BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Pernille, Tuesday, 02.10.2018, 15:12 (vor 2026 Tagen)

Liebe Amts-Kollegen

ich lade diese Woche zur Wahlversammlung ein.

Die Situation ist wie folgt: Ich habe Probleme mit dem Betriebsrat gehabt. Sie erfüllen gewisse Amtspflichten nicht und sind zurückhaltend (wollen keine Monatsgespräche z.B.) und stehen manchmal auf Arbeitgeberseite. Ich habe das Gefühl, der Betriebsrat wird versuchen, ein BR-Mitglied "reinzuschieben" als SBV. Ich will daher kein BR-Mitglied einladen.

Ist folgende Vorgehensweise von meiner Seite korrekt:

Einladung erfolgt nur per Email und geht NUR an die Schwerbehinderten und Gleichgestellten Menschen. Der Termin habe ich als SBV ausgesucht und habe geprüft, dass sie alle an diesen Tag können.

Cc: Arbeitgeber: Geschäftsführer und Beauftragter der Arbeitgeber

Ich lade NUR per Email ein. ist das ok?

Danke im Voraus.

Pernille

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 02.10.2018, 16:10 (vor 2026 Tagen) @ Pernille

das Gefühl, der Betriebsrat wird versuchen, ein BR-Mitglied "reinzuschieben" als SBV. Ich will daher kein BR-Mitglied einladen.

Hey,

Wahlvorschläge können nur von Wahlberechtigen getätigt werden.
sobald ein Wahlberechtigter einen nichtschwerbehinderten Mitarbeiter zur Wahl vorschlägt, ist dieser vorgeschlagene berechtigt an der Versammlung teilzunehmen.

Du wirst also durch die "Nichteinladung" eine dir nicht genehme Kandidatur nicht verhindern können.
Allerdings sehe ich bei deiner Vorgehensweise die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV und BR in der nächsten Zeit als "gestört" an.

Bist du dir sicher, das du alle Schwerbeinderten und Gleichgestellte in deinem Betrieb kennst? Eventuell gibt es Mitarbeiter, die sich weder dir noch gegenüber dem AG "geoutet" haben. Wenn du jetzt "nichtöffentlich" zur Wahlversammlung einlädst, also ohne Aushang am schwarzen Brett, könnte dies zu Probleme führen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 11:08 (vor 2024 Tagen) @ Hotte

Wenn du jetzt "nichtöffentlich" zur Wahlversammlung einlädst, also ohne Aushang am schwarzen Brett, könnte dies zu Probleme führen.

Hallo, und welche Probleme sollten das sein?

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 11:27 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Wenn du jetzt "nichtöffentlich" zur Wahlversammlung einlädst, also ohne Aushang am schwarzen Brett, könnte dies zu Probleme führen.


Hallo, und welche Probleme sollten das sein?

Gruß,
Cebulon

Einem sb oder gleichgestellter Mitarbeiter, der sich nicht entsprechend bei der SBV und Personlabteilung "gemeldet" hat, wird das Wahlrecht verweigert. Die amtierende SBV verstößt gegen die Wahlordnung.

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
§ 19 Vorbereitung der Wahl
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.

Ein Problem könnte dann z..b. sein, das gegen die Gültigkeit der Wahl geklagt wird.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
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BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 12:05 (vor 2024 Tagen) @ Hotte

Einem sb oder gleichgestellter Mitarbeiter, der sich nicht entsprechend bei der SBV und Personlabteilung "gemeldet" hat, wird das Wahlrecht verweigert. Die amtierende SBV verstößt gegen die Wahlordnung.

Hallo, dieses sieht die Wahlordnung aber etwas anders. Denn in dem § 24 SchwbVWO steht z.B. vergleichsweise, dass auch schriftlich statt durch Aushang geladen werden kann ("schriftlich oder durch Aushang"). Die Wahlordnung selbst sieht folglich eine schriftliche Einladung als durchaus geeignet an - und das ist für mich der Maßstab!

Gruß
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 13:57 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Einem sb oder gleichgestellter Mitarbeiter, der sich nicht entsprechend bei der SBV und Personlabteilung "gemeldet" hat, wird das Wahlrecht verweigert. Die amtierende SBV verstößt gegen die Wahlordnung.


Hallo, dieses sieht die Wahlordnung aber etwas anders. Denn in dem § 24 SchwbVWO steht z.B. vergleichsweise, dass auch schriftlich statt durch Aushang geladen werden kann ("schriftlich oder durch Aushang"). Die Wahlordnung selbst sieht folglich eine schriftliche Einladung als durchaus geeignet an - und das ist für mich der Maßstab!

Gruß
Cebulon

Hey,
vollkommen korrekt. Die schriftliche Einladung muss aber an alle Wahlberechtigte gehen. Denn auch das steht so in der chwbVWO
Die Threaderstellerin will ja nur per eMail einladen und da stellt sich schlicht und einfach die Frage, ob sie sicher ist, das sie alle sb und gleichgestellte kennt.
VG
Hotte

--
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BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 02.10.2018, 16:13 (vor 2026 Tagen) @ Pernille

:


Einladung erfolgt nur per Email und geht NUR an die Schwerbehinderten und Gleichgestellten Menschen. Der Termin habe ich als SBV ausgesucht und habe geprüft, dass sie alle an diesen Tag können.

Hey,
noch ein Hinweis:

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
§ 19 Vorbereitung der Wahl
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.

VG
Hotte

--
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BR nicht zur Wahl einladen

SFliege, Tuesday, 02.10.2018, 17:19 (vor 2026 Tagen) @ Pernille

Zur Wahlversammlung werden die Wahlberechtigten eingeladen.
Den Ort und die Zeit der Wahlversammlung wird man aber mit dem Arbeitgeber absprechen.
Wenn es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR gibt, dann bietet sich es an, dass ein erfahrenes Betriebsratsmitglied als Wahlleitung oder Wahlhelfer zum Termin der Wahlversammlung bereit steht.
Die Wahlleitung und Wahlhelfer werden aber erst von der Wahlversammlung bestimmt.

Die Einladung zur Wahlversammlung muss "alle Wahlberechtigten" erreichen, dass geht also nur durch Aushang oder geeignete Mitteilung an "alle Beschäftigten" im Betrieb, denn es kann auch Schwerbehinderte geben, die sich nicht offenbart haben, aber von dieser Wahl nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Nur eine Einladung an die bekannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten reicht somit nicht.
Du kannst also nicht verhindern, dass der Betriebsrat von dieser Wahlversammlung erfahren wird und solche Heimlichkeiten werden die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auch nicht befördern.
Du kannst nicht verhindern, dass der Betriebsrat hier sein eigenes Süppchen kochen will und evtl. mehr seine eigenen Interessen bei der Besetzung des Amts verfolgt, als die Interessen der schwerbehinderten Menschen
Gerangel mit dem Betriebsrat erschwert das Amt, also verhalte Dich von Deiner Seite korrekt und offen, damit zumindest Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit nicht auf Deine Kappe gehen.
Das Verhalten von anderen kann man nicht ändern, aber man kann sich selbst immer richtig und korrekt verhalten und nicht den schlechten Stil von anderen sich zu eigen machen.

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.10.2018, 22:36 (vor 2025 Tagen) @ SFliege

Wenn es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR gibt, dann bietet sich es an, dass ein erfahrenes Betriebsratsmitglied als Wahlleitung oder Wahlhelfer zum Termin der Wahlversammlung bereit steht.

Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wäre! Die SBV muss nicht immer kuschen, sondern soll auch mal die Zähne zeigen.

Die Wahlleitung und Wahlhelfer werden aber erst von der Wahlversammlung bestimmt.

Richtig, und ich als SBV mache die richtigen Vorschläge.


Die Einladung zur Wahlversammlung muss "alle Wahlberechtigten" erreichen, dass geht also nur durch Aushang oder geeignete Mitteilung an "alle Beschäftigten" im Betrieb, denn es kann auch Schwerbehinderte geben, die sich nicht offenbart haben, aber von dieser Wahl nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Nur eine Einladung an die bekannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten reicht somit nicht.

So sehe ich dieses auch!

Du kannst also nicht verhindern, dass der Betriebsrat von dieser Wahlversammlung erfahren wird und solche Heimlichkeiten werden die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auch nicht befördern.
Du kannst nicht verhindern, dass der Betriebsrat hier sein eigenes Süppchen kochen will und evtl. mehr seine eigenen Interessen bei der Besetzung des Amts verfolgt, als die Interessen der schwerbehinderten Menschen
Gerangel mit dem Betriebsrat erschwert das Amt, also verhalte Dich von Deiner Seite korrekt und offen, damit zumindest Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit nicht auf Deine Kappe gehen.

Welche Möglichkeiten hat denn der BR groß? Die Versammlung ist nicht öffentlich! Und wenn der BR keinen Schwb in den eigenen Reihen hat, kann er erstmal nicht an der Versammlung teilnehmen. Oder er "kauft" sich einen Schwb. Aber wo ist dann hier die vertrauensvolle Zusammenarbeit?

Das Verhalten von anderen kann man nicht ändern, aber man kann sich selbst immer richtig und korrekt verhalten und nicht den schlechten Stil von anderen sich zu eigen machen.

Die Tatsache, dass bei der Versammlung erstmal kein BR-Mitglied anwesend sein darf, ist für mich kein der vertrauensvollen Zusammenarbeit schädigendes Verhalten. Dieses ist lediglich dem Erfordernis der Nichtöffentlichkeit geschuldet.

VG

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.10.2018, 22:20 (vor 2025 Tagen) @ Pernille

Hallo,

ich beurteile es auch als eher kritisch, nur "namentlich" und nicht öffentlich einzuladen. Die Tatsache dass ein nicht "geouteter" Schwb nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ist ein Anfechtungsgrund (denk an den BR).

Aber:
Sollte im BR-Gremium kein Schwb sein, kann erstmal sowieso kein BR-Mitglied an deiner Wahlversammlung teilnehmen:-P . Die Wahlversammlung ist NICHT öffentlich!:-)
Sollte nun einer deiner Schwb als Kanidaten ein BR-Mitglied vorschlagen, hast du unabhängig von der Art deiner Einladung keine Handhabe dagegen. Der vorgeschlagene Kanidat hat mit dem Vorschlag sein Recht an der Versammlung teilzunehmen.:-(
Aber wenn "deine" Schwb dein Aragement schätzen, werden sie doch nicht einen BR vorschlagen, oder?;-)

Resume: Sollten nicht "deine" Schwb ein BR-Mitglied vorschlagen, sehe ich kein Problem , den BR von dieser Versammlung auszusperren.

VG!

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Wednesday, 03.10.2018, 22:40 (vor 2025 Tagen) @ mietze_katz

Die Tatsache dass ein nicht "geouteter" Schwb nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ist ein Anfechtungsgrund

Hallo, kannst Du für Deine interessante These irgendeine Quelle zitieren? Habe noch nie was davon gehört oder gelesen, auch nicht hier im Forum. Würde mich interessieren.

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 00:03 (vor 2025 Tagen) @ Cebulon

Die Tatsache dass ein nicht "geouteter" Schwb nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ist ein Anfechtungsgrund


Hallo, kannst Du für Deine interessante These irgendeine Quelle zitieren? Habe noch nie was davon gehört oder gelesen, auch nicht hier im Forum. Würde mich interessieren.

Gruß,
Cebulon

Hey,
ich verstehe deien Frage nicht genau. Daher versuche ich es mal andersrum.
Bist du ber Meinung das die Einladung zu einer Wahlversammlung nur an ausgewählte Wahlberrechtigte, und nicht an alle Wahlberechtigten rechtskonform ist und diese Wahlversammlung rechtlich einwandfrei ist?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 10:13 (vor 2024 Tagen) @ Hotte

Ich verstehe Deine Frage nicht genau

Hallo, ist es denn so schwer, die Frage nach einem Gerichtsbeschluss bzw. nach Kommentarstellen zu kapieren, was unter Einladung in "sonst geeigneter Weise" zu verstehen ist?

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 11:00 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Die Tatsache dass ein nicht "geouteter" Schwb nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ist ein Anfechtungsgrund


Hallo, kannst Du für Deine interessante These irgendeine Quelle zitieren? Habe noch nie was davon gehört oder gelesen, auch nicht hier im Forum. Würde mich interessieren.

Gruß,
Cebulon

Hallo, da empfehle ich dann mal einen Blick in das ZB spezial Wahl der Schwerbehindertenvertretung der BIH. Zutreffend ist hier der §19 Abs. 1 der SchwbVWO. Ergänzend hierzu ist auf Seite 62 u.a. folgendes zu lesen:
"Die Einladung zu dieser Wahlversammlung ist an keine Form oder Frist gebunden. Sie muss aber so rechtzeitig erfolgen und muss so bekannt gemacht werden, dass alle Wahlberechtigten teilnehmen können".

Und mit "alle" sind eben auch evtl nicht geoutete Schwb gemeint.

Für mich, und wohl auch für andere Kollegen ist diese Aussage eindeutigt und ausreichend!

VG

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 11:21 (vor 2024 Tagen) @ mietze_katz

Für mich, und wohl auch für andere Kollegen ist diese Aussage eindeutigt und ausreichend!

Hallo, diese ZB Spezial Wahl der BIH blendet ja gerade die Rechtsfrage aus, was unter "sonst in geeigneter Weise" zu verstehen ist gemäß § 19 SchwbVWO, und geht darauf gar nicht ein ...

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 12:01 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Für mich, und wohl auch für andere Kollegen ist diese Aussage eindeutigt und ausreichend!


Hallo, diese ZB Spezial Wahl der BIH blendet ja gerade die Rechtsfrage aus, was unter "sonst in geeigneter Weise" zu verstehen ist gemäß § 19 SchwbVWO, und geht darauf gar nicht ein ...

Gruß,
Cebulon

Hallo,

willst du es nicht verstehen?

Es ist jede Art als "geeignete Weise" zulässig, bei der alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, von der Wahlversammlung zu erfahren und folgedessen daran teilnehmen können.

GAME OVER!

VG

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 12:40 (vor 2024 Tagen) @ mietze_katz

Und mit "alle" sind eben auch evtl nicht geoutete Schwb gemeint.

Hallo, das sieht die BIH offenbar anders. Denn im BIH-Wahlnavi steht vielmehr unter dem Stichwort

"Einladung zur Wahl: Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen? Nein ..."

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 13:18 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Und mit "alle" sind eben auch evtl nicht geoutete Schwb gemeint.


Hallo, das sieht die BIH offenbar anders. Denn im BIH-Wahlnavi steht vielmehr unter dem Stichwort

"Einladung zur Wahl: Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen? Nein ..."

Gruß,
Cebulon

Hallo,

wenn schon zitieren, dann aber bitte auch den ganzen Absatz. Da steht nämlich nicht nur das "nein".

Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen?

Nein, die Einladung zur Wahlversammlung ist auch in anderer geeigneter Form möglich. Sie kann auch mündlich gegenüber den Wahlberechtigten, per E-Mail oder in einer Betriebsversammlung ausgesprochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass die Einladung von den dazu berechtigten Personen ausgeht und so rechtzeitig erfolgt, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahlversammlung ermöglicht werden muss.

Ein schriftliches und unterschriebenes Einladungsschreiben (oder Aushang) ist allerdings zweckmäßig, um im Falle einer Anfechtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung nachweisen zu können.

Somit sind wir wieder voll beim Thema.

VG

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 13:37 (vor 2024 Tagen) @ mietze_katz

Da steht nämlich nicht nur das "nein".

Hallo, Aushang ist "zweckmäßig" laut BIH, aber wahlrechtlich gerade nicht zwingend erforderlich, sagt zu Recht auch die BIH. Und wer sich nicht offenbaren mag, der hat dann "Pech" gehabt, so wie ggf. beim Zusatzurlaub u.v.a. auch ...

Gruß
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 14:02 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Da steht nämlich nicht nur das "nein".


Hallo, Aushang ist "zweckmäßig" laut BIH, aber wahlrechtlich gerade nicht zwingend erforderlich, sagt zu Recht auch die BIH. Und wer sich nicht offenbaren mag, der hat dann "Pech" gehabt, so wie ggf. beim Zusatzurlaub u.v.a. auch ...

Gruß
Cebulon

Sorry,
aber die Sichtweise ist falsch. Denn wer sich nicht outet, trifft diese Entscheidung von sich aus. Aber durch eine "Nichteinladung" zur Wahlversammlung wird ihm sein Wahlrecht von einem dritten genommen und das wäre rechtswidrig.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 14:42 (vor 2024 Tagen) @ Hotte

Aber durch eine "Nichteinladung" zur Wahlversammlung wird ihm sein Wahlrecht von einem dritten genommen und das wäre rechtswidrig.

Hallo, die Folgerung kann ich nicht nachvollziehen: Wer sich nicht "outet", nimmt halt billigend in Kauf, dass er nicht eingeladen wird. "Nichteinladung" ist dann diesem zuzurechnen und niemandem sonst.

Rechtswidrig ist hier nichts! Sollte er anderweitig davon erfahren wie etwa durch Wahlaufrufe oder etwa durch Wahlwerbung, so kann der natürlich mitwählen - sofern er einen Nachweis mitbringt. Hier nimmt niemand einem anderen was weg !!

Gruß
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 13:40 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich empfehle einmal einen Blick in den Kommentar von Herrn Düwell, § 94 Rn 74.

Dort findet man! Die persönliche Einladung einzelner bekannter Wahlberechtigter im vereinfachten Wahlverfahren ist UNZUREICHEND! Es BEDARF einer öffentlichen Bekanntmachung. Mindestens hat dieses in Form eines Aushanges am "Schwarzen Brett" im Betrieb zu erfolgen. ..........

Ist auch verständlich/ logisch und nachvollziehbar. Denn JEDER Schwerbehinderte hat das aktive und passive Wahlrecht! Also nicht nur diese welche sich offenbart haben.

--
mfg Monica

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 13:53 (vor 2024 Tagen) @ Monica99

ich empfehle einen Blick in den Kommentar von Herrn Düwell, § 94 Rn 74

Hallo Moni, die umstrittene Ansicht ist mir bekannt. Steht auch so im druckfrischen LPK-SGB IX 2018. Wird aber offenbar nicht von allen Arbeitsgerichten geteilt bzw. klar abgelehnt.

Die persönliche Einladung einzelner bekannter Wahlberechtigter im vereinfachten Wahlverfahren ist unzureichend!

Dass nicht nur "einzelne" sbM eingeladen werden dürfen von denen, die sich geoutet haben, das ist sonnenklar nach ständiger Rechtsprechung.

Gruß
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 17:35 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon

Hallo Moni, die umstrittene Ansicht ist mir bekannt. Steht auch so im druckfrischen LPK-SGB IX 2018. Wird aber offenbar nicht von allen Arbeitsgerichten geteilt bzw. klar abgelehnt.

Da traue ich Herrn Düwell als ehemaliger vorsitzender Ritter des 9 BAG-Senates mehr Rechtssicherheit zu. Notfalls einfach einmal versuchen Herrn Düwell als Anwalt für eine solchen Klage zu bekommen. Wäre interessant, wie ein Richter des AbrG oder ggf. LArbG dann diesem ehemaligen BAG-Richter ihre Rechtsmeinung zu erklären. Auch wie diese Schwerbehinderten dann ihr gesetzliches Recht bekommen/wahrnehmen sollen/können.

Das gerade viele Arbeitsrichter Probleme mit der Rechtsauslegung des SGB IX haben ist ja nicht unbekannt. Diesen Richtern würde ich einfach die Frage stellen. "Wie sollen Schwerbehinderte welche des SBV nicht bekannt sind und/oder auch sich noch nicht offenbart haben ihr klares und eindeutiges Recht aus dem SGB IX wahrnehmen sollen/können. Denn das Wahlrecht ist weder im SGB IX noch in der Wahlordnung davon abhängig ob sich die Wahlberechtigten offenbart haben.

--
mfg Monica

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 18:01 (vor 2024 Tagen) @ Monica99

Das Wahlrecht ist weder im SGB IX noch in der Wahlordnung davon abhängig, ob sich die Wahlberechtigten offenbart haben.

Hallo Moni,
nichts anderes habe ich hier geschrieben. Und bei Richtern ist bevorzugte Einladung wohl "schriftlich", wie gleichfalls Hotte hier gepostet, weil an erster Stelle vor Aushang genannt in § 24 SchwbVWO.

Prof. Düwell schätze ich sehr als exzellenten und herausragenden Autor des Schwerbehinderten-Rechts, auch wenn in diesem Punkt mal anderer Meinung. Sonst wärs ja auch eher langweilig ;-)

Gruß
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 21:43 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Hallo, das sieht die BIH offenbar anders. Denn im BIH-Wahlnavi steht vielmehr unter dem Stichwort
"Einladung zur Wahl: Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen? Nein ..."

und wie kommt die BIH zu dieser Aussage/Feststellung? Was ist hierfür die Rechtsgrundlage??

In der SchwbWO steht "(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein."

Hier steht NIRGENDS, dass es "MUSS Aushang sein" NEIN!!!

Wenn durch rein persönliche Einladungen wahlberechtigte Schwerbehinderte nicht eingeladen werden, weil sie sich bisher nicht offenbart haben, was sie nicht müssen, ist es eben KEINE geeignete Weise. Aber es steht eindeutig "die Wahlberechtigten". Also nicht nur "bekannte" Schwerbehinderte.

--
mfg Monica

BR nicht zur Wahl einladen

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 22:33 (vor 2024 Tagen) @ Monica99

Wenn durch rein persönliche Einladungen wahlberechtigte Schwerbehinderte nicht eingeladen werden, weil sie sich bisher nicht offenbart haben, was sie nicht müssen, ist es eben KEINE geeignete Weise. Aber es steht eindeutig "die Wahlberechtigten". Also nicht nur "bekannte" Schwerbehinderte.

Hallo Monica,

Danke für deine nochmalige Zusammenfassung.
Hoffentlich ist es für cebulon nun auch klar.
Ich denke, dass so eine fast unendliche Falldiskussion, wie sie hier zeitweise betrieben wurde und wird, für den ursprünglichen Fragesteller mehr verwirrend als hilfreich ist.
Es ist nicht jede VP voll freigestellt und kann sich unbegrenzt mit Individuellen Gegebenheiten befassen.
Oder: "In der Kürze liegt die Würze"

VG

BR nicht zur Wahl einladen

Cebulon, Friday, 05.10.2018, 14:17 (vor 2023 Tagen) @ Monica99

Und wie kommt die BIH zu dieser Aussage?

Hallo Moni, BIH orientiert sich wohl an Recht und Gesetz mit ihrem NEIN, und dazu gehört nun mal bekanntlich die Rechtsprechung, die ebenfalls klar verneint. Bei den sb Richtern wird das ohnehin ausdrücklich akzeptiert für deren getrennte SBV-Gruppenwahl nach § 177 Abs. 1 Satz 2 SGB IX.

Ist es eben keine geeignete Weise.

Alles nur Blümchen am Wegesrand, in die Du Dich da verbeißt: Nochmals über den Tellerrand oder einfach mal fünf Paragraphen weiter nach hinten geschaut: Warum sollte etwas beim richterlichen Personal etwa eines Arbeitsgerichts rechtens sein (schriftlich) laut § 24, bei den übrigen Bediensteten dieses ArbG aber UNRECHT laut § 19? Wenn die sb Richter ihre SBV wählen, dann ist schriftliche Ladung (möglich) laut Wahlordnung, wenn aber deren Schreibkräfte ihre SBV am selben Tag wählen, dann soll eine schriftliche Ladung nicht ausreichend sein, sondern nur Ladungsaushang im Schaukasten?

Wo ist da die innere Logik !? Das wäre reiner Wertungswiderspruch. Das kapiert keiner, oder etwa Du? Was ist denn mit den Richtern, die sich nicht outen? Interessiert Dich das nur bei den sb Beschäftigten und nicht bei den sb Richtern? Auf diese Kernfrage bist Du erneut überhaupt nicht eingegangen, sondern lenkst wunderbar ab mit der Offenbarung, so als würde sich diese Frage nicht stellen. Finde ich jetzt nicht so schön von Dir, dass Du ebenso wie schon Hotte und Katze das einfach ausblendest und so locker darüber hinweggehst. Dieses wäre dann mit zweierlei Maß gemessen entgegen der Wahlordnung :-) :-) :-)

Dass dennoch ausgehängt werden sollte schon zu Beweiszwecken, wie die BIH empfiehlt, aber auch mit dem Ziel, die Wahlbeteiligung evt. zu erhöhen, das ist eine ganz andere praktische Frage...

Gruß,
Cebulon

BR nicht zur Wahl einladen

Hotte, Stuttgart, Friday, 05.10.2018, 15:08 (vor 2023 Tagen) @ Cebulon

Und wie kommt die BIH zu dieser Aussage?


Hallo Moni, BIH orientiert sich wohl an Recht und Gesetz mit ihrem NEIN, und dazu gehört nun mal bekanntlich die Rechtsprechung, die ebenfalls klar verneint. Bei den sb Richtern wird das ohnehin ausdrücklich akzeptiert für deren getrennte SBV-Gruppenwahl nach § 177 Abs. 1 Satz 2 SGB IX.

Ist es eben keine geeignete Weise.


Alles nur Blümchen am Wegesrand, in die Du Dich da verbeißt: Nochmals über den Tellerrand oder einfach mal fünf Paragraphen weiter nach hinten geschaut: Warum sollte etwas beim richterlichen Personal etwa eines Arbeitsgerichts rechtens sein (schriftlich) laut § 24, bei den übrigen Bediensteten dieses ArbG aber UNRECHT laut § 19? Wenn die sb Richter ihre SBV wählen, dann ist schriftliche Ladung (möglich) laut Wahlordnung, wenn aber deren Schreibkräfte ihre SBV am selben Tag wählen, dann soll eine schriftliche Ladung nicht ausreichend sein, sondern nur Ladungsaushang im Schaukasten?

Wo ist da die innere Logik !? Das wäre reiner Wertungswiderspruch. Das kapiert keiner, oder etwa Du? Was ist denn mit den Richtern, die sich nicht outen? Interessiert Dich das nur bei den sb Beschäftigten und nicht bei den sb Richtern? Auf diese Kernfrage bist Du erneut überhaupt nicht eingegangen, sondern lenkst wunderbar ab mit der Offenbarung, so als würde sich diese Frage nicht stellen. Finde ich jetzt nicht so schön von Dir, dass Du das einfach ausblendest und so locker darüber hinweggehst. Dies wäre dann mit zweierlei Maß gemessen entgegen der Wahlordnung :-) :-) :-)

Dass dennoch ausgehängt werden sollte schon zu Beweiszwecken, wie die BIH empfiehlt, aber auch mit dem Ziel, die Wahlbeteiligung evt. zu erhöhen, das ist eine ganz andere praktische Frage...

Gruß,
Cebulon

Hey,
jetzt fängst du aber an mit Nebelkerzen zur Ablenkung zu werfen.
Die Wahlordnung unterscheidet sehr deutlich zwischen den Wahlen der beiden Gruppen. Das kannst du schon allein an der Ausschlussfrist ( einmal 8 Wochen, einmal 3 Wochen) erkennen.
Fakt ist aber in beiden Fällen sind alle Wahlberechtigte einzuladen.
Auch ein Richter, der sich nicht outet, ist als Wahlberechtigter einzuladen.
Geschieht dies nicht liegt ja wohl eindeutig ein massiver Verstoß gegen die Wahlordnung vor. Nach meiner (unmassgeblichen) Ansicht führt dies zur Ungüktigkeit der Wahl.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BR nicht zur Wahl einladen

Monica99, Friday, 05.10.2018, 16:38 (vor 2023 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Hallo Moni, BIH orientiert sich wohl an Recht und Gesetz mit ihrem NEIN, und dazu gehört nun mal bekanntlich die Rechtsprechung, die ebenfalls klar verneint.

Wo bitte steht im Gesetz, dass eine persönliche und damit eingeschränkte Einladung Wahlberechtigter, damit die Wahlberechtigten welche der SBV warum auch immer nicht bekannt sind nicht eingeladen werden, eine geeignete Weise ist??

Weiter, welches Urteil welches eine Klage beinhaltet die ein Wahlberechtigter erhoben hat der durch diese Art der Einladung sein Wahlrecht nicht wahrnehmen konnte -Az??- bestätigt dieses? Bestätigt also, dass dieser Wahlberechtigter zu Recht sein Wahlrecht nicht wahrnehmen durfte.

Bitte nun keine Vergleiche mit anderen Wählergruppen die dazu noch gesetzliche Sonderregelungen haben.

Für mich bedeutet "geeignete Weise" dass durch dieses Handeln das hier gewollte/notwendige erreicht wird. In diesem Falle also die Wahlberechtigte (alle) zur Wahl eingeladen werden um so ihr gesetzliches, nicht durch Gesetz oder höchstrichterliches Urteil eingeschränkte, Wahlrecht wahrnehmen können.

Nur weil die BIH etwas sagt, bedeutet dieses nicht zwangsweise eindeutiges geltendes Recht. Denn auch aus der BIH kamen teils schon seltsame Rechtsauslegungen/-verständnisse.

--
mfg Monica

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