Abteilungsleiter geht gegen SBV mit BR an (Umgang mit BR / PR)

Pernille, Friday, 27.07.2018, 18:21 (vor 2099 Tagen)

Liebe Kollegen
KomSem hatte mir in dieser Sache schon Tipps gegeben. In einem Aspekt komme ich nicht weiter:

Sachverhalt:
Ich schickte ein Schreiben an einen Abteilungsleiter. Es ging um einen Schwerbehinderter Mensch, auf dem dieser Abteilungsleiter Druck ausgeübte (Bedrohung mit Kündigung; Fehlervorwürfe). Mein Ton war absichtlich scharf aber sachlich i.O. Ich habe mit Erlaubnis von dem betroffenen, jemanden (nur die eine Person) vom Betriebsrat in der Sache dazu gezogen. Auf Cc stand der Name von dieser Person und dann danach: stellv. Betriebsrat. Dieser BR-Mitglied hat Schweigepflicht.

Der Abteilungsleiter hat sich über den Ton des SBV-Briefes beim BR mündlich beschwert.(es hat ihm nicht gefallen es stand, dass ich das Gefühl habe, dass er Druck auf der Mitarbeiterin ausübt). Der Abteilungsleiter hat nun den vollen Brief mit dem Sachverhalt und private Fakten vom betroffenen an BR-Vorsitzenden gegeben. Der Abteilungsleiter vermutete, dass – weil es auf Cc stand: „Name, Stellv. BR „stand, dass auch gleich das Gremium Bescheid wusste. Der BR-Vorsitzender hat Druck auf dem BR-Mitglied, der mit auf Cc stand, zusammen mit seinem Gremium Druck ausgeübt, bis er mit allen Fakten zu diesem Sachverhalt rausrutschte (also auch noch mehr als was im Brief stand)

Das Gremium hat sich geeinigt, der beschwerende Abteilungsleiter soll möglich keine offizielle Beschwerde einreichen, sondern der BR soll auf einem Gespräch mit der SBV (mich) einwirken, und ein BR-Mitglied soll der Abteilungsleiter vertreten. (ich weiß nicht, ob ich das so will. Bin nicht gefragt worden)

Der Abteilungsleiter hat mich nun geschrieben mit den Worten: "wir sollen einen Termin vereinbaren, wo wir über Ihr Schreiben sprechen. Ein Vertreter des Betriebsrates nehme ich mit".

Frage: Gibt es für die SBV hier weitere Optionen außer folgende

1) Antworten: ich sehe hier kein Gesprächsbedarf. Ich stehe zu den Inhalten im Brief.
2) wenn Sie eine Beschwerde über meinen Brief haben, bitte ich Sie dies schriftlich an mich zu machen, damit ich eine Stellungsname machen kann. Bitte achten Sie darauf, dass die Inhalte meines Briefes vertraulich sind und nur den Teilnehmerkreis im Cc betrifft.
3) Die SBV hat Schweigepflicht und darf nicht im Gegenwart von einem nicht-beteiligten-BR-Mitglied über die Inhalte dieses Briefes äußern. Dies kann nur geschehen wenn eine offizielle Beschwerde besteht (KomSem -stimmt das?)
4) Gar nicht antworten
5) Soll ich auf eine offizielle Beschwerde bestehen?

Hintergrund: Es läuft mit dem gleichen Abteilungsleiter ein Gerichtverfahren: Er hat jemand gekündigt und es ähnelt sich diesem Fall. Er steht unter Druck. Das paradoxe: Der BR hat die Sache nicht gelöst: hat nicht auf ihre Anhörungsrechte bestanden. Der BR vertritt gleich der Mitarbeiter vom selben Abteilungsleiter, der sich über mich beschwert hat (und bei dieser Gelegenheit hat sich der Abteilungsleiter über mich beschwert). Der BR ist zudem oft sehr zurckhaltend. Und unterstützen mich als SBV nicht.

Wie gehe ich am besten vor? Es sind ja mehrere Faktoren hier am Spiel. Ich bin Mitglied von der Gewerkschaft und sie unterstützen mich.

Abteilungsleiter geht gegen SBV mit BR an

WoBi, Friday, 27.07.2018, 21:47 (vor 2099 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

die SBV ist eigenständig und nicht dem BR untergeordnet. Also wäre die zuerwartene Anwort vom BR nach Beschlussfassung nach außen gewesen, dass der BR sich nicht zu Arbeitsweisen andere Interessensvertretungen äußert. Der BR kann im Rahmen der Sitzungsteilnahme der SBV Ratschläge geben, aber keine Handlungsvorgaben. Ist manchmal Hilfreich eine Unterstützung zur Meinungsfindung durch Diskussion in einem mehrköpfigen Gremium zu führen.

Ist der BR für den Abteilungsleiter zuständig? Das setzt voraus, dass der Abteilungsleiter ein abhängg Beschäftigter ist und nicht durch den Sprecherausschuss für leitende Angestellte vertreten wird.
Klarheit kann hier z.B. die Zuordnung zur BR-Wahl in diesem Frühjahr bringen. War er für den BR wahlberechtigt?

Zu der Frage der Verschwiegenheit sei auf die Kommentierung zum BetrVG z.B. § 79 oder §§ 82 ff hingewiesen.
Sicher hat der BR einen aktuellen Kommentar zum Nachschlagen? Wenn nicht, selbst als SBV beschaffen und ggf. durch Grundschulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz ergänzen. Wenn man schon an allen Sitzungen des BR-Gremiums teilnhmen soll/kann, sollte man auch die Rechtsgrundlagen kennen.

Der "Betriebsrat seines Vertrauens" hat eine besondere Verantwortung bei der Informationsweitergabe, auch gegenüber dem Gremium.
Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat zum Zwecke der Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dabei obliegt die Auswahl des Mitglieds nicht dem Betriebsrat, sondern dem Arbeitnehmer, der sich also an das "Betriebsratsmitglieds seines Vertrauens" wenden kann. Der Betriebsrat kann daher nicht durch Beschluss festlegen, welches Mitglied des Betriebsrats mit der Behandlung der Beschwerde betraut wird.(BAG, Urteil v. 24.4.1979, 6 AZR 69/77)

--
Gruß
Wolfgang

Abteilungsleiter geht gegen SBV mit BR an

Pernille, Saturday, 28.07.2018, 13:57 (vor 2098 Tagen) @ WoBi

Ist der BR für den Abteilungsleiter zuständig? Das setzt voraus, dass der Abteilungsleiter ein abhängg Beschäftigter ist und nicht durch den Sprecherausschuss für leitende Angestellte vertreten wird.
Klarheit kann hier z.B. die Zuordnung zur BR-Wahl in diesem Frühjahr bringen. War er für den BR wahlberechtigt?

Ja der Abteilungsleiter war wahlberechtigt.
(Er hat rund 10 Mitarbeiter, die an ihm berichten)

Danke für die andere Kommentare zu diesem Fall. Wie angedeutet, habe ich das Gefühl, dass der BR auf der Seite von diesem Abteilungsleiter ist (aus welchen Gründen auch immer). Jemand anders im selben Abteilung wurde unter den gleichen Umständen, wie diese schwerbehinderte MA behandelt. Damals hat der BR nicht unterstützt. Sie sind zwar mit bei den Gesprächen und vertritt den Mitarbeiter aber Sprüche wie "Aber du musst es auch von der Seite der Abteilungsleiter sehen" oder "das ist Aussage gegen Aussage" sprechen nicht für den BR.

Nun zu meinem Antwort. Was gebe ich als Antwort zum Abteilungsleiter. Er hat geschrieben, er will über mein Schreiben sprechen und er nimmt ein Mitglied des BRs mit. Kann ich wie folgt antworten:

Ich stehe zu den Inhalten meines Schreibens und sehe deshalb kein Gesprächbedarf. Laut § xxx unterliege ich zudem der Schweigepflicht und kann mich nicht im Gegenwart von nicht-beteiligten zu den Inhalten meines Schreibens äussern. (mit "nichtbeteiligten" meine ich der BR-Mitglied, der der Arbetilungsleiter dazu ziehen will). In meinem Schreiben sind vertrauliche Informationen zur Situation von Frau X. Diese dürfen nur unter den beteiligten geteilt werden (und mit dem Geschäftführer - er stand nicht auf Cc).

LIege ich da korrekt? Ich habe das Gefühl, dass dies eskalieren wird. Der Abteilungsleiter ist beleidigt und lässt es nicht ruhen. Da brauche ich eine gute Dokumentation.

Abteilungsleiter geht gegen SBV mit BR an

WoBi, Monday, 30.07.2018, 08:56 (vor 2096 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

der BR ist eine kollektive Interessensvertretung. Er hat die Interessen von wahlberechtigten „Abteilungsleiter“ oder den Mitarbeiter der Personalabteilung, neben all den anderen Kollegen, zu vertreten. Diese Personen sind nicht der „Gegner“ des BR. Es sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Auch wenn die Geschäftsleitung eine Zusammenarbeit mit dem BR-Gremium nicht gerne sehen und dabei Probleme mit der „Loyalität“ bei diesen Personen vermuten.

So wie der betroffene Schwerbehinderte einen BR seines Vertrauens zu einem Personalgespräch hinzuziehen kann, kann dies auch der „Abteilungsleiter“ machen. Die Themen sind allerdings, dann auf seine Person bezogen. Vielleicht hat er persönliche Probleme mit deinem Schreiben?

Ich würde das Gespräch als eine Möglichkeit zur Klärung ansehen und den BR bitten, eine Mediationsrolle einzunehmen. Zeige dem „Abteilungsleiter“ auf, dass die direkte Kommunikation mit ihm eine Chance ist. Die SBV hätte sich auch direkt an die Geschäftsleitung werden können und/oder den Inklusionsbeauftragten.
Eine Gesprächszusage ohne all dem anderen ist ausreichend.

Bedenke:
Was geschrieben ist, bleibt und die Vergänglichkeit des gesprochenen Wortes.
Vielleicht wollen deshalb Arbeitgeber manches einfach im Gespräch „pragmatisch“ lösen.


Tipp:
In der Mail gibt es neben "An:" und "Cc:" auch noch die Adressiermöglichkeit "Bcc:" anzugeben. "Bcc" sind nicht sichtbare Empfänger. Ggf. diese Eingabezeile aktivieren.

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Gruß
Wolfgang

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