Rechtlage Freistellung (Freistellung)

hmuecke, Monday, 13.08.2018, 09:17 (vor 2077 Tagen)

Hat der Arbeitgeber das Recht darauf zu bestehen, dass ich als SBV meine Aktivitäten verschiebe, wenn er eine betriebliche Notwendigkeit (z. B. bei hohen Arbeitaufkommen) sieht?

Rechtlage Freistellung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.08.2018, 12:04 (vor 2077 Tagen) @ hmuecke

Moin Moin,

der Arbeit in der SBV ist wie beim Betriebsrat/Personalrat grundsätzlich Vorrang einzuräumen.

Nun ist es aber so, dass es auch in dem anderen Arbeitsplatz Termine (z.B. Jahresabschluss) mit Fristen gibt, bei denen dem Arbeitgeber auch Verluste bei Nichteinhaltung drohen.
Zudem ist man manchmal auf das God Will des Arbeitgebers angewiesen, wenn auch Stellies, die nicht herangezogen werden können, aber häufiger in der SBV vertretungsweise einspringen müssen, auf Grundschulungen o.ä. schicken will.

Hinzu kommt, dass ich nicht weiß, welche Tätigkeit im Rahmen der SBV Du übernehmen willst. Einen Antrag kann man verschieben, wenn es nicht um Kündigung, Abmahnung geht, bei einer personalrechtlichen Anhörung sieht die Welt anders aus.

Daher ist die Frage, wie sehr kannst, willst Du Dich auf die Hinterbeine stellen. Dazu kann ich Dir ohne Hintergrundkenntnisse nicht genauer raten.

Liebe Grüße

Hendrik

Rechtlage Freistellung

hmuecke, Monday, 13.08.2018, 12:26 (vor 2077 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

mein Arbeitgeber hat mir bei der Amtsübernahme mitgeteilt, dass er weiß, das ich weisungsbefreit bin, möchte aber schon gerne grob Gründe wissen, wenn ich mich wegen SBV Tätigkeit vom Arbeitsplatz abmelde, weil er denkt, er könne von mir bei betrieblicher Notwendigkeit verlangen, dass ich meine Aktivitäten verschieben kann. Ich habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass ich schon darauf achten werde, falls solche Momente anstehen, dass ich es aber davon abhängig mache, wie dringend meine jeweilige Tätigkeit ist. Damit komme ich ihm entgegen.

Weil ich aber keine genauere Rechtssprechung hierzu finden konnte, ist meine Frage nun: hat der AG das Recht z. B. bei betrieblicher Notwenigkeit zu verlangen. Falls ja, welches Gesetzt regelt das?

Rechtlage Freistellung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.08.2018, 13:14 (vor 2077 Tagen) @ hmuecke

Moin Moin hmuecke,

Du hast die identische Rechtsstellung wie der Personal- bzw. Betriebsrat. Bitte schau nach, welche Vorschrift hierzu für Dich gilt.

Liebe Grüße

Hendrik

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