Teilzeit Schw.Beh. Dienstvereinbarung (Allgemeines)

SGBFreak, Sunday, 01.07.2018, 00:24 (vor 2124 Tagen)

Hallo Zusammen,
Unser AG TV-L möchte eine Dienst-Vereinbarung zu Teilzeitbeschäftigungmachen. Ziel soll sein die Teilzeit nicht mehr nur kurz 1-3 Jahre sondern gleich langfristig festzulegen. Dadurch werden Stundenkapazitäten frei die gebündelt neue Stellen ergeben sollten.
TV-L § 11 sieht z.B. Teilzeit Befristungen vor für Betreuung v. Kindern unter 18 J. und Pflege eines Angehörigen
der PR machte noch einen Vorschlag: Befristung bei Erkrankung mit positiver Prognose ....
"Eine Arbeitsreduzierung aus Persönlichen Gründen (Erkrankung) kann nur gewährt werden, wenn der Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird"!!!
Was muss ich als SBV fordern, was soll unbedingt in die Dienst-Vereinbarung eingebaut werden, um die Rechte der Schwerbehinderten Beschäftigten nicht zu schmälern und was gibt in einem solchen Falll das neue SGB für Rechtliche Grundlagen die nicht angetastet werden dürfen ?

Danke und Grüße

Teilzeit Schw.Beh. Dienstvereinbarung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.07.2018, 15:06 (vor 2123 Tagen) @ SGBFreak

hallo,

Du mußt einfach nur klarstellen - am besten auch in der DV - daß die besonderen gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten auf behinderungsbedingte Teilzeit und auch ggfs. die Aufstockung gem. § 164 abs. 5 Satz 3 SGB IX durch diese DV nicht "berührt" werden.

Haben wir bei uns grundsätzlich in jeder BV stehen, die einen Regelungsinhalt hat, der auch nur entfernt die Rechte aus § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX berühren könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang

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