keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL (BEM)

MonikaSBV, Tuesday, 15.05.2018, 18:38 (vor 2165 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin zwar auch SBV, aber hier geht es um mich als Schwerbehinderter.

Ich habe jahrelang große Probleme in meiner Abteilung gehabt, Größtenteils mit meinem Chef, mittlerweile auch mit allen Kollegen.
Meine Fehlzeiten sind sehr hoch und so habe ich im Juni 2017 eine BEM angefordert.
In meinem ersten Gespräch hat man mich gefragt, ob meine Fehlzeiten mit der Firma zusammenhängen würden. Da habe ich zugestimmt und auch gesagt, das der BR und auch die Perso sehr lange darüber Bescheid wüssten, und nichts unternommen haben.
Zur Info, ich bin psychisch krank, habe große Depressionen und Angstzustände. Durch viele Jahre der Medikamenteneinnahme mit Psychopharmaka und Benzodiazepinen, kann ich mich schlecht konzentrieren.
Mein Chef ist Teamleiter und stellvertretender BR-Vorsitzender. Er nutzt das Wissen gegen mich. Vor Jahren war ich wegen dieser Situation schon mal 18 Monate AU.
Nach dem 1. BEM hatte ich erst einmal Urlaub (Gott sei Dank, sonst wäre ich wieder AU). Man versprach mir, sich zu kümmern.
Nach dem Urlaub ging der ganze psychische Druck weiter. D.h. laut im Büro sagen, was ich für blöde Fehler mache und Beschwerden an den Chef, dass ich zu viel frage... Emails von meinem Chef gingen fast unter die Gürtellinie und waren alles andere als freundlich.
Der Hauptgrund ist jedoch die Zeit, die ich für die SBV brauche. Wir haben nur 50 SB bei 480 AN. Durch den ganzen Stress in der Abteilung war ich immer froh, wenn ich als SBV arbeiten konnte. Meine Zeiten waren ca 40% meiner Arbeit.
5 Tage nach meinem Urlaub hatte ich einen Nervenzusammenbruch und war bis Anfang Mai wieder AU.
Ich war die ganze Zeit eigentlich arbeitsfähig, nur nicht in dieser Abteilung. Ich habe ein Gutachten meines Psychiaters und die schriftliche und mündliche Stellungnahme unseres Gesundheitsdienstes, dass er dem Gutachten zustimmt und die Meinung meines Psychiaters eine Versetzung anzustreben unterstützt.
Keine Reaktion. ich hatte während meiner AU noch ein BEM Gespräch zusammen auch mit dem GD und dem ifd.
In diesen 10 Monaten hat sich die Perso vehement gehen eine Versetzung gewehrt.
An meinem 1. AT hatte ich sofort nachdem ich eingetroffen bin ein Gespräch mit der Perso ( Personen ) und meinem Chef. Ich hab ich total überrumpelt gefühlt, denn der Ton war alles andere als nett...
Man sagte mir auch, dass ich jetzt keine SBV mehr machen soll und wenn, dann nur 2 mal 2 Std. pro Woche.
Der BR macht Stimmung gegen mich, damit man mich nicht mehr wählt, aber ich bin schon seit 4 Perioden die SBV und meine Kollegen sind froh, dass sie mich haben.
ICH WILL DIE SBV NICHT AUFGEBEN

Meine Frage jetzt: Ist das BEM nicht dafür da, dass mal alles versuchen sollte, um die Krankheiten zu reduzieren?
Angeblich hat man in meiner Gehaltsstufe keinen Job.
Durch den Brexit ist sehr viel Arbeit da, die Kollegen gehen auf dem Zahnfleisch und wir nutzen viele Aushilfen.
Was kann ich oder der Gesundheitsdienst tun, dass man mich versetzt.
Der BR hat mir mal gesagt, wenn ich auf 50% AZ verzichte, würde man mich freistellen für die SBV oder, wenn ich gegen die Kollegen und für die Perso arbeite, würde man mich auch freistellen.

Ich stehe wieder kurz vor einem Nervenzusammenbruch und weiß nicht weiter.
Auch für mich wichtig ist, solange ich SBV bin, kann man mich nicht so leicht kündigen und mit 54 Jahre brauche ich den Schutz.
Die Firma ist ein IG Metall Betrieb.

Hoffentlich bekomme ich etwas Hilfe von Euch, das ist mir sooooo wichtig

Vielen vielen Dank

keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.05.2018, 19:10 (vor 2165 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo,

wieso verlangst ausgerechnet Du als SBV für dich "nur" ein BEM und nicht gleich ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX, bei dem dann auch das IA und ggfs. der IFD beteiligt sind ? Die können dann auch mal einen BR an seine gesetzlichen Pflichten erinnern.

--
&Tschüß

Wolfgang

keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 15.05.2018, 20:28 (vor 2165 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

ich sehe das mit dem Präventionsverfahren zwar generell als eine gute Idee an, aber wenn der Arbeitgeber darstellen kann, dass die Tätigkeit als SBV für sie zuviel Stress bedeutet und sie dadurch ihre Arbeitsleistung auch außerhalb der SBV Zeit nicht mehr schafft und diese darunter leidet ...... ist es auh ein Risiko.

Zudem würde ich stufenweise aufbauen,

zunächst den Integrationsfachdienst ins Boot holen, mit diesem reden und dann ein Gespräch mit Personalleitung und IFD zusammen mit dem betriebsärztlichem Dienst zur Situation. Falls Ihr eine Integrations-/Inkusionsvereinbaurng habt, in der etwas zu Versetzungen auf eigenen Wunsch steht, bitte auch anführen .....

Erst wenn dieses nicht oder nicht dauerhaft fruchtet ein Präventionsverfahren, bei diesem ist nämlich neben dem obenstehendem Probelm auch der Betriebsrat, mit dem es ja auch Probleme gibt zwingend mit im Boot ..... gegen den man dann auch anargumentieren muss .....

Falls es zum Präventionsverfahren kommt, würde ich das Integrationsamt im Vorfeld darum bitten, vorzuschlagen, dass ein neutrales Gutachten über das Integrationsamt zur Arbeitsfähigkeit und der Notwendigkeit der Versetzung in Auftrag gegeben wird, diesem externen Gutachten kann sich dann auch der AG kaum verschließen.

Liebe Grüße


Hendrik

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