Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen (TVöD / TV-L)

Nussini, Saturday, 08.12.2018, 20:26 (vor 1958 Tagen)

Hallo zusammen.
Ich bin SBV in Teilzeit im öffentlichen Dienst.

Ich war jetzt mehrere Tage auf einer Schulung. Am ersten sowie am letzten Tag fand die Schulung nach/ vor der An- Abreise statt.
Normalerweise arbeite ich täglich 6 Std.
An den Reisetagen war ich allerdings länger unterwegs. An den Tagen ohne Reise bekomme ich die Zeiten eines Vollzeitbeschäftigten angerechnet.
Wie sieht es aber mit den Reisetagen aus?
Kann mir da einer von Euch weiterhelfen?

Danke... schon mal im voraus

Thomas

Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 10.12.2018, 07:48 (vor 1957 Tagen) @ Nussini

Hallo zusammen.
Ich bin SBV in Teilzeit im öffentlichen Dienst.

Ich war jetzt mehrere Tage auf einer Schulung. Am ersten sowie am letzten Tag fand die Schulung nach/ vor der An- Abreise statt.
Normalerweise arbeite ich täglich 6 Std.
An den Reisetagen war ich allerdings länger unterwegs. An den Tagen ohne Reise bekomme ich die Zeiten eines Vollzeitbeschäftigten angerechnet.
Wie sieht es aber mit den Reisetagen aus?
Kann mir da einer von Euch weiterhelfen?

Danke... schon mal im voraus

Thomas

Hallo,

schau mal hier: https://www.komsem.de/a-z/reisezeit-gleich-arbeitszeit/

Übrigens: In der Privatwirtschaft sieht es nicht viel anders aus. Aktuell arbeite ich noch Vollzeit und bekomme für (Reise)Zeiten, welche über meiner täglichen Normalarbeitszeit geleistet werden, keine Vergütung. Bei der demnächst greifenden Teilzeitregelung werde ich dann bei externer SBV-Tätigkeit als Vollzeitkraft eingestuft.

Abhilfe: Seminare so auswählen, dass entweder die Reisetätigkeit während der Arbeitszeit (z.B. KomSem) oder bereits am Vortag (mit entsprechender Reduzierung der an diesem Tag zu leistenden Arbeitszeit) stattfindet.

VG

Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen

lunos1961, Fürth, Saturday, 05.01.2019, 11:22 (vor 1930 Tagen) @ Nussini

Hallo,
dass Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2018 diesbezüglich seine Rechtsauffassung geändert.
BAG in einer Mitteilung (Az.: 5 AZR 553/17).

Die Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor.

Gruß Norbert

Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 05.01.2019, 11:40 (vor 1930 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

dass Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2018 diesbezüglich seine Rechtsauffassung geändert. BAG in einer Mitteilung (Az.: 5 AZR 553/17).

Die Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor.

Wird dir nicht viel helfen lieber Norbert, denn in diesem Rechtsstreit ging es um was anderes:
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Az.: 5 AZR 553/17bekanntgegeben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen

lunos1961, Fürth, Monday, 07.01.2019, 07:14 (vor 1929 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Guten Morgen,

dies stimmt nur bedingt Hans-Peter. Die Urteilsbegründung ist mir noch nicht bekannt und die bisherigen Kommentare der Rechtsexperten gehen davon aus das dies wohl auch auf das Inland übertragen wird.
Wir werden sehen welche Konsequenzen aus dem Urteil erwachsen. Das BAG hat ja in letzter Zeit auch in anderen Fällen seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

Gruß Norbert

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