Urlaub Verfall (Allgemeines)

karl, Friday, 29.06.2018, 19:52 (vor 2125 Tagen)

Guten Abend,
ein Schwerbehinderter war in folge eines Unfalles von September 2017 bis Ende Juni 2018
arbeitsunfähig. Der gesetzliche und tarifsvertragliche sowie der Zusatzurlaub als
SB beläuft sich auf 35 Tage.. Erwähnen will ich noch das der TVöd für uns zutrifft.

Die Kollegin hatte in 2017 14 Tage Urlaub genommen. Heute wurde seitens
der Personalabteilung mitgeteilt, dass der Resturlaub um 10 Tage (tariflicher
Urlaubsanspruch) gekürzt wird.
Es stellt sich die Frage welcher Urlaub wird zuerst genommen, der gesetzliche
oder der tarifliche?
Wer kann mir weiterhelfen? Urteile über diesen Sachverhalt wären sehr hilfreich.

Vielen herzlichen Dank für jede Antwort.

ein schönes und erholsames Wochenende.wünscht

Karl

Urlaub Verfall

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.07.2018, 15:12 (vor 2123 Tagen) @ karl

Hallo,

der Wegfall des "übergesetzlichen" Urlaubs bei Krankheit zum 31.05. des Folgejahres im Anwendungsbereich des TVöD ist völlig korrekt- auch nach der Rechtsprechung des EuGH.
Es gibt eine juristische Fiktion, daß immer zuerst der gesetzliche Mindesturlaub (bei schwerbehinderten 20 + 5 Tage) verbraucht wird, bevor der "übergesetzliche" Teil genommen wird.
Das ist schon seit Jahrzehnten gängige Rechtsprechung und läßt sich auch in jedem Kommentar zum BUrlG nachlesen (den ich am WE nicht zur Verfügung habe)

--
&Tschüß

Wolfgang

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