Wahlvorstand (Wahlen)

Muschelschubser, Tuesday, 14.08.2018, 15:05 (vor 2081 Tagen)

Hallo,
in meiner Dienststelle finden in diesen Jahr auch wieder Wahlen statt.
Die Suche nach Mitgliedern für den Wahlvorstand gestaltet sich jedoch insofern schwierig, weil die Kolleginnen und Kollegen sich für dieses Amt nicht zur Verfügung stellen wollen.
Ich möchte jedoch auch niemenden zwingen.
Hat jemand einen Rat für mich?
Danke

Wahlvorstand

Thomas-SBV, Wednesday, 15.08.2018, 10:17 (vor 2080 Tagen) @ Muschelschubser

Hallo,

das Problem habe ich auch. Schlussendlich bin ich nun mit meinen Stellvertretungen der Wahlvorstand. Leider!

Tschüss

Thomas

Wahlvorstand

Muschelschubser, Monday, 20.08.2018, 06:59 (vor 2075 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo, Thomas,
danke schön für die Antwort.
Tschüß und eine erfolgreiche Wahl.
Muschelschubser

Wahlvorstand

Birgit, Tuesday, 21.08.2018, 09:45 (vor 2074 Tagen) @ Muschelschubser

Hallo,

ich habe die Betriebsratskollegen gefragt, welche auch bei der BR-Wahl
als Wahlvorstand fungiert haben.
Bei uns funktioniert das.

Viele Grüße
Birgit

Wahlvorstand

WoBi, Wednesday, 22.08.2018, 08:47 (vor 2073 Tagen) @ Birgit

Hallo,

ehemalige Wahlvorstände von Personalratswahlen (letztes Jahr), Betriebsratswahlen (dieses Frühjahr) oder die anstehenden JAV-Wahlen habe Grundkenntnisse für eine demokratische Wahldurchführung. Nur müssen diese „alten Hasen“ berücksichtigen, dass es bei der SBV-Wahl wichtige Unterschiede gibt, weil die SBV-Wahl von anderen Wahlen einer Interessensvertretung abweicht. So z.B. zwei getrennte Wahlvorgänge für Vertrauensperson und Stellvertreter, keine Listenwahl, kein Aushang der Wahlberechtigten, ….

Also bei den „alten Hasen“ besteht Informations-/Schulungsbedarf, denn eine Durchführung wie bei der letzten geleiteten Wahl kann schiefgehen. ;-)

--
Gruß
Wolfgang

Wahlvorstand

Birgit, Wednesday, 22.08.2018, 13:40 (vor 2073 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

das ist schon klar, dass für die Kollegen evtl. Schulungsbedarf besteht, aber auch das ist bei uns geregelt.
Der Wahlvorstand geht auf ein Seminar...

VG Birgit

Wahlvorstand

SFliege, Wednesday, 22.08.2018, 18:10 (vor 2073 Tagen) @ WoBi

Beim förmlichen Wahlverfahren werden Vertrauensperson und Stellvertreter auf einem Stimmzettel, d.h. in einem Wahlgang gewählt. (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO ).
Nur beim vereinfachten Wahlverfahren sind (zwei) getrennte Wahlgänge erforderlich. (§ 20 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO).

Da hier aber von Wahlvorstand gesprochen wird, muss es sich um ein förmliches Wahlverfahren handeln, weil im vereinfachten Wahlverfahren kein Wahlvorstand existiert und erst in der Wahlversammlung eine "Wahlleitung" gewählt wird.

Wahlvorstand

WoBi, Thursday, 23.08.2018, 10:27 (vor 2072 Tagen) @ SFliege

Hallo SFliege,

mir ging es hier um die Differenzierung gegenüber anderen Wahlen. Z.B. Betriebsrat, wo Ersatzmitglieder sich durch die Reihenfolge der Stimmenanzahl bei einer Persönlichkeitswahl in einem Wahlvorgang ergeben. Wobei das Geschlecht der Minderheit besonders zu berücksichtigen ist. Oder durch die Reihung auf der jeweiligen Liste bei Listenwahl und nach Stimmauszählung durch die Anzahl der errungenen Sitze. Auch diese Sitzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Geschlechts der Minderheit. Komplexer ist es z.B. bei der Personalratswahl in Bayern, wo sich die Reihenfolge innerhalb einer Liste bei Listenwahl durch direktes Kennzeichnen von Kandidaten verschieben können und dadurch eine geänderte Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Liste ergeben können. Hier sind zusätzlich die Anteile der Beamten und Angestellten zu berücksichtigen.

Dieses in einem Wahlvorgang kann nicht auf die SBV-Wahl übertragen werden. Dort sind die Vertrauensperson und die Stellvertreter getrennt zu wählen.
Bei der SBV-Wahl sind es zwei getrennte Stimmenauszählungen, dies wird z.B. durch die deutliche Zweiteilung eines Stimmzettels zum Ausdruck gebracht. Der Wahler hat die Vertrauensperson und getrennt die Stellvertreter durch kennzeichnen/ankreuzen zu wählen.
Bei kleineren Betrieben / Dienststellen und einer geringen Anzahl von Kandidaten wird es auf einen Stimmzettel in DIN A4 ggf. A3 erfolgen.

Ich stelle folgendes zur allgemeinen Diskussion:
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einer Vielzahl von Kandidaten für die Wahl einer Vertrauensperson und sehr vielen Kandidaten für die Stellvertretung in einem Großbetrieb / -dienststelle sich zwei getrennte Wahlzettel, farblich unterschiedliche und ggf. in unterschiedlicher Form, für den jeweiligen Wahlvorgang anbietet, um die Übersichtlichkeit / Lesbarkeit für den Wähler zu erhalten. Da alle Kandidaten auf einer Seite darzustellen sind.
Das Feststellen des Ergebnisses würde sich dadurch auch erleichtern.

Stelle mir dabei ein großes Unternehmen vor, in dem der Wahlvorstand beschlossen hat > 20 Stellvertreter zu wählen.

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Gruß
Wolfgang

Wahlvorstand

Tanja, Hessen, Tuesday, 21.08.2018, 11:50 (vor 2074 Tagen) @ Muschelschubser

Wir haben den Wahlvorstand der JAV-Wahl genommen. Die haben sich alle bereit erklärt. Viel Glück.

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