Neuwahlen und der Ärger geht los! (Freistellung)

SVP F.I.12, Nürnberg, Monday, 29.10.2018, 18:58 (vor 1978 Tagen)

Hallo Ihr lieben,

es gab Neuwahlen, und 3 der Verterter: 1., 3., 4. Stellvertreter sind auch gleichzeitig im BR tätig.

Nun hat man die Idee (nicht meine), dass ja 1. Stellvertreter ja eh immer mit da ist, und meine Anwesenheit als SBV dann entberlich ist, da der Vertreter ja in Personalunion die Sache mit machen kann.

Auf der BIH Seite steht zwar:

•abwesend ist (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw. oder auch bei persönlichen Angelegenheiten);
•zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Aufgabe im Rahmen der Schwerbehindertenvertretung derzeit nicht erreichbar ist (z.B. nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz) oder eine andere Aufgabe wahrzunehmen hat.

Hat sich an der Regelung der "Verhindeurng" und der Vertreterregelung etwas geändert?

Für mich war immer klar, das die SBV nur dann einen Vertreter stellt wenn Sie selbst verhindert ist:

also:

Urlaub hat, erkrankt ist, auf Schulung ist, andere Aufgaben im Rahmen der SBV ausführt, und seit dem 01.01.2018 auch wenn man selbst befangen ist!

Wie seht Ihr das?

Gruß,
SBV

Neuwahlen und der Ärger geht los!

Cebulon, Monday, 29.10.2018, 19:27 (vor 1978 Tagen) @ SVP F.I.12

Nun hat man die Idee (nicht meine), dass ja 1. Stellvertreter ja eh immer mit da ist, und meine Anwesenheit als SBV dann entbehrlich ist, da der Vertreter ja in Personalunion die Sache mit machen kann.

Nein, kann er eben nicht! Das ist alles kompletter "Schwachsinn", da ist nichts "entbehrlich". Die SBV ist ordnungsgemäß zu laden, und das ist nun mal die VP. Der Stelli ist nur dann am Zug, soweit VP verhindert oder befangen ist. Das Letztere wäre dann aber nur ein einzelner TOP, wenn es etwa um eine Personalie geht, von der z.B. VP (oder deren Ehegatte oder Kinder) unmittelbar und ganz individuell betroffenen wäre, nicht aber die ganze BR-Sitzung.

und seit dem 01.01.2018 auch wenn man selbst befangen ist!

Das mit der Befangenheit gilt nicht erst seit 2018, sondern schon seit 30.12,2016 wg. Art. 2 BTHG.

VP ist nur bei "individueller, gerade ihre Person betreffende" Beschlüsse dieses BR bzw. seiner Ausschüsse verhindert, also demnach in "eigener Angelegenheit". In diesem Sinne auch VG Mainz, 19.06.2012, 2 K 473/11.MZ

Gruß,
Cebulon

Neuwahlen und der Ärger geht los!

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.10.2018, 20:12 (vor 1978 Tagen) @ SVP F.I.12

Hallo,

nein, es hat sich nichts geändert an der hierarchischen Struktur der SBV. Die SBV selbst ist zu laden und nimmt als Gast an der BR-Sitzung teil und nicht irgendein Stelli, der dem BR gerade genehm ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Neuwahlen und der Ärger geht los!

Monica99, Monday, 29.10.2018, 21:45 (vor 1978 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

nein, es hat sich nichts geändert an der hierarchischen Struktur der SBV. Die SBV selbst ist zu laden und nimmt als Gast an der BR-Sitzung teil und nicht irgendein Stelli, der dem BR gerade genehm ist.

Gast finde ich als falsche Aussage. Denn sie hat ein vollständiges Teilnahme-/ Frage-/ Beratungs- und Einsichtsrecht. Einzig abstimmen darf sie nicht.

PS: Das BR-Mitglied welches auch Stellvertreter ist, ist dann in den Gremien bei Anwesenheit der Vertrauensperson NUR BR-Mitglied. Es darf daher dann als bzw. für die SBV reden/handeln.

Dieses in allen BR/PR Gremien.

--
mfg Monica

Neuwahlen und der Ärger geht los!

ciralifan, Tuesday, 30.10.2018, 07:09 (vor 1977 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99
Nun verwirrst du mich aber.
"PS: Das BR-Mitglied welches auch Stellvertreter ist, ist dann in den Gremien bei Anwesenheit der Vertrauensperson NUR BR-Mitglied. Es darf daher dann als bzw. für die SBV reden/handeln."
Hast du im letzten Satz nicht das Wort "NICHT als" vergessen ?

Neuwahlen und der Ärger geht los!

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 30.10.2018, 08:18 (vor 1977 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin,

die einzige Möglichkeit, selber nicht in die PR-Sitzung zu gehen, ist bei Großbetrieben mit in der Regel mehr als 100 Schwerbehinderten eine/n bestimmten Stellvertrreter/in zu dieser Aufgabe heranzuziehen, aber dies kann Dir nicht der PR vorschreiben, sondern nur Du selbst kannst dies tun.
Da aber im PR viele Angelegenheiten, von denen auch Schwerbehinderte betroffen sind oder sein können, besprochen werden und die Übermittlung immer auch einen Informationsverlust beinhaltet, ist die Frage, ob in diesem Fall eine dauerhafte Heranziehung für diese Tätigkeit sinnvoll ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Neuwahlen und der Ärger geht los!

SFliege, Tuesday, 30.10.2018, 08:22 (vor 1977 Tagen) @ ciralifan

... das große "NUR" macht schon recht deutlich klar, dass Monica99 jetzt auch das nicht vorhandene "nicht" meint. :-)

Dieser Sachverhalt erscheint mir ja, als ob der Schwanz jetzt mit dem Hund wedeln will. :-)
Bei 4 gewählten Stellvertretern kann man wohl davon ausgehen, dass der Betrieb groß genug ist, um Stellvertreter dauerhaft heranzuziehen und somit für die Teilnahme bei den BR-Sitzungen einzubeziehen.
Aber nicht auf diese Weise!

Vielleicht einfach mal so ansehen, als ob es jemand "recht freundlich" mit einem gemeint hat, um die Arbeitsbelastung der SBV geringer zu halten.
Ich würde also auch "besonders freundlich" und dennoch deutlich diese sehr freundliche Idee ablehnen (um nicht gleich das unschöne Wort "zurückweisen" benutzen zu müssen) und rein sicherheitshalber darauf aufmerksam machen, wer einzuladen ist.

Neuwahlen und der Ärger geht los!

Monica99, Tuesday, 30.10.2018, 10:14 (vor 1977 Tagen) @ SFliege

Hallo Fliege, Hendrik,
klar wenn die Gegebenheiten des § 178 SGB IX gegeben sind, kann man Aufgaben übertragen (dauerhaft). Was bedeutet, dass bei Verhinderung des Stellvertreters auf den diese Aufgaben DAUERHAFT übertragen wurden, die VP diese dann wahrnimmt und nicht erneut übertragen kann.

Weiter ist bei der Übertragung zwingend die Reihenfolge der Stellvertreter zu beachten. Bedeutet zB bei 150 Schwerbehinderten kann/ darf man nur auf den ersten Stellvertreter übertragen. Denn NUR dieser kann gem. § 178 herangezogen werden. Ab 200 Stellvertreter dann den 1. und den 2. Stellvertreter.

--
mfg Monica

Neuwahlen und der Ärger geht los!

Monica99, Tuesday, 30.10.2018, 10:05 (vor 1977 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Nun verwirrst du mich aber.
"PS: Das BR-Mitglied welches auch Stellvertreter ist, ist dann in den Gremien bei Anwesenheit der Vertrauensperson NUR BR-Mitglied. Es darf daher dann als bzw. für die SBV reden/handeln."
Hast du im letzten Satz nicht das Wort "NICHT als" vergessen ?

Klar !!!!! ist wohl "herausgefallen"

--
mfg Monica

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