Kündigung bei Betriesbsschließung (Allgemeines)

Jörg_2908, Tuesday, 31.07.2018, 10:30 (vor 2068 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine kleine Frage. Unser Betrieb wird demnächst geschlossen.
Es ist auch noch etwas Zeit (10 Monate). Meine Frage ist aber : wie verhält es sich mit der Kündigung
von Schwerbehinderten/Gleichgestellten wenn der AG mich als SBV nicht informiert.
Im Normalfall sind dann diese Kündigungen unwirksam(BTHG), kann sich dennoch das
Kündigungsdatum nach hinten verschieben wenn der AG erneut Kündigen muss und die
Kündigungsfrist nicht einhalten kann?......also bezahlt zu Hause oder so??

VG Jörg

Kündigung bei Betriesbsschließung

wurzelkasper, Thursday, 30.08.2018, 13:09 (vor 2038 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine kleine Frage. Unser Betrieb wird demnächst geschlossen.
Es ist auch noch etwas Zeit (10 Monate). Meine Frage ist aber : wie verhält es sich mit der Kündigung
von Schwerbehinderten/Gleichgestellten wenn der AG mich als SBV nicht informiert.
Im Normalfall sind dann diese Kündigungen unwirksam(BTHG), kann sich dennoch das
Kündigungsdatum nach hinten verschieben wenn der AG erneut Kündigen muss und die
Kündigungsfrist nicht einhalten kann?......also bezahlt zu Hause oder so??

VG Jörg

Die Kündigung wird wirksam wenn nicht innerhalb von 3 Wochen dagegen vorgegangen wird.
Also Kündigungsschutzklage dagegen eingereicht wird.

Wenn der Arbeitgeber eine zweite Runde wegen den Kündigungen braucht dann läuft natürlich die Kündigungsfrist von neuem los. Wenn diese über die "Lebensdauer" des Unternehmens hinaus geht wird man dafür dann sicher auch eine Lösung finden. Vielleicht auch schon bei dem Gerichtsprozess der ersten Kündigung.

Wenn dann der Arbeitgeber aber den Betrieb schließt, gehe ich davon aus (und hoffe das) das man sich über einen Sozialplan/Interessenausgleich für die von der Betriebsschließung betroffenen Mitarbeiter unterhält.

RSS-Feed dieser Diskussion