Job. Mit kundenkontakt am Telefon und persönlich.

Nun soll ich rein nur Akten bearbeiten.

Ist das rechtens, wenn ich das aber nicht will.
Was ist mit dem Integrationsamt, wann ist das zuständig.

Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst und wir haben keinen Personalrat und Schwerbehindertenvertreter

Hey,
zum Thema Versetung von beamten gibt es einen aktuellen Artiekel im SPON:
Versetzung von Beamten

Anscheinend wäre deine Versetung als Beamtin unter bestimmten Umständen auch gegen deinen Willen möglich.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Umsetzung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 16.05.2018, 12:33 (vor 2144 Tagen) @ Meme

Moin Moin Meme,

selbst wenn es vor Ort keinen Personalrat und keine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann es sein, dass es eine übergeordnete Behörde gibt, die einen PR und SBV hat, oder dass für mehrere Dienststellen, die letztlich zu einem Ministerium gehören, ein Hauptpersonalrat und eine Hauptschwerbehindertenvertretung existieren, die in Dienststellen ohne diese Vertretungen als solche fungieren können.

Liebe Grüße

Hendrik

Umsetzung

garda, Berlin, Friday, 18.05.2018, 09:29 (vor 2142 Tagen) @ Meme

Hallo Meme,

der Hinweis mit der übergeordneten Behörde ist dir schon gegeben worden.

Beamte unterliegen dem Weisungsrecht des Dienstherren noch in ganz anderem Ausmaß als der Angestellte dem Direktionsrecht. Das ist erst mal so aber auch dieses Weisungsrecht ist nicht schrankenlos. Es darf nicht willkürlich (das mit dem Ermessen ausüben hast du sicherlich in Studium oder Ausbildung gelernt) und auch nicht diskriminierend ausgeübt werden.

Als schwerbehinderte Beamtin ist sehr wohl auch das jeweilige Integrationsamt zuständig aber auch die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste. Wer hier besser angesprochen wird ergibt sich immer aus den örtlichen Verhältnissen.

Mein Rat wäre, sich neben diesen Instanzen auch an die zuständige Gewerkschaft zu wenden, die ebenfalls Beratung und ggf. Rechtsschutz anbieten. Dann muss man ggf. eben eintreten. Die Sozialverbände beschäftigen sich eher nicht mit Dienstrecht und lassen meist bereits beim Arbeitsrecht die Finger davon.

Noch ein letzter Rat: es macht oft Sinn, einen spezialisierten Anwalt (Arbeitsrecht/Dienstrecht) einzuschalten, wenn man sonst niemanden auf der eigenen Seite hat.

Ach so und im Oktober/November sind Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung. Gibt es 5 sb und gleichgestellte Beschäftigte in eurer Dienststelle? Dann los und wählt eine SBV. das sie nötig ist, merkst du ja gerade.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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