Herabgruppierung/Änderungskündigung (Allgemeines)

Pernille, Thursday, 28.06.2018, 13:37 (vor 2121 Tagen)

Folgender Fall:

Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin wurde mit unserem Personalleiter zu einem Gespräch gebeten. Der Personalleiter ist auch gleichzeitig der Chef von der Arbetilung, wo die Mitarbeiterin arbeitet. Der Mitarbeiterin wurde im Gespräch mitgeteilt, dass sie hearbgruppiert wird, da die Aufgaben von ihr nicht die Gehaltsstufe entspricht.

Der Hintergrund: Die schwerbehinderte Mitarbeiterin kehrte im März 2018 an ihrem Arbeitsplatz zurück. Sie war eine lange Zeit krank. Die Mitarbeiterin hat auf der Empfehlung von SBV ein BEM-Gespräch angekommen. Im BEM-Gespräch wurde über die künftige Aufgaben von der Mitarbeiterin gesprochen und es wurde im BEM-Gespräch entschieden, dass die Mitarbeiterin andere Aufgaben machen würde, als die Aufgaben vor der Krankheit. Das hat nicht mit der Krankheit zu tun sondern die Tatsache, dass jemand anders für ihre Aufgaben eingestellt war. Sie wollte aber nicht unbedingt am alten Arbeitsplatz zurück. Die schwerbehinderte Mitarbeiterin äußerte sich positiv über eventuelle neue Aufgaben. Man hat sie dann Aufgaben gegeben und sie war damit auf Nachfrage (vor zwei Wochen) zufrieden.

Nun nach drei Monaten teilt ihr der Personalleiter mit, dass man beabsichtigt eine Herabgruppierung vorzunehmen mit der Begründung: "da sie nicht die Arbeiten macht,die ihre Qualifikation entsprechen". Weiterhin wurde ihr Fehler vorgeworfen und man hat gesagt, wir können Ihnen deshalb nicht in Bereich Y einsetzen, da Sie dann dort Fehler begehen würden. Das Gespräch mit der Mirarbeiterin kommt gerade zum gleichen Zeitpunkt, dass eine "Juniorsachbearbeiterin" (Das Wort Junior kommt in der Stellenbeschreibung vor) vor einer Woche eingestellt worden ist. Das Zusammentreff scheint kein Zufall zu sein: man will wohl die eigentlichen Aufaben von der schwerbehinderten Mitarbeiterin an die "Junior" geben. Darauf hin will man die schwerbehinderten Mensch runterstufen in dem man Fehler vorwirft und zu hohe Qualifikation für die Aufgaben.

Als SBV werde ich von der Mitarbeiterin gebeten zu unterstützen.

Ist folgende Vorgehensweise korrekt/ratsam:

1) die Mitarbeiterin bestätigen lassen, dass ich sie vertrete. Die Schritte mit ihr an diese Stelle besprechen:
2) dem Pesonalleiter formell schreiben, dass ich Frau vertrete und dass sie mir über eine beachsichtigte Herabgruppierung (ist das eine Änderungskündigung?) informiert hat.
darauf hinweisen dass die Mitarbeiterin schwerbehindert ist, und darauf hinweisen dass die SBV eine eventuelle Änderungskündigung zustimmen muss (stimmt das so?/neue Teilhabegesetz), Dann hervorheben, das ein BEM durchgeführt worden ist und es wurde hier die gesundheitliche Maßnahme getroffen, dass die Mitarbeiterin neue Aufgaben übernimmt.(Dies war ein Teil des BEMs und sollte dokumentiert sein). Hinweisen, dass der Arbeitgeber eine Pflicht hat, die Kenntnisse und Fähigkeiten von einem Schwerbehinderten Mensch voll zu verwerten hat laut § so und so.
Soll im Schreiben auch die Vorwürfe von den Fehlern erwähnt werden? Soll im Schreiben erwähnt werden, dass die Gesundheit von der Mitarbeiter gefährden werden könnte, wenn solche unkonstruktive und vorwurfsvolle Gespräche einfach rücksichtslos und grundlos stattfinden. Ich bewerte es als eine Art psychische Einschüchterung. Wenn man so einen psyschichen Druck (durch solche Vorwürfe) auf diese Mitarbeiterin ausübt, könnte es dazukommen dass ihre Krankheit wieder ausbricht (diese hat in der Tat psyschische Komponenten, wovon der Arbeitgeber nichts weiß).

Wir sind TVÖD angelehnt.

Kommt hier das Integrationsamt in Spiel oder is das zu früh? / Soll ich es erwähnen?
Soll ich der Beauftragter der Arbeitgeber informieren. Er ist Anwalt und arbeitet "unter" der Personalleiter. Er steht im Prinzip auf der Seite der Schwerbehinderten Menschen. Er hat auch das BEM mit dieser Mitarbeiterin durchgeführt. Ich habe den Verdacht, er wurde hierzu gar nicht informiert. Es erfolgt hinter den Kulissen.
Soll ich sonst was beachten?

Herabgruppierung/Änderungskündigung

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 28.06.2018, 14:54 (vor 2121 Tagen) @ Pernille

Hallo,

mal in Kürze zum Grundsätzlichen:


Ist folgende Vorgehensweise korrekt/ratsam:

1) die Mitarbeiterin bestätigen lassen, dass ich sie vertrete. Die Schritte mit ihr an diese Stelle besprechen:
2) dem Pesonalleiter formell schreiben, dass ich Frau vertrete und dass sie mir über eine beachsichtigte Herabgruppierung (ist das eine Änderungskündigung?) informiert hat.

Du vertrittst keine sbM so wie ein Rechtsanwalt seine Mandanten vertritt. Du berätst den sbM (und auch den AG bei nicht gesetzeskonformen Vorgehen).

darauf hinweisen dass die Mitarbeiterin schwerbehindert ist, und darauf hinweisen dass die SBV eine eventuelle Änderungskündigung zustimmen muss (stimmt das so?/neue Teilhabegesetz),

Ist dem AG bekannt, dass der/die Kollege/in schwerbehindert ist?
Falls ja, hat dich der AG in ALLEN Angelegenheiten VOR einer Entscheidung zu informieren. Damit dieses beachtet wird, musst du dich selbst "auf die Hinterfüsse stellen". Falls nein, dieses sofort nachholen und die Beteiligung der SBV einfordern.

VG

Herabgruppierung/Änderungskündigung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.06.2018, 17:28 (vor 2121 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

zusätzlich zu mietze_katz.

Du solltest der Kollegin klarmachen, daß sie nichts, aber auch gar nichts unterschreibt, was irgendwie als Einverständnis gewertet werden könnte.
Eine derartige "Herabgruppierung" kann der AG einseitig nur im Wege der sog. "Änderungskündigung" durchsetzen. Aber auch für eine Änderungskündigung gelten dieselben Vorschriften (Anhörung SBV, Anhörung BR, Zustimmung IA) wie für eine Beendigungskündigung.

Und den AG forderst Du auf, gefälligst seinen Pflichten aus § 167 Abs. 1 SGB IX nachzukommen und vor der Schaffung vollendeter Tatsachen erst mal ein Präventionsverfahren unter Beteiligung von SBV, BR und IA durchzuführen.

Wie bist Du eigentlich auf diese seltsame Idee gekommen, Dir ein schriftliches "Mandat" geben zu lassen ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Herabgruppierung/Änderungskündigung

Pernille, Monday, 02.07.2018, 15:57 (vor 2117 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort. Ich werde sie klarmachen, dass sie nichts unterschreibt (das würde sie auch nicht machen).

Diese Mitarbeiterin kehrte in Februar 2018 zurück am Arbeitsplatz und führe ein BEM durch. Diese endete in April, sprich man hat sie gerade nur 10 Wochen arbeiten lassen mit den neuen Aufgaben, die nicht zu ihrer Qualifikation passt und will sie nach nur so wenig Zeit herabgruppieren. Von Februar bis April war sie in der Wiedereingliederung - das was sie dann in dieser Phase gemacht hat, zählt dann nicht (von Pflichten entbunden). Soll ich den BEM erst später im Spiel bringen? Außerdem war diese Mitarbeiterin 2017 nach langer Krankheit am Arbeitsplatz zurückgekehrt und man hat kein BEM angeboten. Der Ergebnis: sie war innerhalb von drei Wochen wieder viele Monate krank.
Mit so einem Gespräch zu Herabgruppierung bringt man sie schon aus der Fassung und ich befürchte, dass diese wieder zu einer Krankheitsphase führen könnte. Hier wäre dann der Arbeitgeber "Schuld".

Wie klingt folgende Email:

Sehr geehrter Personalleiter,

ich habe erfahren, dass Sie mit Mitarbeiterin Frau xy über ein Absicht gesprochen haben, sie herabzugruppieren. Es handelt sich hier um ein Schwerbehinderten Mensch.

Wie Sie wissen, wäre eine Herabgruppieriung eine Änderungskündigung. Hier gelten die Vorschriften: Anhörung der SBV, Anhörung BR und Zustimmung des Integrationsamtes.

Die SBV ist außerdem vor eine Entscheidung anzuhören. Das ist hier nicht geschehen, sondern es hat schon ein Gespräch stattgefunden. Bitte kommen Sie hier Ihren Pflichten sofort nach.

Um ein Präventionsverfahren durchzuführen, bitte ich Sie sofort alle Auskünfe, die Grundlage für diese Überlegung ist, an mich, die Schwerbehindertenvertretung, zu kommen zu lassen. Ich weiße Sie mit dieser Email auf Pflichten der Arbeitgeber aus § 167 Abs. 1 SGB IX hin.

Herabgruppierung/Änderungskündigung

Pernille, Monday, 02.07.2018, 15:36 (vor 2117 Tagen) @ mietze_katz

Danke für die Antwort und die gute Empfehlungen.

Ich hatte hier "vertreten" geschrieben weil ic hiermit meinte, dass sie mir Erlaubnis geben soll, dass ich dem Arbeitgeber auf seine Pflichte hinweisen werde in dem ich diesen Fall erwähne. Die Informationen von ihr hätte ich ja sonst nicht erhalten.

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