Zugang zum SBV-Büro (Allgemeines)

Diana S., Tuesday, 19.06.2018, 11:07 (vor 2110 Tagen)

Hallo Leute,

leider habe ich im Forum nichts gefunden, was mir so richtig weiterhilft.

Ich bin SBV und mind. 1 Tag die Woche freigestellt. Ich habe ein SBV Büro, das befindet sich im Dachgeschoss einer Villa, in der auch der BR, die JAV und der BR einer Betriebsgesellschaft ihre Büros haben.
Unser BR hat mehrere Büros (abschließbar) und einen Konferenzraum, der nicht abschließbar ist.

Zugang zum Dachgeschoss hat nur der BR unseres Unternehmens. Ich komme nur rein, wenn jemand vom BR da ist. Mein Problem ist, dass ich einen Tag die Woche freigestellt bin und immer mal vor verschlossener Tür stehe und z.T. ewig rumtelefonieren muss, bis ich mal jemanden finde, der aufschließt. Dann kommt es vor, dass ich kurzfristig Termine habe mit Mitarbeitern und ich dazu mein Büro nutzen will und es auch vorkam, dass keiner da war.

Bei uns sind drei vollfreigestellte BRM und eine Sekretärin.

Aus Datenschutzgründen bekomme ich vom Betriebsrat keinen Schlüssel. Ich verstehe es nicht, denn wir stehen auf der selben Seite. Das heißt, wenn ich mitbekomme, wer beim BR ist, ist das streng vertraulich und auch wenn der BR mitgekommt, wer zu mir kommt ist streng vertraulich, geht also nicht nach außen. Ansonsten bin ich sowieso zu den Sitzungen des BR einzuladen.

Es gibt da ein Urteil - auf das sich der BR beruft - dass die SBV keinen eigenen Zugang braucht. Allerdings geht es in dem Fall darum, dass die SBV das gleiche Büro wie der BR nutzt. Ich habe ja ein eigenen SBV-Büro.

Ich wurde schon wüst beschimpft vom BR und unser Geschäftsführer will sich da nicht einmischen.

Ich war auf verschiedenen Weiterbildungen und habe da mal bei den Referenten (Anwälte, Richter) meine Situation erklärt. Die meinten alle, ich hätte alle Rechte hier gerichtlich vorzugehen, das wäre Behinderung der SBV-ARbeit.

Eigentlich will ich vor Gericht gehen, die Sache macht mich so schon ziemlich mürbe. Habt Ihr vielleicht noch andere Urteile oder Argumente, die mich weiterbringen könnten?
Vielen Dank schon mal.
VG Diana

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albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 19.06.2018, 12:05 (vor 2110 Tagen) @ Diana S.

hallo,

natürlich braucht es für die SBV nicht zwingend einen eigenen Zugang.
Wenn aber Einrichtungen gemeinschaftlich zB mit dem BR genutzt werden, hat die SBV selbstverständlich ein eigenständiges Zutrittsrecht und zB Anspruch auf einen Schlüssel zum Zugangsbereich. Das ist völlig unstrittig und auch rechtlich durchsetzbar.
Und wenn die separaten Räume des BR separat abschließbar sind, gibt es erst recht keinen Grund, der SBV den eigenverantwortlichen Zugang zu verweigern.

--
&Tschüß

Wolfgang

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morgenröte, NRW, Tuesday, 19.06.2018, 14:07 (vor 2109 Tagen) @ albarracin

Hallo,
ich sehe es auch als Behinderung des SBV und würde diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung setzen lassen. Mach dem BR klar, das du den Gang zum Arbeitsgericht gehen musst,wenn der Zugang weiterhin verwehrt bleibt. Weise auf die gute Zusammenarbeit zwischen SBV und BR hin und fordere dieses ein.

--
Gruß
Morgenröte

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Thomas-SBV, Tuesday, 19.06.2018, 14:41 (vor 2109 Tagen) @ morgenröte

Hallo Diana und Wolfgang,

ich glaube wir sind uns alle darüber einig, dass das Verhalten vom BR unangemessen ist. Doch was tun? Recht haben und Recht bekommen sind hier wohl zwei verschiedene Schuhe.

Meine Idee wäre beim AG eine Kostenübernahme für einen Rechtsbeistand einzuholen. Ab nun kostet es für den AG, sodass er eventuell nicht mehr die Füße still hällt.

Aus meiner Idee ergibt sich nun die Frage, wie bekomm ich als SBV den Rechtsbeistand bezahlt?

Tschüss aus Hamburg

Thomas

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Hotte, Stuttgart, Tuesday, 19.06.2018, 16:00 (vor 2109 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Diana und Wolfgang,

ich glaube wir sind uns alle darüber einig, dass das Verhalten vom BR unangemessen ist. Doch was tun? Recht haben und Recht bekommen sind hier wohl zwei verschiedene Schuhe.

Meine Idee wäre beim AG eine Kostenübernahme für einen Rechtsbeistand einzuholen. Ab nun kostet es für den AG, sodass er eventuell nicht mehr die Füße still hällt.

Aus meiner Idee ergibt sich nun die Frage, wie bekomm ich als SBV den Rechtsbeistand bezahlt?

Tschüss aus Hamburg

Thomas

Hey ,
der AG ist verpflichtet die entsprechenden Kosten für einen Anwalt zu übernehmen.
Ich könnte mir folgende Vorgehensweie vorstellen:
1. Das Thema auf die nächste TOP der BR Sitzung setzen. Stichwort: Mandatsbehinderung der SBV durch den BR
In dieser Sitzung den BR dann darauf hinweisen, das man gewillt ist, sich entgsprechend anwaltlich unterstützen zu lassen.
2. Parallel die GF darüber informieren, das die SBV wegen Mandatsbehinderung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wird.
Dann sollte eigentlich Bewegung in die Angelegenheit kommen
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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arsbv, Monday, 25.06.2018, 10:08 (vor 2104 Tagen) @ Diana S.

Hallo warum wird sich nicht erstmal ein rechtreferent von der gewerkschaft dazugeholt und mit dem Betriebsrat gesprochen. Der Betriebsrat kann den Zugang nicht verwehren oder bei der Geschäftsführung ein anderes büro verlangen wo jederzeit Zugang ist.

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Diana S., Tuesday, 26.06.2018, 07:53 (vor 2103 Tagen) @ arsbv

Vielen lieben Dank für die bestätigenden Worte von Euch allen. Die Situation zwischen mir und dem BR ist recht schwierig, ich glaube die sehen mich eher als Störenfried oder jemand der ihnen die Macht abstreitig machen möchte. Das ist jedoch nicht mein Ansinnen. Da ich nicht voll freigestellt bin, ist jede Minute kostbar, die ich als SBV nutze und da nervt es extrem, sich mit sowas rumzuschlagen und Zeit zu vergeuden. Zumal der BR in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen Lügen verbreitet und meine Person schlecht da stehen lässt. Kräftemäßig zehrt das schon sehr. ich will einfach nur meine Arbeit machen und für die sb Mitarbeiter da sein.

Ehrlich, es ist echt komisch aber bei uns in der Firma habe ich mehr Probleme mit dem BR als mit dem Geschäftsführer. :-D

Ihr habt mir tolle Tipps gegeben, Danke dafür. Vor allem, dass ihr mich auch in meinem "Rechtsempfinden" bestätigt habt. ich werde jetzt Kraft sammeln und über die nächsten Schritte nachdenken.

Viele liebe Grüße, Diana

Zugang zum SBV-Büro

WoBi, Tuesday, 26.06.2018, 15:43 (vor 2102 Tagen) @ Diana S.

Hallo Diana,
mag sein, dass du durch Aktivität, mit einem Teil der durch den BR vertretenen Kolleginnen und Kollegen, den „Betriebs(rats)frieden“ störst. Dies ist aber kein Grund den Zugang zu dem SBV-Raum zu erschweren.

Wurde der Raum dem BR durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und der BR hat diesen Raum an die SBV zur Nutzung überlassen / bereitgestellt?
Oder wurde der Raum direkt vom Arbeitgeber der SBV zur Verfügung gestellt?

Mitarbeitervertretungen sollen barrierefrei zugänglich sein. Wobei hier nicht der Rollstuhl- oder Gehbehindertengerechter Zugang gemeint ist. Was bei einem Dachgeschoß durchaus ein Thema sein könnte.

Der Zugang muss ohne Anmeldung / Kontrolle möglich sein. Insbesondere während den bekannten Sprechzeiten der Gremien. Besucher der SBV müssen sich nicht beim BR oder dessen Geschäftszimmer anmelden oder um Einlass bitten. Wo bleibt hier der Schutz der Persönlichkeit?
Es geht den BR nichts an, wer die SBV aufsucht. Es können sogar Personen sein z.B. leitende Angestellte, die nicht unter die Mitbestimmung des BR fallen.

Fordere einen Schlüssel für die Villa, ggf. der Treppenhaustüre im Dachgeschoss und verlange, dass der Zugang zur SBV ungehindert möglich ist. Ggf. wird eine separate Klingel für die SBV und entsprechende Kennzeichnung / Wegweiser erforderlich.
Regelmäßige Teilnahme an den BR-Sitzungen, Monatsgespräche und BR-Grundlagenschulungen können das Verhaltnis der Mitarbeitervertretungen verbessern und gegenseitiges Verständnis fördern. Wie sieht es mit einer JAV aus und wie ist die eingebunden?

--
Gruß
Wolfgang

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