GdB bei Hüftgelenkersatz (Fragen zu einer Behinderung)

Coke, Wednesday, 24.10.2018, 09:19 (vor 2005 Tagen)

Hallo liebe Mitkämpfe,
besteht die Möglichkeit der Beantragung eines GdB nach einem Hüftgelenkersatz und wenn ja, wo steht es und wieviel?
In der VersMedV habe ich nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus

GdB bei Hüftgelenkersatz

ciralifan, Wednesday, 24.10.2018, 09:37 (vor 2005 Tagen) @ Coke

Das ist abhängig von dem Erfolg ....GdB von Null bis 100 wäre denkbar, wir haben einen MA der hat nach der Hüft Tep einen GdB von 40, da sein Gangbild schlecht und gehen immer noch eingeschränkt ist.
Wer Glück hat und alles ist nun gut, der wird eher keinen GdB zugestanden bekommen.
Also Antrag ausfüllen und schauen was kommt.

GdB bei Hüftgelenkersatz

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.10.2018, 10:44 (vor 2005 Tagen) @ Coke

Hallo liebe Mitkämpfe,

Hallo,

besteht die Möglichkeit der Beantragung eines GdB nach einem Hüftgelenkersatz und wenn ja, wo steht es und wieviel?

bei guter bzw. "bestmöglicher" Funktion gibt es für eine einseitige Hüftgelenks-TEP einen Teil-GdB von 10. Nicht kompensierte Bewegungseinschränkungen und sonstige Beeinträchtigungen müssen zusätzlich bewertet werden.

In der VersMedV habe ich nichts gefunden.

Sorry, das ist aber schwer glaubhaft. Endoprothesen werden ausführlich abgehandelt in der Nr. B 18.12 VG

Vielen Dank im Voraus

Bitte sehr

--
&Tschüß

Wolfgang

GdB bei Hüftgelenkersatz

WoBi, Wednesday, 24.10.2018, 11:22 (vor 2005 Tagen) @ albarracin

Hallo,

in Erweiterung der Ausführung von albarracin.
Dies war Gegenstand der dritten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17. Dezember 2010. Die Reduzierung der GdB würde mit dem technischen Fortschritt der Operationstechnik und der Ersatzgelenkmaterialien begründet und in die VersMedV eingebracht.

Auszug aus den Schriften des Bundestages: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/307/30750.html
"Klinische Studien belegen, dass sich das auf die Teilhabe auswirkende Behandlungsergebnis nach endoprothetischem Ersatz des Hüft- und Kniegelenks im Vergleich zu den Erkenntnissen vor 15 Jahren gebessert hat. Zudem ist der endoprothetische Gelenkersatz des Schulter-, Ellenbogen- und oberen Sprunggelenks mittlerweile kein Einzelfall mehr. Dadurch ist die Bewertung dieser Gelenkendoprothesen notwendig."

Link zum Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/versorgungsgmedizin-vo-3-aenderung.pdf;jsessionid=6A2F12D6EF40CFC103F14904FA0893F7?__blob=publicationFile&v=2

Übersicht beim BMAS über alle Änderungensverordnungen:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/aenderungsverordnung-versorgungsmedizin.html

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Gruß
Wolfgang

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