Pflicht des AG zrr Bildung v. Integrationsteam (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 17.05.2018, 12:17 (vor 2169 Tagen)

Hallo an alle,
ich bin als noch relativ neue SBV mit meinem AG eine neue Inklusionsvereinbarung am verhandeln.
Den Paragraphen, unter der die Bildung des Integrationsteams beschrieben war, möchte mein AG komplett gestrichen haben mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestehe.
Dort war beschrieben, dass er sich verpflichtet zur Bildung eines Integrationsteams bestehen aus
-Inklusionsbeauftragter des AG
-Schwerbehindertenvertretung
-Betriebsrat
-Frauenbeauftragten

und das diese sich mindestens zwei Mal pro Kalenderjahr treffen.

Weiter stand drin, dass bei Bedarf eingeladen werden
-betriebsärztlicher Dienst
-Arbeitssicherheit
-Integrationsamt /Integrationsfachdienst
-Vertretung der Agentur für Arbeit
- Ausbildungsleitung
-JAV
-Sonstige Sachverständige

und die Aufgaben des Integrationsteams wurden beschrieben:

- Überwachung der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
-Beratung des AG bezüglich Fördermöglichkeiten für Beschäftigte und AZUBIS
-Koordinierung der Zusammenarbeit betrieblicher und außerbetrieblicher Fachkräfte

Ich habe leider im SGB IX keinen speziellen Paragraphen gefunden.
In der Inklusionsvereinbarung ist natürlich an anderer Stelle die Verpflichtung der Zusammenarbeit von AG, SBV, Inklusionsbeauftragten und Frauenbeauftragte beschrieben.

Kennt jemand einen Paragraphen zur gesetzlichen Verpflichtung eines Integrationsteams?
Wie seht ihr das? Reicht der Verweis der Zusammenarbeit in einer Inklusionsvereinbarung?

--
Gruß
Vertigo

Pflicht des AG zrr Bildung v. Integrationsteam

garda, Berlin, Friday, 18.05.2018, 13:36 (vor 2168 Tagen) @ Vertigo

Halle Vertigo,

ich antworte mal in deinen Text rein.

Den Paragraphen, unter der die Bildung des Integrationsteams beschrieben war, möchte mein AG komplett gestrichen haben mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestehe.
Kennt jemand einen Paragraphen zur gesetzlichen Verpflichtung eines Integrationsteams?

Ganz klar: es gibt diesen Paragraphen leider nicht. Formalrechtlich hat der Arbeitgeber einfach nur recht.

Wie seht ihr das? Reicht der Verweis der Zusammenarbeit in einer Inklusionsvereinbarung?

Er muss reichen, wenn du eben einfach nicht mehr durchsetzen kannst.

Mein Rat wäre, dass du es mit der Vorteilsübersetzung versuchst.

Nicht sagen: was bringt es mir und den Schwerbehinderten,
sondern vielmehr: was bringt es dem Arbeitgeber und hier vor allem mittel- und langfristig.

Das von dir benannte Inklusionsteam ist mindestens teilweise deckungsgleich zum BEM-Team. Hier kann man das Schlagwort Synergie nutzen, darauf sind alle Arbeitgeber scharf.

Denk dran: der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.

Such dir gute Schulungen zum Thema SBV-Grundlagen, Inklusionsvereinbarung, BEM, dann bekommst du reichlich Argumente.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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