Unterrichtungspflcht §178 (Umgang mit Arbeitgeber)

Lolomahr, Friday, 12.10.2018, 12:50 (vor 1994 Tagen)

Hallo zusammen,

lt. §178 SGB IX Absatz 2 ist der Arbeitgeber ja verpflichtet die SBV in allen Belangen, welche den SB MA zu unterrichten hat. Wie weit geht bzw. wo endet diese Unterrichtungspflicht.

Muss der AG die SBV sogar im Krankheitsfall eines MA unterrichten ....?

Vielen Dank im Voraus
Gruß

Unterrichtungspflcht §178

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 12.10.2018, 13:08 (vor 1994 Tagen) @ Lolomahr

Hallo zusammen,

lt. §178 SGB IX Absatz 2 ist der Arbeitgeber ja verpflichtet die SBV in allen Belangen, welche den SB MA zu unterrichten hat. Wie weit geht bzw. wo endet diese Unterrichtungspflicht.
Muss der AG die SBV sogar im Krankheitsfall eines MA unterrichten ....?

Hallo,

im §178 Abs. 2 heist es genau:
(2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Hieraus interpretiere ich nicht, dass die SBV bezügl. jeden Krankheitstag zu unterrichten ist. Die Frage ist, was bringt mir diese Information? Eigentlich nichts! Oder?
Als gegeben sehe ich die Info dann, wenn das BEM greift oder der AG beabsichtigt gegen die Krankheitstage bzw. gegen den Schwb wegen der Krankheitstage ins "Gebet" zu nehmen.


Vielen Dank im Voraus
Gruß

Bin mal gespannt, wie sich Kollegen dazu äussern!

VG

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