Aussetzen der Ausschreibung (Allgemeines)

sbv_drk, Bremen, Wednesday, 06.06.2018, 17:48 (vor 2123 Tagen)

Hallo in die Runde,

ich habe folgende Frage:

Bei uns im Betrieb werden die Stellen intern ausgeschrieben, es gibt vorher keine Gespräche mit mir als SBV. Im Rahmen von BEM und auch sicher außerhalb gibt es immer wieder Schwerbehinderte, die aufgefordert werden, sich auf diese Stellen zu bewerben.
Dies habe ich bei einer FB des Integrationsamtes geschildert und mir wurde gesagt, dass dies im Zusammenhang mit §164 SGB IX nicht rechtens sei, da Schwerbehinderte einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben. Somit müsste die Ausschreibung ausgesetzt werden, die Eignung des Schwerbehinderten auf diese Stelle geprüft und dann ggf. der Schwerbehinderte versetzt werden. Sollte der Schwerbehinderte nicht geeignet sei, kann die Ausschreibung fortgesetzt werden.
Dazu soll es ein Urteil geben, ich kann aber leider nirgendwo etwas finden.
Kann mir hier jemand weiterhelfen???

Aussetzen der Ausschreibung

WoBi, Wednesday, 06.06.2018, 18:22 (vor 2123 Tagen) @ sbv_drk

Hallo sbv_drk,

das Thema ist hier im Forum unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475
bereits angesprochen worden.
Die Prüfung ob bereits Beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen den freien oder frei werdenden Arbeitsplatz besetzen können ist vor der Ausschreibung der Stelle durch den Arbeitgeber mit Beteiligung des BR/PR und der Anhörung der SBV durchzuführen.
Den Vortrag dazu kann per Briefumschlag neben WoBi anfordert werden.

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Gruß
Wolfgang

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