Teilzeitbeschäftigung sbM (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Monday, 26.11.2018, 21:17 (vor 1949 Tagen)

Hallo,

würde gerne die Einschätzung zu folgendem Fall erhalten:

Im Rahmen eines BEM Verfahrens wurde vereinbart, dass der sbM aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente prüft. Desweiteren sollte dann auch eine Reduzierung des Arbeiszeit erfolgen (Lt. Rehabericht wurde eine Tätigkeit von 3-6 Std. für möglich gehalten). Nun hat der AG in der für die DRV erforderliche Bescheinigung über die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz angegeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Zur Begründung wurde angegeben, dass

- die Tätigkeit mit Außendienst verbunden sei, die längere Fahrzeiten erfordere.
- der Außendienst mit viel Stehen und Gehen verbunden sei
- dies gem Leistungsbild nicht umsetzbar sei

Das Leistungsbild enthält folgende Angaben:

- schwere der Körperlichen Arbeit: leicht
- Arbeitshaltung: im Stehen: zeitweise/im Gehen: zeitweise/im Sitzen: überwiegend
- Arbeitsorganisation: Tagesschicht
- Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
+ Bewegungs-und Haltungsapparat: angekreuzt aber keine Spezifizierung
+ Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: angekreuzt aber keine Spezifizierung

M.E. Ist
- der Anspruch zweifelsfrei behinderungsbedingt begründet
- die Begründung des AG nicht hinreichend, um die Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu begründen

Wäre es nicht notwendig gewesen zunächst im BEM Verfahren entsprechende Atlternativen zu erörtern?
Wäre hier nicht auch die SBV zu unterrichten und anzuhören gewesen?

Mich würden nun die Einschätzungen von Euch interessieren. Gerne auch vorschläge zum weiteren Vorgehen. Der MA fragt mich nun an, ob er jetzt schon einen Rechtsbeistand hinzuziehen sollte.

--
Gruß

Downunder

Teilzeitbeschäftigung sbM

garda, Berlin, Tuesday, 27.11.2018, 08:02 (vor 1949 Tagen) @ Downunder

Im Rahmen eines BEM Verfahrens wurde vereinbart, dass der sbM aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente prüft. Desweiteren sollte dann auch eine Reduzierung des Arbeiszeit erfolgen (Lt. Rehabericht wurde eine Tätigkeit von 3-6 Std. für möglich gehalten). Nun hat der AG in der für die DRV erforderliche Bescheinigung über die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz angegeben, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Zur Begründung wurde angegeben, dass
- die Tätigkeit mit Außendienst verbunden sei, die längere Fahrzeiten erfordere.
- der Außendienst mit viel Stehen und Gehen verbunden sei
- dies gem Leistungsbild nicht umsetzbar sei

Hallo,

die Zeitangelegenheit wird hier niemand einschätzen können, das könnte dann ein Knackpunkt werden.

Das Leistungsbild enthält folgende Angaben:
- schwere der Körperlichen Arbeit: leicht
- Arbeitshaltung: im Stehen: zeitweise/im Gehen: zeitweise/im Sitzen: überwiegend
- Arbeitsorganisation: Tagesschicht
- Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
+ Bewegungs-und Haltungsapparat: angekreuzt aber keine Spezifizierung
+ Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: angekreuzt aber keine Spezifizierung

Diese sozialmedizinische Stellungnahme verbietet einen Außendiensteinsatz nicht. Dauerhaft stehen wäre Verkäufer im Kaufhaus ohne Sitzmöglichkeiten, Sicherheitsmitarbeiter bei Eingangskontrolle bzw. als Fußstreife um mal Beispiele zu nennen. Wenn ein Außendienstler beim Kunden mal gehen oder auch stehen muss ist das als gelegentlich zu betrachten.

M.E. Ist
- der Anspruch zweifelsfrei behinderungsbedingt begründet

ja, sehe ich auch so.

- die Begründung des AG nicht hinreichend, um die Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu begründen

ja, sehe ich auch so.

Wäre es nicht notwendig gewesen zunächst im BEM Verfahren entsprechende Atlternativen zu erörtern?
Wäre hier nicht auch die SBV zu unterrichten und anzuhören gewesen?

Auch hier beides mal ja. Achtet besonders auf die Arbeitszeit und lasst euch den zeitlichen Umfang der Wegstrecken und der nicht-fahrenden Tätigkeiten erläutern. Vielleicht zieht ihr euch mal einen anderen Außendienstler zu rate.

Rechtsbeistand ist immer ultima ratio. Habt ihr schon den IFD an Bord?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Teilzeitbeschäftigung sbM

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 27.11.2018, 09:41 (vor 1949 Tagen) @ Downunder

Moin Moin Downunder,

aus meiner Sicht widerspricht sich der Arbeitgeber selber. Zum einen sagt er Außendienst mit längeren Fahrzeiten, aber überwiegend im Stehen und Gehen. Ich laufe eigentlich relativ selten beim Fahren im Auto überwiegend hin und her oder stehe auf einer Stelle. Für den Zug gilt dasselbe. Sollte also der Außendienst vom Kollegen mit dem Auto absolviert werden, ist das Argument des Arbeitgebers ad absurdum geführt und ich würde dieses an seiner Stelle der Rentenversicherung mitteilen.

Sollte die Tätigkeit im Außendienst vor Ort viel Gehen und Stehen erfordern, und dieses den Kollegen tatsächlich überfordern, müsste auch im BEM geprüft werden, ob nicht ein anderer leidensgerechter Arbeitsplatz - der zudem teilzeitgeeignet ist - zur Verfügung steht.

Ich würde - wenn es diesen bei Euch gibt - die/den Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte und den BEM Beauftragten ansprechen und ein Präventionsverfahren als zwingend erforderlich vorschlagen, da der Arbeitgeber mit dieser Stellungnahme, dass es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mit Teilzeit für den Kollegen geben soll, klar zu erkennen gibt, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Dann muss der Arbeitgeber gegenüber dem Integrationsamt erläutern, welche Wege er gegangen ist und welche konkreten Schritte er unternommen hat, um zu prüfen, ob es einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt. Das Integrationsamt könnte - wenn dies erforderlich ist - Hilfestellungen für diese Wege anbieten.

Liebe Grüße

Hendrik

Teilzeitbeschäftigung sbM

Downunder, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.11.2018, 17:43 (vor 1948 Tagen) @ Downunder

Hallo Zusammen,

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

Habe heute zahlreiche Gespräche geführt mit folgendem Ergebnis:

- habe die FK gebeten eine Mitteilung an die DRV zu veranlassen in der auf das noch nicht abgeschlossene BEM Verfahren verwiesen wird und es sich daher noch nicht um eine abschließende Stellungnahme handelt. Dies ist erfolgt. Der BEM Berechtigte hat hier wohl missverständliche Botschaften an die FK abgegeben.
- die BEM Beauftragte hat die Terminierung eines Folgegespräches eingeleitet
- das Integrationsamt sieht merkwürdigerweise zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Interventionsbedarf, hat der BEM Beauftragten einige Fragestellungen mitgegeben, die geklärt werden sollen, z.B. die Frage wie sich der AG die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses vorstellt, wenn keine Teilzeitbeschäftigung angeboten werden kann.

Soweit der aktuelle Stand

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Gruß

Downunder

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