Änderung im MVG-EKD zum 1.1.2019 (Kirche)

Taja, NRW, Friday, 23.11.2018, 19:00 (vor 1979 Tagen)

Hallo zusammen,
bisher konnte ich in diesem Forum viel lesen und sehr gute Anregungen bekommen. Danke dafür an alle.
Da mein Arbeitsgebiet im Kirchenrecht liegt, konnte ich mich bisher nicht aktiv im Forum beteiligen. Jetzt möchte ich die naheliegende Veränderung im Kirchenrecht mitteilen.

Die Synode der Evangelischen Kirche hat am 14.11.2018 zahlreiche Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Unter anderem im § 51 MVG-EKD.
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bekommt die Aufgaben nach staatlichem Recht.
Dieses wird zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Viele Grüße,
Taja

Änderung im MVG-EKD zum 1.1.2019

Cebulon, Thursday, 06.12.2018, 21:20 (vor 1966 Tagen) @ Taja

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bekommt die Aufgaben nach staatlichem Recht.

Hallo Taja,

hier Näheres für die SBV zu den Änderungen im MVG-EKD mit Anmerkungen von Prof. Düwell in jurisPR-ArbR 49/2018 Anm. 1, inwieweit ab 2019 das SGB IX nach Kirchenrecht gilt und in welchen Bereichen es noch einzelne Einschränkungen gibt beim Wahlrecht und Unterrichtungsrecht der SBV.

Gruß,
Cebulon

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