Ist ein Erwerbsminderungsrentner wahlberechtigt? (Wahlen)

Angström, Sunday, 09.12.2018, 14:21 (vor 1955 Tagen)

Hallo,
Ich habe in einer kleinen Filiale laut Liste des Arbeitgebers 6 Wahlberechtigte Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte.
Zwei davon beziehen eine EM-Rente. Zur Zeit ist nicht bekannt ob eine Teil- oder Voll- EM Rente bei beiden vorliegt.
Frage 1: sind sie unter den jetzt bekannten Fakten wahlberechtigt ?
Frage 2: sind sie bei einer Teil-oder auch Voll-EM Rente Wahlberechtigt?

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

Ist ein Erwerbsminderungsrentner wahlberechtigt?

GerdS, Hessen, Monday, 10.12.2018, 08:43 (vor 1954 Tagen) @ Angström

Guten Morgen Angström,

das aktive Wahlrecht wird nach § 177 Absatz 2 SGB IX, das passive Wahlrecht nach § 177 Absatz 3 SGB IX geregelt.
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis ruht, werden bei der Bestimmung der Mindestzahl mitgezählt. Denn der schwerbehinderte Mensch hat ein berechtigtes Interesse an der Zusammensetzung der Schwerbehindertenvertretung bei der künftigen Wiederaufnahme der Arbeit.
Dies gilt auch für Bezieher einer (vollen oder teilweisen) Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses wird durch den Bezug einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente auf Zeit nicht berührt; die Beschäftigten zählen bei der Bestimmung der Mindestzahl mit, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Quelle: ZB Spezial Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018 auf Seite 16

Es besteht also ein aktives und auch ein passives Wahlrecht.bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

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Viele Grüße
Gerd

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